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Versailles ? Teil 2

Dr. Wolfgang Klein


 

Versailles ?

 

Inhaltsverzeichnis:

Teil 1

1. Vorgeschichte

2. Der Notenwechsel

3. Der Waffenstillstand

4. Die Pariser Friedenskonferenz

Teil 2

5. Die Reaktionen in Deutschland bis zur Annahme des                     Vertragsentwurfs

6. Der Versailler Vertrag:

  6.1 Gebietabtretungen

  6.2 Übergabe von Sachwerten

  6.3 Lieferverpflichtungen

  6.4 Reparationen/Wiedergutmachung

  6.5 Sonstiges/Verschiedenes

7. Schlußbetrachtung

5. Die Reaktionen in Deutschland bis zur Annahme des Vertragsantwurfs

Die Friedensbedingungen der Alliierten lösten in Deutschland eine quer durch alle politischen Lager gehende Welle der Empörung und Enttäuschung aus. Sie wurden in erster Linie als ein grober Rechtsbruch der Alliierten verstanden, aber auch in ihrer einer Ausplünderung gleichkommenden materiellen Maßlosigkeit kritisiert und wegen  der Art und Weise ihres Zustandekommens in Geheimverhandlungen ohne jede deutsche Beteiligung und der Behandlung der deutschen Delegation in Versailles bei ihrer Entgegennahme als eine von Haß diktierte, beabsichtigte Demütigung, als ein Diktat betrachtet (41).

Aufruf des Reichspräsidenten und der Reichsregierung vom  8. Mai 1919:

"Der ehrliche Friedenswille unseres schwer duldenden Volkes fand die erste Antwort in ungemein harten Waffenstillstands-bedingungen. Das deutsche Volk hat die Waffen niedergelegt und alle Verpflichtungen des Waffenstillstandes, so schwer sie waren, ehrlich gehalten. Trotzdem setzten unsere Gegner sechs Monate lang den Krieg durch Aufrechterhaltung der Hungerblockade fort. Das deutsche Volk trug alle Lasten im Vertrauen auf die durch die Note vom 5. November von den Alliierten gegebene Zusage, daß der Friede ein Friede des Rechts auf der Grundlage der 14 Punkte Wilsons sein würde.

Was uns statt dessen jetzt in den Friedensbedingungen geboten wird, widerspricht der gegebenen Zusage, ist für das deutsche Volk unerträglich und auch bei Aufbietung aller Kräfte unerfüllbar. — Gewalt ohne Maß und Grenzen soll dem deutschen Volk angetan werden. Aus solchem aufgezwungenen Frieden müßte neuer Haß zwischen den Völkern und im Verlauf der Geschichte neues Morden erwachsen. Die Welt müßte jede Hoffnung auf einen die Völker befreienden und heilenden, den Frieden sichernden Völkerbund begraben. Zerstückelung und Zerreißung des deutschen Volkes, Auslieferung der deutschen Arbeiterschaft an den fremden Kapitalismus zu menschenunwürdiger Lohnsklaverei, dauernde Fesselung der jungen deutschen Republik durch den Imperialismus der Entente ist das Ziel dieses Gewaltfriedens.

Die deutsche Volksregierung wird den Friedensvorschlag der Vergewaltigung mit dem Vorschlag des Friedens des Rechts auf der Grundlage eines dauernden Völkerfriedens beantworten. Die tiefe Erregung, die alle deutschen Volkskreise ergriffen hat, legt Zeugnis dafür ab, daß die deutsche Regierung den geschlossenen Willen des Volkes zum Ausdruck bringt. Die deutsche Regierung wird alle Kräfte anspannen, um für das deutsche Volk dieselbe nationale Einheit und Unabhängigkeit und dieselbe Freiheit der Arbeit in Wirtschaft und Kultur zu erringen, welche die Alliierten allen Völkern Europas geben wollen — nur unserem Volke nicht. ...................  ". (42)

(Anmerkung des Verfassers: Erster Deutscher Reichspräsident war von 1919 bis zu seinem Tode 1925 der Sozialdemokrat Friedrich Ebert. Reichsministerpräsident = Reichskanzler war bei Abfassung des Aufrufs 1919 der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann (13. Februar bis 20. Juni 1919), die Reichsregierung eine Koalition aus SPD, DDP = Deutsche Demokratische Partei (linksliberal) und  Zentrum; Außenminister Graf von Brockdorff-Rantzau war parteilos).

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Am 19. Januar 1919 wurde die Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung gewählt. Sie war das verfassunggebende Parlament der Weimarer Republik. Die SPD wurde stärkste Partei, gefolgt vom Zentrum und der DDP (Die Deutsche Demokratische Partei war eine linksliberale Partei der Weimarer Republik). Diese drei Parteien, die sich zur Republik bekannten, bildeten die sogenannte Weimarer Koalition. Die Deutsche Volkspartei (DVP) war eine nationalliberale Partei der Weimarer Republik, die 1918 die Nachfolge der Nationalliberalen Partei antrat. In Mitteldeutschland schnitt die USPD (Die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands war eine sozialistische Partei, die von 1917 bis 1922 als Massenpartei, danach bis zu ihrer Auflösung 1931 als Splittergruppe existierte) überdurchschnittlich gut ab, in Ostelbien die DNVP. (Die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) war eine rechtskonservative Partei in der Weimarer Republik). Wahlergebnis:

Partei                          

% Stimmen

Sitze

SPD

37,9

165

Zentrum

09,7

091

DDP

18,6

075

DNVP

07,6

044

Bayer. Bauernbund

00,9

004

Dtsch. Hannov. Partei

00,3

001

Schleswig-Holstein. Bauern und Landarbeiter Demokratie

00,2

001

Braunschweig. Landeswahlverbd.

00,2

001

Gesamt

100

423

Am 11. Februar 1919 trat das am Vortag verabschiedete Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt in Kraft, und die National- versammlung wählte den bisherigen Regierungschef Friedrich Ebert (SPD) zum vorläufigen Reichspräsidenten. Das von ihm eingesetzte Kabinett Scheidemann (SPD) basierte auf der Weimarer Koalition aus  SPD, dem Zentrum und der DDP (43) .  

Am 12. Mai 1919 tagte die Nationalversammlung erstmals in Berlin, in der Neuen Aula der Universität. Sie nahm dort eine Erklärung von Reichsministerpräsident Philipp Scheidemann über die Friedensbedingungen entgegen, die der deutschen Delegation unter Leitung des Außenministers Graf von Brockdorff-Rantzau am 7. Mai 1919 in Versailles übergeben worden waren. Trotz ihrer Länge wird die Rede Scheidemanns in vollständigem Wortlaut wiedergegeben:

"Die deutsche Nationalversammlung ist heute zusammengetreten, um am Wendepunkt im Dasein unseres Volkes gemeinsam mit der Reichsregierung Stellung zu nehmen zu dem, was unsere Gegner Friedensbedingungen nennen. In fremden Räumen, in einem Notquartier hat sich die Vertretung der Nation zusammengefunden, wie eine Schar Getreuer sich zusammenschließt, wenn das Vaterland in höchster Gefahr ist.

Alle sind erschienen bis auf die Elsaß-Lothringer, denen man das Recht, hier vertreten zu sein, jetzt schon ebenso genommen hat, wie ihnen das Recht genommen werden soll, in freier Abstimmung ihr Selbstbestimmungsrecht auszuüben, und wenn ich in Ihren Reihen Kopf an Kopf die Vertreter aller deutschen Stämme und Länder sehe, die Erwählten vom Rheinland, vom Saargebiet, von Ost- und Westpreußen, Posen, Schlesien, von Danzig und von Memel, neben den Abgeordneten der unbedrohten Orte die Männer aus den bedrohten Ländern und Provinzen, die - wenn der Wille unserer Gegner durchgesetzt wird - zum letzten mal als Deutsche unter den Deutschen tagen sollen, dann weiß ich mich von Herzen einig mit Ihnen in der Schwere und Weihe dieser Stunde, über der nur ein Gebot stehen darf: Wir gehören zusammen, wir müssen beieinanderbleiben, wir sind ein Fleisch und ein Blut, und wer uns zu trennen versucht, der schneidet mit mörderischem Messer in den lebendigen Leib des deutschen Volkes!

Unser Volk am Leben zu erhalten: das und nichts anderes ist unsere Pflicht. Wir jagen keinen nationalen Traumbildern nach, keine Prestigefragen und kein Machthunger haben Anteil an unseren Beratungen. Das Leben, das nackte arme Leben müssen wir für Land und Volk retten.

Heute, wo jeder die erdrosselnde Hand an der Gurgel fühlt, lassen Sie mich ganz ohne taktisches Erwägen reden: was unseren Beratungen zugrunde liegt, ist dies dicke Buch (Anm. d. Verf.: gemeint ist der Entwurf der Alliierten zum Versailler Vertrag), in dem hundert Absätze beginnen: Deutschland verzichtet, verzichtet, verzichtet! Dieser schauerliche und mörderische Hexenhammer, mit dem einem großen Volke das Bekenntnis der eigenen Unwürdigkeit, die Zustimmung zur erbarmungslosen Zerstückelung abgepreßt werden soll, dies Buch darf nicht zum Gesetzbuch der Zukunft werden.

Seit ich die Forderungen in ihrer Gesamtheit kenne, käme es mir wie Lästerung vor, das Wilsonprogramm, diese Grundlagen des ersten Waffenstillstandsvertrages, mit ihnen auch nur vergleichen zu wollen! Aber eine Bemerkung kann ich nicht unterdrücken: die Welt ist wieder einmal um eine Illusion ärmer geworden. Die Völker haben in dieser an Idealen armen Zeit wieder einmal den Glauben verloren. Welcher Name ist auf Tausenden von blutigen Schlachtfeldern, in Tausenden von Schützengräben, in verwaisten Familien, bei Verzweifelten und Verlassenen während der blutigen Jahre andächtiger und gläubiger genannt worden als der Name Wilson? Heute erbleicht das Bild des Friedensbringers - wie die Welt ihn sah und hoffte - hinter der finsteren Gestalt der Kerkermeister, an deren einen, an Clemenceau, dieser Tage ein Franzose schrieb: Die wilde Bestie (Anm. d. Verf.: gemeint ist Deutschland) ist bei Wasser und Brot in den Käfig gesteckt und geprügelt worden, man hat ihr aber noch die Zähne gelassen und kaum die Krallen beschnitten. Meine Damen und Herren! Überall in Berlin hängt das Plakat, das für unsere Brüder in der Gefangenschaft werktätige Hilfe wachrufen will. Traurige, hoffnungslose Gesichter hinter Gefängnisgittern! Das ist das richtige Titelbild für diesen sogenannten Friedensvertrag! Das ist das getreue Abbild von der Zukunft Deutschlands! Sechzig Millionen hinter Stacheldraht und Kerkergittern! Sechzig Millionen bei der Zwangsarbeit, denen die Feinde das eigene Land zum Gefangenenlager machen! Ich kann Ihnen aus dem unglaublich feinen Gitterwerk, mit dem uns Luft und Licht, mit dem uns jeder Ausblick auf Erlösung verhängt und versagt werden soll, ich kann Ihnen aus diesem Gitterwerk nicht jedes Stäbchen vorführen. Bei genauerem Zusehen entdeckt man immer wieder eine Schlinge, in der sich die Hand verfängt, die sich in die Freiheit hinausstrecken will. Sie haben nichts vergessen, aber alles zugelernt, was Vernichtung und Zerstörung heißt.

Lassen Sie mich außerhalb unserer Grenzen beginnen: Deutschland wird, wenn die Bedingungen angenommen würden, nichts mehr sein eigen nennen, was außerhalb dieser seiner Grenzen liegt. Die Kolonien verschwinden, alle Rechte aus staatlichen oder privaten Verträgen, alle Konzessionen und Kapitulationen, alle Abkommen über Konsulargerichtsbarkeit oder ähnliches, alles verschwindet! Deutschland hat im Ausland aufgehört zu existieren! Das genügt noch nicht: Deutschland hat Kabel - sie werden ihm genommen, Deutschland hat Funkstationen - drei Monate nach Inkrafttreten des Friedensvertrages dürfen diese Stationen nur noch Handels- telegramme versenden und nur unter Kontrolle der Verbündeten! Also Herauswurf aus der Außenwelt und Abschneiden von der Außenwelt, denn was für Geschäfte zu machen sind unter Kontrolle der Konkurrenten und des Vertragsgegners, das braucht nicht ausgemalt zu werden. Aber noch lange nicht genug: es könnte doch noch eine deutsche Beziehung zum Ausland bestehen. Also bestimmt der Paragraph 4: »Verträge mit den Feinden gelten als nichtig ..., ausgenommen solche Verträge, deren Ausführung eine Regierung der verbündeten oder assoziierten Mächte zugunsten eines ihrer Staatsangehörigen binnen sechs Monaten verlangt.« Wie sagt Wilson so treffend? »Der erste Grundsatz des Friedens selbst ist Gleichheit und gleiche Teilnahme an gemeinsamen Vorteilen.« Ein Grundsatz, den der Verband bis ins kleinste verwirklicht sehen will, denn den Schlußpunkt unter die ihm genehme Art, Deutschland aus der Welt wegzurasieren, setzt er durch die Bestimmung: »Alle Maßnahmen Deutschlands in Bezug auf die Liquidation feindlichen Eigentums sind sofort einzustellen oder wieder gutzumachen.« Hingegen behalten sich die verbündeten und assoziierten Regierungen das Recht vor, alle Eigentumsrechte und Interessen deutscher Staatsangehöriger in ihrem Gebiete zurückzubehalten und zu liquidieren. Das ist das Kerkerbild nach der einen Seite. Dem Auslande zu ohne Schiffe - denn unsere Handelsflotte geht in die Hände des Verbandes über -, ohne Kabel, ohne Kolonien, ohne Auslandsniederlassungen, ohne Rechtsschutz, ja selbst ohne das Recht, mitzuwirken bei der Festsetzung der Preise für die von uns als Tribut zu liefernden Waren, für Kali, pharmazeutische Artikel usw.

Ich frage Sie: Wer kann als ehrlicher Mann — ich will gar nicht sagen als Deutscher - nur als ehrlicher, vertragstreuer Mann solche Bedingungen eingehen? Welche Hand müßte nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legt? Und dabei sollen wir die Hände regen, sollen arbeiten, die Sklavenschichten für das internationale Kapital schieben, Frondienste für die ganze Welt leisten! Den Handel im Auslande, die einstige Quelle unseres Wohlstandes, zerschlägt man und macht man uns unmöglich.

Und im Inland? Die lothringischen Erze, die oberschlesische Kohle, das elsäßische Kali, die Saargruben, die billigen Nahrungsmittel Posens und Westpreußens, alles soll außerhalb unserer Grenzen liegen, aus denen wir keinen höheren Zollschutz ziehen dürfen, als er am 1. August 1914 bestand, wohl aber unsere Gegner nach Belieben und ganz zu unserer Erdrosselung. Im Innern müssen alle deutschen Einkünfte in erster Reihe den Zahlungen für die Verzollung zur Verfügung stehen. Nichts für unser Volk, nichts für die Kriegsbeschädigten und Kriegswirtschaft, alles ein Frondienst, für dessen Produkte die Preise vom Abnehmer festgesetzt werden, wie, das hat Frankreich Ihnen gezeigt, das uns die im Saarbecken geförderte Kohle mit 40 Mark pro Tonne bezahlte und sie im eigenen Land und nach der Schweiz für 100 Franken verkauft hat.

Ich will Ihnen nicht alle die großen und kleinen Schlingen nachweisen, in deren Gesamtheit sich ein großes Volk zu Tode verstricken soll, getreu dem Worte des Feindes: »Wenn Deutschland in den nächsten 50 Jahren wieder Handel zu treiben beginnt, ist dieser Krieg umsonst geführt worden.« Was soll ein Volk machen, dem das Gebot auferlegt wird: »Sein Land ist für alle Verluste, alle Schäden, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Nationen infolge des Krieges erlitten haben, verantwortlich.« Was soll ein Volk machen, das bei Festsetzung seiner Verpflichtungen nicht mitreden darf, sondern dem man »billig Gelegenheit gibt, sich zu äußern, ohne daß es an den Entscheidungen beteiligt würde«, auf dessen eigene Bedürfnisse kein Mensch Rücksicht nimmt und dessen Ansprüche man mit einer Handbewegung wegstreicht und das man verpflichtet, keiner der alliierten und assoziierten Regierungen direkt und indirekt irgendwelche Geldforderungen für irgendwelches Ereignis, das vor Inkrafttreten des Vertrages fällt, vorzulegen.

Und weil vielleicht all dieses Maß von Fesselung und Demütigung und von Ausraubung noch nicht ausreicht, um jede günstige Vernichtungsmöglichkeit in Zukunft auszunützen, schließlich uns endlich den Fuß in den Nacken zu setzen und den Daumen aufs Auge zu drücken, offen die erbärmliche Versklavung für Kinder und Kindeskinder: »Deutschland verpflichtet sich, alle Akte der Gesetzgebung, alle Bestimmungen und Verordnungen einzuführen, in Kraft zu setzen und zu veröffentlichen, die nötig sein könnten, um die vollständige Ausführung der oben erwähnten Festsetzungen zuzusagen.« Genug! Übergenug!

Das, meine Damen und Herren, sind einige Beispiele der Vertragsbestimmungen, bei deren Festsetzung Herr Clemenceau gestern unserer Delegation sagte, daß der Verband sich ständig von den Grundsätzen habe leiten lassen, nach denen der Waffenstillstand und die Friedensverhandlungen vorgeschlagen worden sind.

Meine Damen und Herren! Wir haben Gegenvorschläge gemacht. Wir werden noch weitere machen. Meine Damen und Herren! Wir sehen mit Ihrem Einverständnis unsere heilige Aufgabe darin, zu Verhandlungen zu kommen.

Dieser Vertrag ist nach Auffassung der Reichsregierung unannehmbar. Der Vertrag ist so unannehmbar, daß ich heute noch nicht zu glauben vermag, die Erde könne solch ein Buch ertragen, ohne daß aus Millionen und aber Millionen Kehlen aus allen Ländern ohne Unterschied der Partei der Ruf erschallt: »Weg mit diesem Mordplan!«

Da und dort meldet sich schon die Einsicht um die gemeinsamen Menschheitsverpflichtungen. In den neutralen Ländern und Italien und England, vor allem auch - und das ist uns ein Trost in dieser letzten furchtbar auflodernden chauvinistischen Gewaltpolitik - vor allem auch im sozialistischen Frankreich werden die Stimmen laut, an denen der Historiker einst den Stand der Menschlichkeit nach vierjährigem Morden messen wird. Ich danke allen, aus denen ein empörtes Herz spricht. Ich danke vor allem und erwidere in unwandelbarer Anhänglichkeit das Gelöbnis der Treue, das gerade jetzt aus Wien zu uns herüberschallt. Brüder in Österreich, die auch in der dunkelsten Stunde den Weg zum Gesamtvolk nicht vergessen: wir grüßen euch, wir danken euch, und wir halten zu euch! - Ich rechne nicht mit den anderen, denen der Käfig noch nicht dicht genug geflochten, noch nicht eng, noch nicht martervoll genug ist, der Käfig, in den das »deutsche Tier« gesperrt werden soll. Wir kennen unseren Weg. Über diese Bedingungen darf er nicht führen. Es hieße nicht an Deutschlands Zukunft zweifeln, sondern diese Zukunft opfern, wenn wir anders denken und fühlen wollten.

Stehen Sie uns bei, denn die Annahme lasse niemand in der Welt darüber im Zweifel, daß Sie eins mit uns sind, das ganze Volk ein Wächter vor der Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder. Ein einiges Volk erträgt viel, ganz besonders, wenn es, wie wir heute, nicht für uns selbst, sondern für die Gesellschaft der Nationen dagegen protestiert, dass Hass nicht verjährt, dass Fluch für immer verankert werde! Von den Mitgliedern der deutschen Nationalversammlung gilt heute das Wort: »Der Menschheit Würde ist in eure Hand gegeben! Bewahret sie!«

Wird dieser Vertrag wirklich unterschrieben, so ist es nicht Deutschlands Leiche allein, die auf dem Schlachtfelde von Versailles liegen bleibt, dabei werden als ebenso edle Leichen liegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die Unabhängigkeit freier Nationen, der Glaube an all die schönen Ideale, unter deren Banner der Verband (Anm. d. Verf.: gemeint sind die Alliierten und assoziierten Mächte, die Siegermächte) zu fechten vorgab, und vor allem der Glaube an die Vertragstreue! Eine Verwilderung der sittlichen und moralischen Begriffe ohnegleichen, das wäre die Folge eines solchen Vertrages von Versailles, das Signal für den Anbruch einer Zeit, in der wieder - wie vier Jahre lang, nur heimtückischer, grausamer, feiger - die Nation das mörderische Opfer der Nationen, der Mensch des Menschen Wolf wäre.

Wir wissen es und wollen es ehrlich sagen, dass dieser kommende Friede für uns eine Marter sein wird. Wir weichen nicht um Fadenbreite von dem zurück, was unsere Pflicht ist, was wir zugesagt haben, was wir ertragen müssen. Aber nur ein Vertrag, der gehalten werden kann, der uns am Leben hält, der uns das Leben als einziges Kapital zur Arbeit und Wiedergutmachung lässt, nur ein solcher Vertrag kann Deutschland wieder aufbauen. Nicht der Krieg, sondern der verhasste kasteiende Arbeitsfriede wird das Stahlbad für unser aufs tiefste geschwächtes Volk sein! Der Arbeitsfriede ist unser Ziel und unsere Hoffnung! Durch ihn können wir den berechtigten Forderungen unserer Gegner gerecht werden, durch ihn allein aber auch können wir unser Volk wieder zur völligen Gesundung führen.

Wir müssen von unseren Niederlagen und Krankheiten gesunden, ebenso wie unsere Gegner von den Krankheiten des Sieges. Heute sieht es fast so aus, als sei das blutige Schlachtfeld von der Nordsee bis zur schweizerischen Grenze noch einmal in Versailles lebendig geworden. Wir kämpfen nicht mehr, wir wollen den Frieden! Wir wenden uns schaudernd von jenem Mord: wir wissen, wehe denen, die den Krieg heraufbeschworen haben! Aber dreimal wehe denen, welche heute den wahrhaftigen Frieden verzögern um nur einen Tag! " (44).

Scheidemanns Erklärung wurde von allen Parteien mit großem Beifall aufgenommen. Der preußische Ministerpräsident Paul Hirsch, sicherte im Namen der Gliedstaaten des Deutschen Reiches der Reichsregierung die volle Unterstützung zu und kritisierte ebenfalls die Bedingungen der Entente scharf. Auch die Redner aller Parteien von USPD bis DNVP erklärten die Forderungen der Entente für nicht annehmbar, so bezeichnete der DVP-Vorsitzende und spätere Reichsaußenminister Gustav Stresemann die Friedensbedingungen der Siegermächte wörtlich als “Ausfluss des politischen Sadismus”. Lediglich der USPD-Vorsitzende Hugo Haase verband seine Ablehnung der Entente-Forderungen mit scharfen Angriffen auf die Reichsregierung und warf ihr vor, durch die Burgfriedenspolitik im Krieg die derzeitige Lage erst verursacht zu haben (45).

Am 29. Mai 1919 wurden der Pariser Friedenskonferenz die Gegenvorschläge der Deutschen Reichsregierung zum Vertrags- entwurf vom 7. Mai 1919 übergeben. Es ist mir bisher nicht gelungen, deren Wortlaut aufzufinden. In aller Regel wird in der interpretierenden Geschichtsschreibung festgestellt, sie seien fast vollständig abgelehnt worden. Ich bin weiter bemüht und werde sie nachtragen.

Die Alliierten beantworteten die Gegenvorschläge der Deutschen Reichregierung mit dem sogenannten Ultimatum der Entente vom 16. Juni 1919. (46) Es enthält

  • 1. Die Antwort der Alliierten auf die Gegenvorschläge der  Deutschen Reichsregierung (74 Seiten),
  • 2. die sogenannte Mantelnote (11 Seiten) und
  • 3. den Entwurf einer Vereinbarung über die militärische Besetzung des Rheinlandes, der Deutschland nach Artikel 432 des abzuschließenden Friedensvertrags zuzustimmen habe. Danach hatte die zuständige Kommission der Alliierten das Recht, im besetzten Rheinland Verordnungen zu erlassen, die Gesetzeskraft hatten. Ferner wurden unter anderem geregelt die Rechte der Okkupationstruppen zur Beitreibung von Natur- und Dienstleistungen und die Pflicht Deutschlands, die Kosten der Besetzung zu tragen (Seiten 91 bis 95) (46).

Zu 1. In der Einleitung wird auf 5 Seiten dargelegt, daß die Bedingungen für einen Frieden mit Deutschland, die in dem dem Waffenstillstand vorausgegangenen Notenwechsel benannt wurden, als rechtsgültige Vertragsgrundlage auch von den Alliierten anerkannt werden. Die Grundsätze, die in den verschiedenen Äußerungen des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika formuliert worden sind, seien in vollem Umfang beachtet worden. Man habe alles sorgfältig geprüft. Auf 69 Seiten folgt dann eine nach den Abschnitten und Artikeln des Vertragsentwurfs der Alliierten gegliederte Auseinandersetzung mit den deutschen Gegenvorschlägen. Optimal wäre, die jeweilige Stellungnahme der Alliierten dem entsprechenden Gegenvorschlag der deutschen Seite kommentarlos gegenüberzustellen. Jeder hätte die Möglichkeit, sich ein eigenes Urteil über die Güte der Argumente zu bilden. Das ist nicht möglich, weil der Text der deutschen Gegenvorschläge mir z. Zt. nicht vorliegt. Die vergleichende Betrachtung muß deshalb einem späteren Nachtrag vorbehalten bleiben. Deshalb jetzt und an dieser Stelle kommentarlos nur einige wenige Zitate aus der ablehnenden Stellungnahme der Alliierten:

"Nichts in dem deutschen Memorandum erschüttert ihre (Anm. d. Verf.: der Alliierten) Überzeugung, daß die unmittelbare Ursache für den Krieg der Entschluß gewesen ist, den die für die deutsche Politik in Berlin verantwortlichen Personen und ihre Bundesgenossen in Wien und Budapest vorsätzlich trafen, die Lösung einer europäischen Frage den Nationen Europas durch die Drohung eines Krieges aufzuzwingen und für den Fall, daß die übrigen Mitglieder des Konzerts sich weigerten, sie durch eine sofortige Kriegserklärung zu zwingen" (Seite 32) .

"Die Alliierten und Assoziierten Regierungen weisen die Behauptung, wonach ein Verschachern von Völkern und Provinzen stattfände, entschieden zurück. Alle territorialen Bestimmungen des Friedensvertrages sind nach eingehendster und gewissenhaftester Prüfung aller Gesichtspunkte der Rasse, Religion und der Sprache für jedes Land besonders festgesetzt". (Anm. d. Verf.: Präsident Wilson hatte am 11. Februar 1918 vor dem Kongreß gesagt: "Völker und Provinzen sollen künftig nicht von einer Souveränität zur anderen verschachert werden dürfen, gerade als ob sie bloße Gegenstände oder Steine in einem Spiele wären") ( Seite 10).

"Die neuen Bemerkungen, die in der deutschen Mitteilung enthalten sind, scheinen Sinn und Absicht dieses Abschnitts des Vertrages vollständig zu verkennen. ........ Die Alliierten und Assoziierten Regierungen haben diese besondere Form der Wiedergutmachung gewählt, weil sie der Meinung waren, daß die Zerstörung der Kohlenbergwerke Nordfrankreichs eine derartige Handlung war, daß sie eine besondere und exemplarische Wiedergutmachung erforderte.  ....... Deshalb muß der aufgestellte Entwurf in seinen allgemeinen Bestimmungen aufrechterhalten werden und die Alliierten und Assoziierten Mächte sind zu keiner Erörterung über diesen Punkt geneigt. Andererseits erklärt die Deutsche Delegation, daß die Deutsche Regierung es ablehnt, irgendeine Wiedergutmachung zu leisten, die den Charakter einer Strafe haben würde. Der deutsche Begriff von Gerechtigkeit scheint also eine Vorstellung auszuschließen, die für jede gerechte Regelung wesentlich ist und eine notwendige Grundlage für jede spätere Versöhnung bildet. Die Alliierten  und Assoziierten Regierungen haben ..... den Wunsch gehabt, eine Form zu wählen, die in ihrer außergewöhnlichen Art .......  ein sichtbares und klares Symbol darstellt" (Seite 15).

"Die auf die Bestimmungen über die Seemacht bezüglichen Bedingungen und Vorschläge der deutschen Delegierten können nicht berücksichtigt werden. Alle diese Artikel sind sorgfältig abgefaßt worden und müssen bedingungslos angenommen werden" (Seite 30).

"Die Alliierten und Assoziierten Mächte haben die Bemerkungen der Deutschen Delegation hinsichtlich der gerichtlichen Verfolgung solcher Personen geprüft, die schwerer Vergehen gegen die internationale Moral, die Heiligkeit der Verträge und die wesentlichsten Grundsäze der Gerechtigkeit beschuldigt werden können. Sie müssen die in der Mantelnote zu diesem Memorandum gemachten Ausführungen wiederholen, nach denen sie diesen Krieg als einen vorsätzlich gegen das Leben und die Freiheit der Völker Europas ersonnenes Verbrechen erblicken. ......... Die Alliierten und Assoziierten Mächte sehen die Bestrafung derjenigen Personen, die für das Elend der menschlichen Rasse verantwortlich sind, als im Interesse der Gerechtigkeit unerläßlich an. ........ Die Alliierten und Assoziierten Mächte erachten in der Tat die Verfolgung und die Bestrafung derjenigen Personen, die als der Verbrechen und der inhumanen Handlungen in Beziehung auf einen Angriffskrieg am meisten schuldig sind, als untrennbar von der Errichtung jener Herrschaft des Rechts unter den Völkern, die als Ziel dieses Vertrages ins Auge gefaßt ist" (Seite 36).

Zu 2. Der Wiedergabe von Inhalten der Mantelnote wird zunächst Art. 231 des Versailler Friedensvertrags vorangestellt: "Die Alliierten und Assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die Alliierten und Assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen in Folge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben" (47). Der darstellenden Geschichtsschreibung ist zu entnehmen, "daß die Auslegung des Artikels 231 als sogenannter "Kriegsschuldartikel" auf einer mißverständlichen Übersetzung beruhe.  .... Indessen findet sich kein einziger das Deutsche Volk belastender Ausdruck wie "schuld am Kriege" oder "Urheber des Krieges" im Friedensvertrag. Die scharfe Reaktion der Alliierten ..... entsprang ihrem Unmut darüber, daß ohne ersichtlichen Grund die deutsche Abordnung die Frage der Verantwortung am Kriegsausbruch zur Diskussion stellte und die ehemalige kaiserliche Regierung von jeder Mitschuld an den Ereignissen im Sommer 1914 reinzuwaschen versuchte" (48). Anm. des Verf.: Es empfiehlt sich, an dieser Stelle den 2. Absatz der am 7. Mai 1919 vor der Friedenskonferenz gehaltenen Ansprache des Deutschen Außenministers Graf von Brockdorff-Rantzau nachzulesen (s. oben).

Die sogenannte Mantelnote vom 16. Juni 1919 bleibt in der darstellenden Geschichtsschreibung auffällig häufig unerwähnt. Es soll versucht werden, wesentliche Inhalte wiederzugeben:

"Der Protest der Deutschen Delegation beweist, daß diese die Lage, in der sich Deutschland heute befindet, gänzlich verkennt. ...... Nach der Anschauung der A. und A.-Mächte (Anm. d. Verf.: gemeint sind die Alliierten und Assoziierten Mächte) ist der Krieg, der am 1. August 1914 zum Ausbruch gekommen ist, das größte Verbrechen gegen die Menschheit und gegen die Freiheit der Völker gewesen, welches eine sich für zivilisiert ausgebende Nation jemals mit Bewußtsein begangen hat. ........  ein Urteil, welches tatsächlich und letzen Endes dasjenige der Gesamtheit der zivilisierten Welt ist.  ....... haben die Regierenden Deutschlands, getreu der preußischen Tradition, die Vorherrschaft in Europa angestrebt. ... Sie haben getrachtet, sich dazu fähig zu machen, ein unterjochtes Europa zu beherrschen und zu tyrannisieren, so wie sie ein unterjochtes Deutschland beherrschten und tyrannisierten.  ..... Sie haben ein System der Spionage und Intrigen entwickelt, welches ihnen gestattet hat, auf dem Gebiete ihrer Nachbarn Unruhe und innere Revolten zu erregen.  ..... Sobald ihre Vorbereitungen vollendet waren, haben sie einen in Abhängigkeit gehaltenen Bundesgenossen (Anm. d. Verf.: gemeint ist Österreich-Ungarn) dazu ermuntert, Serbien innerhalb 48 Stunden den Krieg zu erklären. .......  Indessen beschränkt sich die Verantwortlichkeit Deutschlands nicht allein auf die Tatsache, den Krieg gewollt und entfesselt zu haben. Deutschland ist in gleicher Weise für die rohe und unmenschliche Art, auf die er geführt wurde, verantwortlich. ........ Die Deutschen sind es, die mit brutaler Roheit Tausende von Männern, Frauen und  Kindern nach fremden Ländern in die Sklaverei verschleppt haben, ....... die sich hinsichtlich der Kriegsgefangenen ...  eine barbarische Behandlung erlaubt haben, vor welcher die Völker unterster Kulturstufe zurückgeschreckt wären. Das Verhalten Deutschlands ist in der Geschichte der Menschheit fast beispiellos. .......   Die Gerechtigkeit ist also die einzige mögliche Grundlage für die Abrechnung dieses fürchterlichen Krieges. Gerechtigkeit ist das, was die deutsche Delegation verlangt ....  Gerechtigkeit soll Deutschland werden. .....  Gerechtigkeit muß den Millionen menschlicher Wesen zuteil werden, deren Haus und Herd, deren Grundbesitz, deren Fahrzeuge und deren Eigentum die deutsche Roheit geplündert und zerstört hat. .... Deutschland müsse .... ein Werk der Wiedergutmachung bis zur äußersten Grenze seiner Fähigkeit unternehmen, ist doch die Wiedergutmachung des Unrechts, das man verursacht hat, das eigentliche Wesen der Gerechtigkeit. Deshalb bestehen sie (die Alliierten) darauf, daß diejenigen Persönlichkeiten, welche am offensichtlichsten für den deutschen Angriff sowie für die Handlungen der Barbarei und der Unmenschlichkeit, die von deutscher Seite die Kriegsführung geschändet haben, verantwortlich sind, einer Gerechtigkeit überantwortet werden, die sie bisher in ihrem eigenen Lande nicht ereilt hat. Deswegen auch muß Deutschland auf einige Jahre sich gewissen Beschränkungen und gewissen Sonderanordnungen unterwerfen. Deutschland hat die Industrien benachbarter Länder ...  nicht während des Kampfes zerstört, sondern in der wohlerwogenen und überlegten Absicht, sich der Märkte jener Länder zu bemächtigen .......... . Sowohl während des ganzen Verlaufs des Krieges wie auch vor dem Kriege ist das deutsche Volk und sind seine Vertreter für den Krieg gewesen. ........ Sie haben die Verantwortung für die Politik ihrer Regierung geteilt; hätten sie sie doch in jedem Augenblick, wenn sie nur gewollt hätten, stürzen können.  ..................... Die deutschen Gegenvorschläge  ....... zielen darauf ab, große Majoritäten unstreitbar polnischer Bevölkerung unter deutscher Herrschaft zu halten. ...........  Endlich haben sich die A. und A.- Mächte davon überzeugen können, daß die eingeborenen Bevölkerungen der deutschen Kolonien starken Widerstand dagegen erheben, daß sie wieder unter Deutschlands Oberherrschaft gestellt werden, und die Geschichte dieser deutschen Oberherrschaft, die Traditionen der Deutschen Regierung und die Art und Weise, in welcher diese Kolonien verwandt wurden als Ausgangspunkte für Raubzüge auf den Handel der Erde, machen es den A. und A.-Mächten unmöglich, Deutschland die Kolonien zurückzugeben. .......... .  Die deutsche Delegation hat offensichtlich die wirtschaftlichen und finanziellen Bestimmungen in erheblichen Punkten falsch verstanden. Die A. und A.-Mächte haben keinerlei Absicht Deutschland zu erdrosseln. ....... Sie wünschen, daß Deutschland ...... Wohlstand genießen solle, obgleich viele der daraus gewonnenen Früchte notwendigerweise auf viele Jahre hinaus verwandt werden müssen zur Wiedergutmachung der an den Nachbarn begangenen Schäden. .....  Die deutsche Delegation hat die Vorschläge des Vertrages hinsichtlich der Wiedergutmachung in erheblichem Maße falsch verstanden. .......  Sie bedingen nicht einen solchen Eingriff in die inneren Verhältnisse Deutschlands ...... als von der Gegenseite behauptet worden ist. ...........  Die A. und A.-Mächte sind daher nicht geneigt, Änderungen an ihnen vorzunehmen. Sie stimmen jedoch mit der deutschen Delegation darin überein, ......  so bald wie möglich die von Deutschland zu zahlende Summe in Übereinstimmung mit den Alliierten endgültig festzusetzen.  .......... Die A. und A.-Mächte sind nicht in der Lage, dem Antrag (auf sofortige Aufnahme in den Völkerbund) stattzugeben. .....  Mit Rücksicht auf die gegenwärtige Stimmung in den Völkern der Welt ist es nicht möglich zu erwarten, daß die freien Völker der Erde sich sofort in gleichberechtigter Gemeinschaft mit jenen zusammen niederlassen, von denen sie so schweres Unrecht erlitten haben.  ............. Die Blockade war immer eine rechtmäßige und anerkannte Kriegsmaßnahme. ..... Wenn die Alliierten eine Blockade von besonderer Strenge angewandt haben, ..... so geschah dies wegen des verbrecherischen Charakters des von Deutschland angefangenen Krieges und wegen der barbarischen Methode, welche Deutschland in der Durchführung dieses Krieges angewandt hat. ...... Die A. und A.-Mächte haben es nicht unternommen, auf alle Behauptungen der deutschen Note im einzelnen begründet zu antworten. Wenn einige Ausführungen dieser Noten mit Stillschweigen übergangen werden, so bedeutet es nicht, daß sie zugegeben werden oder daß ihre Diskutierbarkeit anerkannt wird.  ..... Sie sind der Ansicht, daß dieser Vertrag nicht nur eine gerechte Erledigung dieses großen Krieges darstellt, sondern daß er auch die Grundlage schafft, auf der die Völker Europas in Freundschaft und Gleichheit zusammenleben können" (Seiten 77-86).  Die Mantelnote schließt mit dem nachfolgenden Ultimatum: "In diesem Sinne muß der Friede in seiner jetzigen Gestalt entweder angenommen oder abgelehnt werden. Die Alliierten und Assoziierten Mächte fordern daher eine Erklärung der Deutschen Delegation binnen 5 Tagen vom Datum dieser Mitteilung, daß sie bereit ist, den Vertrag in seiner heutigen Gestalt zu unterzeichnen." Mangels einer solchen Erklärung stelle diese Mitteilung die Notifikation dar, daß der Waffenstillstand beendet sei und "die Alliierten und Assoziierten Mächte werden diejenigen Schritte ergreifen, die sie zur Erzwingung ihrer Bedingungen für erforderlich halten" (Seiten 86,87).

Zum Zeitpunkt dieses Ultimatums hatte die Republik Deutschland die Bedingungen des Waffenstillstandes vom 11. November 1918 weitgehend erfüllt, u.a. ihre Truppen aus Belgien und Frankreich zurückgezogen, Elsaß-Lothringen geräumt und sich selbst militärisch wehrlos gemacht. Die Armeen der Alliierten standen nach der Besetzung des Rhein- und Saarlandes auf deutschem Territorium. Ihre Kampfkraft war  seit dem Waffenstilstand nicht gemindert worden, ein Aufmarsch zu Großoffensiven jederzeit möglich (49). Unter dem Druck dieser Verhältnisse entschied sich die Weimarer Nationalversammlung am 22. Juni 1919 mit 237 : 138 Stimmen bei 5 Enthaltungen für die Annahme des Versailler Vertrages. Scheidemann (SPD) und Graf Brockdorff-Rantzau traten zurück. Ein neues Kabinett unter Gustav Bauer (SPD) wurde gebildet. Die nachfolgende Note der deutschen Regierung an die Alliierten beschreibt die Lage umfassend und wird deshalb im vollen Wortlaut wiedergegeben.

Note der deutschen Regierung vom 22. Juni 1919.

"Die Regierung der deutschen Republik hat von dem Augenblick an, wo ihr die Friedensbedingungen der alliierten und assoziierten Regierungen bekanntgegeben wurden, keinen Zweifel darüber gelassen, daß sie in Übereinstimmung mit dem ganzen deutschen Volk diese Bedingungen als im schroffen Widerspruch mit der Grundlage befindlich ansehen muß, die von den alliierten und assoziierten Mächten einerseits und Deutschland andererseits völkerrechtlich verbindlich für den Frieden vor dem Abschluß des Waffenstillstandes angenommen worden war. Sie hat unter Berufung auf diese zwischen den Verhandlungsteilen vereinbarte Rechtsgrundlage und unter offener Darlegung der Verhältnisse in Deutschland nichts unversucht gelassen, um zu unmittelbarem mündlichen Meinungsaustausch zu gelangen, um derart eine Milderung der unerträglich harten Bedingungen zu erwirken, die es der Regierung der deutschen Republik möglich machen sollte, den Friedensvertrag vorbehaltlos zu unterzeichnen und seine Durchführung zu gewährleisten. Diese im Interesse des Weltfriedens und der Völkerversöhnung unternommenen Versuche der Regierung der deutschen Republik sind an dem starren Festhalten an den Friedensbedingungen gescheitert. Weitgehende Gegenvorschläge der deutschen Delegation fanden nur in einzelnen Punkten Entgegenkommen.  Die gewährten Erleichterungen vermindern die Schwere der Bedingungen nur in geringem Maße. Die alliierten und assoziierten Regierungen haben die Regierung der deutschen Republik durch ein am 23. Juni ablaufendes Ultimatum vor die Entscheidung gestellt, den von ihnen vorgelegten Friedensvertrag zu unterzeichnen oder die Unterzeichnung zu verweigern. Für den letzteren Fall wurde ein völlig wehrloses Volk mit der zwangsweisen Auferlegung der geforderten Friedensbedingungen und der Vermehrung der schweren Lasten bedroht. Das deutsche Volk will nicht die Wiederaufnahme des blutigen Krieges, es will aufrichtig einen dauernden Frieden. Es hat keine andere Macht in der Hand, als die Berufung auf das ewige unveräußerliche Recht eines selbständigen Lebens, das, wie allen Völkern, so auch dem deutschen Volke zusteht. Die Regierung der deutschen Republik kann diesem heiligen Recht des deutschen Volkes durch Anwendung von Gewalt keinen Nachdruck verleihen. Sie kann nur auf die Unterstützung durch das Gewissen der Menschheit hoffen. Kein Volk, auch keine der alliierten und assoziierten Mächte, wird dem deutschen Volke zumuten, einem Friedensinstrument aus innerer Überzeugung beizustimmen, durch das lebendige Glieder vom Körper des Deutschen Reiches ohne Befragen der in Betracht kommenden Bevölkerung losgelöst, die deutsche Staatshoheit dauernd verletzt und dem deutschen Volke unerträgliche wirtschaftliche und finanzielle Lasten auferlegt werden sollen. Die deutsche Regierung hat aus den im Osten abzutretenden Gebieten leidenschaftliche Kundgebungen der Bevölkerung erhalten, daß sie sich einer Abtrennung dieser größtenteils seit vielen Jahrhunderten deutschen Gebiete mit allen Mitteln widersetzen werde. Die deutsche Regierung sieht sich daher genötigt, alle Verantwortung für etwaige Schwierigkeiten, die sich aus dem Widerstand der Bewohner gegen ihre Loslösung von Deutschland ergeben können, abzulehnen.

Wenn die Regierung der deutschen Republik gleichwohl bereit ist, die Forderung der Alliierten unter nachstehendem Vorbehalt zu unterzeichnen, so geschah dies nicht aus freiem Willen. Die Regierung der deutschen Republik erklärt feierlich, daß ihre Haltung dahin zu verstehen ist, daß sie der Gewalt weicht, in dem Entschluß, dem unsagbar leidenden deutschen Volk einen neuen Krieg, die Zerreißung seiner nationalen Einheit durch weitere Besetzung deutschen Gebiets, entsetzliche Hungersnot für Frauen und Kinder und unbarmherzige längere Zurückhaltung der Kriegsgefangenen zu ersparen. Das deutsche Volk erwartet in Ansehung der gewaltigen Lasten, die es übernehmen muß, daß sämtliche deutsche Kriegs- und Zivilgefangene mit Beginn vom l. Juli an in ununterbrochener Folge und in kurzer Frist zurückgegeben werden. Deutschland hat die feindlichen Kriegsgefangenen in zwei Monaten zurückgeführt. Die Regierung der deutschen Republik verpflichtet sich, die Deutschland auferlegten Friedensbedingungen zu erfüllen. Sie will sich jedoch in diesem feierlichen Augenblick mit rückhaltloser Klarheit äußern, um jedem Vorwurf einer Unwahrhaftigkeit, der Deutschland jetzt oder später gemacht werden könnte, von vornherein entgegenzutreten. Die auferlegten Bedingungen übersteigen das Maß dessen, was Deutschland tatsächlich leisten kann. Die Regierung der deutschen Republik fühlt sich daher zu der Erklärung verpflichtet, daß sie alle Vorbehalte macht und jede Verantwortung ablehnt gegenüber den Folgen, die über Deutschland verhängt werden könnten, wenn die Undurchführbarkeit der Bedingungen auch bei schärfster Anspannung des deutschen Leistungsvermögens in Erscheinung treten muß. Deutschland legt weiterhin den größten Nachdruck auf die Erklärung, daß es den Artikel 231 des Friedensvertrags, der von Deutschland fordert, sich als alleinigen Urheber des Krieges zu bekennen, nicht annehmen kann und durch seine Unterschrift nicht deckt. Daraus folgt ohne weiteres, daß Deutschland es auch ablehnen muß, die Übernahme der ihm aufgebürdeten Belastung aus der ihm zu Unrecht zugeschobenen Urheberschaft am Kriege anzuerkennen. Ebensowenig kann es ein Deutscher mit seiner Würde und Ehre vereinbaren, die Artikel 227 bis 230 anzunehmen und auszuführen, in denen Deutschland zugemutet wird, Angehörige des deutschen Volkes, die von den alliierten und assoziierten Mächten der Verletzung internationaler Gesetze und der Vornahme von Handlungen gegen die Gebräuche des Krieges bezichtigt werden, den alliierten und assoziierten Mächten zur Aburteilung auszuliefern. Weiter legt die Regierung der deutschen Republik entschieden Verwahrung ein gegen die Wegnahme des gesamten deutschen Kolonialbesitzes und die hierfür gegebene Begründung, die Deutschland die Befähigung zur kolonialen Betätigung dauernd abspricht, obgleich das Gegenteil feststeht und überdies in den Bemerkungen der deutschen Friedensdelegation zu den Friedensbedingungen unwiderlegbar nachgewiesen ist. Die Regierung der deutschen Republik nimmt an, daß es den alliierten und assoziierten Regierungen erwünscht ist, daß sie offen gesprochen hat, sowohl, was ihren guten Willen als auch ihre Vorbehalte angeht; sie glaubt daher, unter Hinweis auf die Zwangslage, in die die Forderungen der Alliierten das deutsche Volk versetzen, eine Zwangslage, wie sie drückender und folgenschwerer einem Volke noch nie auferlegt worden ist, und unter Berufung auf die ausdrückliche Zusage der alliierten und assoziierten Regierungen in ihrem Memorandum vom 16. Juni 1919, berechtigt zu sein, folgendes billige Ersuchen an die alliierten und assoziierten Regierungen zu richten in der Erwartung, daß die alliierten und assoziierten Regierungen die nachstehende Erklärung als wesentlichen Bestandteil des Vertrages ansehen werden.

Innerhalb zweier Jahre, vom Tage der Unterzeichnung des Vertrages ab gerechnet, werden die alliierten und assoziierten Regierungen den gegenwärtigen Vertrag dem hohen Rate der Mächte, so wie er vom Völkerbund nach Artikel 4 eingesetzt ist, zwecks Nachprüfung unterbreiten. Vor diesem hohen Rat sollen die deutschen Bevollmächtigten dieselben Rechte und Vorrechte genießen, wie die Vertreter der anderen kontrahierenden Mächte des gegenwärtigen Vertrages. Dieser Rat soll über die Bedingungen des gegenwärtigen Vertrages entscheiden, die die Rechte der Selbstbestimmung des deutschen Volkes beeinträchtigen, ebenso wie über die Bestimmungen, durch welche die freie, gleichberechtigte wirtschaftliche Entfaltung Deutschlands behindert wird.

Die Regierung der deutschen Republik gibt hiernach die in dem Schreiben vom 16. Juni 1919 geforderte Erklärung ihrer Zustimmung in folgender Form ab:

Die Regierung der deutschen Republik ist bereit, den Friedensvertrag zu unterzeichnen, ohne jedoch damit anzuerkennen, daß das deutsche Volk Urheber des Krieges sei, und ohne eine Verpflichtung zur Auslieferung nach Artikel 227 bis 230 des Friedensvertrages zu übernehmen.

Bauer, Ministerpräsident" (50).

 

Antwortnote der Alliierten vom 22. Juni 1919.

"Die alliierten und assoziierten Mächte haben die Note der deutschen Delegation vom gleichen Datum erwogen und fühlen, daß es in Anbetracht der Kürze der verbleibenden Zeit ihre Pflicht ist, zu antworten. Von der Zeit, innerhalb welcher die deutsche Regierung ihren endgültigen Beschluß bezüglich der Unterzeichnung des Friedens fassen muß, verbleiben weniger als 24 Stunden. Die alliierten und assoziierten Regierungen haben alle bisher von der deutschen Regierung mit Bezug auf den Vertrag gemachten Vorstellungen ernstlich erwogen, sie haben mit aller Offenheit darauf geantwortet und haben die Konzessionen, die zu machen sie für richtig hielten, gemacht. Die gegenwärtige Note der deutschen Delegation bietet keine Argumente oder Erwägungen, die nicht schon geprüft worden sind. Die alliierten und assoziierten Mächte sehen sich daher genötigt, zu erklären, daß die Zeit für Diskussionen vorbei ist. Sie können keine Einschränkung und keinen Vorbehalt annehmen oder anerkennen und müssen von den deutschen Vertretern den unzweideutigen Beschluß verlangen bezüglich ihrer Absicht, zu unterzeichnen und den Frieden als Ganzes, wie er endgültig formuliert worden ist, anzunehmen oder nicht zu unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung müssen die alliierten und assoziierten Mächte Deutschland für die Durchführung jeder Bedingung des Vertrages verantwortlich machen" (51).

 

Deutsche Note vom 23. Juni 1919

"Die Regierung der deutschen Republik hat aus der letzten Mitteilung der alliierten und assoziierten Regierungen mit Erschütterung ersehen, daß sie entschlossen sind, von Deutschland auch die Annahme derjenigen Friedensbedingungen mit äußerster Gewalt zu erzwingen, die, ohne eine materielle Bedeutung zu besitzen, den Zweck verfolgen, dem deutschen Volke seine Ehre zu nehmen. Durch einen Gewaltakt wird die Ehre des deutschen Volkes nicht berührt. Sie nach außen zu verteidigen, fehlt dem deutschen Volke nach den entsetzlichen Leiden der letzten vier Jahre jedes Mittel. Der übermächtigen Gewalt weichend und ohne damit ihre Auffassung über die unerhörte Ungerechtigkeit der Friedensbedingungen aufzugeben, erklärt deshalb die Regierung der deutschen Republik, daß sie bereit ist, die von den alliierten und assoziierten Regierungen auferlegten Friedensbedingungen anzunehmen und zu unterzeichnen" (51).

Am 28. Juni 1919 fand im Spiegelsaal des Schlosses Versailles die Vertragsunterzeichnung statt. Clemenceau unterhielt sich in aufgeräumter Stimmung mit Lloyd George. Er erklärte ihm, daß sich in der gleichen Galerie, an derselben Stelle, wo sie saßen, die Estrade erhob, auf der Wilhelm I. Platz genommen hatte, als er 1871 von den deutschen Fürsten zum Kaiser proklamiert wurde. "Was war er denn vorher ?", fragte Lloyd George. "Er war nur König von Preußen", erwiderte Clemenceau verbindlich (Anm. d. Verf.: wortgleiche Textwiedergabe!) (52).

Am 9. Juli 1919 verabschiedete die Nationalversammlung das Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und den assoziierten Mächten. Damit war der Versailler Friedensvertrag ratifiziert (55).

Der Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika hat den Vertrag und damit auch die Satzung des Völkerbundes nicht ratifiziert. Die USA sind folglich auch dem Völkerbund nicht beigetreten. Sie haben mit Deutschland am 25. August 1921 einen gesonderten Friedensvertrag abgeschlossen (54).

 

 

6.4 Reparationen/Wiedergutmachungsleistungen

In Teil VIII Abschnitt I Artikel 231 des Versailler Vertrags anerkennt Deutschland, für alle den Siegermächten entstandenen Kriegsschäden verantwortlich zu sein und in Artikel 232 verpflichtet sich Deutschland, die von den Alliierten benannten Schäden wieder gut zu machen

Artikel 245 in Teil VIII, Abschnitt I des Versailler Vertrages regelt, welche von Deutschland erbrachten Leistungen (Auslieferung von Sachwerten, Lieferverpflichtungen; s. oben) in welcher Höhe auf die Gesamtwiedergutmachungsverpflich-tungen Deutschlands angerechnet werden können. Die Einzelheiten der Anrechenbarkeit, über nahezu alle Teile und Abschnitte des Vertrags verstreut, sind deshalb einer zusammenfassenden Darstellung kaum zugänglich. Bei Fragen nach Einzelheiten, insbesondere danach, ob eine Leistung auf die Gesamtreparationsschuld anrechenbar ist oder nicht, wird empfohlen, in www.versailler-vertrag.de/vv-i.htm zunächst den Artikel 245 und dann mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses am linken Seitenrand die gewünschte Fundstelle aufzusuchen.

Der als Wiedergutmachung von Deutschland geschuldete Gesamtbetrag sollte von einer interalliierten Kommission festgestellt werden, die die Bezeichnung Wiedergutmachungs-kommission (auch Wiedergutmachungs-ausschuß genannt) trägt. Die Beschlüsse dieser Kommission über die Höhe der von den Alliierten und Assoziierten Mächten benannten und geltend gemachten Schäden sollten bis zum 1. Mai 1921 aufgesetzt und der deutschen Regierung als Gesamtbetrag ihrer Verpflichtungen mitgeteilt werden. Die Kommission stellt gleichzeitig einen Tilgungsplan auf; sie wird dabei die Fristen und die Art und Weise für die Ablösung der Gesamtschuld durch Deutschland innerhalb eines Zeitraumes von dreißig Jahren vorsehen, der mit dem 1. Mai 1921 beginnt. Falls jedoch Deutschland im Laufe des erwähnten Zeitraumes mit der Begleichung seiner Schuld im Rückstand bleiben sollte, kann der Ausgleich der ganzen ungezahlt gebliebenen Restschuld nach der Entscheidung der Kommission auf die folgenden Jahre übertragen oder in anderer Weise behandelt werden, unter Bedingungen, welche die alliierten und assoziierten Regierungen gemäß dem in diesem Teile des Vertrages vorgesehenen Verfahren bestimmen werden (Artikel 233). Deutschland willigt ein, daß seine wirtschaftlichen Hilfsmittel unmittelbar und nach näherer Bestimmung der Anlagen III, IV, V und VI in den Dienst der Wiedergutmachungen gestellt worden, (Artikel 236). Deutschland willigt ferner ein, die Besoldung und Kosten der Kommission und des Personals, das sie beschäftigen wird, zu bestreiten (Artikel 240). Die alliierten und assoziierten Regierungen verlangen und Deutschland  verpflichtet sich, seine wirtschaftlichen Hilfsmittel zur Erfüllung seiner Verpflichtungen unmittelbar zum Wiederaufbau der vom Krieg betroffenen Gebiete der Alliierten und Assoziierten Mächte in dem von diesen Mächten bestimmten Umfange zu verwenden (§ 1 der Anlage IV zu Teil VIII Abschnitt I).

Der Versailler Vertrag wurde am 28. Juni 1919 unterzeichnet. Zu diesem Zeitpunkt hatte Deutschland die von ihm besetzten Gebiete und das zu entmilitarisierende Rheinland geräumt und sich in Erfüllung der Waffenstillstandsbedingungen militärisch de facto selbst wehrlos gemacht. Zur Annahme des Vertrags gab es angesichts der ultimativen Drohung der Alliierten, bei Ablehnung die Kampfhandlungen wieder aufzunehmen, für Deutschland keine Alternative. Die Höhe der Gesamtreparations-forderungen der Alliierten war zu diesem Zeitpunkt noch offen. Sie sollte dem Deutschen Reich bis spätestens 1. Mai 1921 (s. oben) mitgeteilt werden. Hinsichtlich der Höhe der Gesamtreparationsforderung hat Deutschland demnach mit dem Versailler Vertrag einen Blankoscheck unterschrieben. Die Umstände seines Zustandekommens wurden vom Reichpräsidenten, der Reichsregierung, dem Reichstag und der Mehrheit der Bevölkerung mit Empörung als offensichtliche Nötigung aufgefaßt (s oben: Erwiderung des Deutschen Delegationschefs Graf Brockdorff-Rantzau bei Übergabe des Vertragsentwurfa am 7. Mai 1919, Aufruf des Reichspräsidenten Ebert (SPD) und der Reichs- regierung vom 8. Mai 1919 und Rede des Reichsministerräsidenten Scheidemann (SPD) vor dem Reichstag am 12.Mai 1919).

Die erste Äußerung über die Höhe der alliierten Gesamt-reparationsforderung wurde bereits Ende 1918 bekannt. Die britischen Regierung hatte ein "Committee on Indemnity" (Entschädigungskomitee) gebildet, das nach seinen Mitgliedern Hughes (Australischer Ministerpräsident) und Lord Cunliffe (ehem. Gouverneur der Bank von England) Hughes-Komitee oder Cunliff- Hughes-Komitee genannt wurde. Dieses hat eine Entschädigung-ssumme von 24 Mrd. Pfund berechnet, was beim Kurs von 1913 (ein englisches Pfund = 20,43 Mark) eine Gesamtforderung in Höhe von 490 Mrd. Goldmark bedeutet (59,60,61,62).  Der einer Goldmark entsprechende Goldgehalt beträgt 0,35843 g , der einer Milliarde Goldmark 358,43 t und der von 490 Milliarden Goldmark 175.630,7 Tonnen. Zur Orientierung: Die derzeitigen Goldreserven der Bundesrepublik Deutschland betragen ca. 3.400 t . Die weltweiten in Zentral-banken gelagerten Goldreserven belaufen sich gegenwärtig auf etwa 30.000 Tonnen. Die gesamte, jemals geförderte Goldmenge wurde Ende 2009 auf etwa 165.000 Tonnen geschätzt, davon 65 Prozent seit 1950 (141, 142) .

Nach Michael Freund (63) lautete das Ergebnis des Cunliff-Hughes Komitees 1000 Mrd. Mark zahlbar in "handlichen" Jahresraten von 50 Mrd. .

Im Juni 1920 setzten die Alliierten auf der Konferenz von Bologne die Gesamtreparationsforderung auf 269 Mrd. Goldmark, zu zahlen in 42 Jahresraten, fest, was der (utopischen) Goldmenge von 97.417,8 t entsprach. Auf der Pariser Konferenz (29. Januar 1921) wurde diese Forderung übernommen und detailliert. Es wurden nunmehr gefordert 226 Mrd. Goldmark in 42 Jahresraten als unveränderliche Hauptsumme, dazu jährlich 12% der deutschen Ausfuhren im Wert von jeweils 1-2 Mrd. Goldmark zu zahlen. Von der Gesamtsumme sollten erhalten Frankreich 52%, England 22%, Italien 10%, Belgien 8% und andere Kriegsgegner die restlichen 8%. Deutschland erklärte die Forderungen der Höhe nach für nicht annehm- und unerfüllbar. Deutschlands Gegenvorschlag (50 Mrd. Goldmark) wurde abgelehnt und als Strafmaßnahme die Besetzung von  Ruhrort, Düsseldorf und Duisburg durch alliierte Truppen vollzogen. Die danach tagende Londoner Konferenz endete mit dem sogenannten Londoner Ultimatum. Am 5. Mai 1921 wurde dem deutschen Botschafter in London die Forderung der Alliierten übergeben: 132 Mrd. Goldmark = 47.312,8 t Goldes, (beim gegenwärtigen Goldpreis (in 2010) von ca. 800 € pro Feinunze entspricht das der Kaufkraft von etwa 1.143 Mrd. Euro !!!) zu zahlen in 66 Jahresraten zu je 2 Mrd. . Darüber hinaus sollte Deutschland den Wert von 26% seiner Exporte an die Alliierten abführen, was zusätzlich etwa 2-3 Mrd. pro Jahr ausgemacht hätte. Für die Annahme wurde Deutschland eine Frist von 6 Tagen gesetzt, für den Fall der Nichtannahme die Besetzung des Ruhrgebietes angedroht. In Deutschland hatte das Londoner Ultimatum eine schwere Regierungskrise zur Folge. Das Kabinett Fehrenbach trat zurück. Die Nachfolgeregierung unter Reichskanzler Joseph Wirth sah sich angesichts des Fehlens jeglicher Widerstandsmöglichkeit gezwungen, die Forderungen der Alliierten zu akzeptieren (59, 60, 61, 62, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70).

Das Deutsche Reich hatte seine Kriegskosten mit Anleihen finan- ziert, die im wesentlichen von seinen Bürgern gezeichnet worden waren, England und Frankreich hingegen mit vor allem in den USA aufgenommenen Krediten. Die USA waren nach Kriegsende nicht bereit, dem verbündeten England und Frankreich Schulden auch nur teilweise zu erlassen. Beide Mächte strebten an, ihre Kriegsschulden in den USA mit deutschen Reparationszahlungen zu begleichen. Deutschland mußte, um seinen Reparationspflichten genügen zu können, sich seinerseits hoch verschulden und lieh sich das erforderliche Geld ebenfalls auf dem US-Kapitalmarkt. Frankreich strebte neben der wirtschaftlichen auch eine politische und militärische Schwächung Deutschlands durch Gebietsabtretungen und Separationen an, wie z.B. die des Rheinlandes zu einem selbständigen Staat, begründete das mit einem aus der Geschichte abzuleitenden  Sicherheitsbedürfnis und hätte eine Rückkehr zur deutschen Kleinstaaterei der vorwilhelminischen Ära wahrscheinlich als Optimum begrüßt. England mit seinem weltumspannenden Kolonialreich wünschte neben der wirtschaftlichen Schwächung die Beseitigung der deutschen Seemacht, hielt allerdings ein ausreichend starkes Deutschland als Schutzpuffer gegen das inzwischen bolschewistisch gewordene Rußland für erforderlich. Dem vermeintlichen oder tatsächlichen Sicherheitsbedürfnis aller entsprang die Bildung eines Gürtels Deutschland einkreisender Kunststaaten wie Polen, die Tschechoslowakei und Jugoslawien, ergänzt und begünstigt durch den Zerfall der k. und k. Doppelmonarchie und die Verhinderung des Anschlusses Deutschösterreichs an das Deutsche Reich. Hinzu kam die persönliche Gefühlslage der politisch Handelnden, die unterschiedlicher kaum sein konnte. Kurz vor der Parlamentswahl 1918 kursierten in London rabiate Worte des Ersten Lords der Admiralität, Geddes: "The Germans .... are going to pay every penny; they are going to be squeezed as a lemon is squeezed - until the pips squeek."  (Die Deutschen werden jeden Penny bezahlen, sie werden ausgequetscht werden, wie eine Zitrone ausgequetscht wird - bis die (Zitronen-) Kerne quietschen) (59). Und im Januar 1922 wurde ein unerbittlicher Revanchepolitiker französischer Ministerpräsident: Raymond Poincarè. Der hatte seinen Wählern versprochen, Deutschland auszupressen wie einen Schwamm (72).

Aus diesem Gemenge ineinander verflochtener und teilweise diametral entgegengesetzter Interessen und Auffassungen ergibt sich fast zwangsläufig, daß die Verhandlungen bei den Friedenskonferenzen in Versailles und den anderen Pariser Vororten durch grundlegende und heftige Auseinandersetzungen gekennzeichnet waren, was unter anderem dazu führte, daß wirtschaftliche und politische Vernunft weitestgehend außen vor blieben. Von Zeithistorikern wird das Ergebnis gern als "mühsam ausgehandelter Kompromiß" bezeichnet. Das war es auch; jedoch nicht in Bezug auf die Interessen und Belange Deutschlands sondern ausschließlich auf die der Siegermächte. Und eines war es überhaupt und ganz und gar nicht: sach- und realitätsbezogen. Und schließlich: dieser "mühsam ausgehandelte Kompromiß" hatte mit dem Wilsonschen 14-Punkte-Programm nicht mehr viel, so gut wie nichts  mehr gemein. Aus alledem ergibt sich, auch fast zwangsläufig, der weitere Lauf der Dinge.

Gemäß Artikel 235 Versailler Vertrag hatte Deutschland ab sofort und quasi a conto vor Feststellung der endgültigen Höhe der Reparationen während der Jahre 1919 und 1920 und in den ersten vier Monaten des Jahres 1921 den Gegenwert von 20 Milliarden (zwanzig Milliarden) Mark Gold zu zahlen, und zwar in soviel Raten und in den Arten (in Gold, Waren, Schiffen, Wert-papieren oder auf andere Weise), wie die Wiedergut-machungskommission sie festsetzen wird. Der Betrag wird von der Summe der bis Mai 1921 festzustellenden Gesamt-wiedergutmachung abgezogen. Als Bürgschaft und Schuldanerkenntnis gibt Deutschland in Gold zahlbare Schuldverschreibungen auf den Inhaber an die Wiedergut-machungskommission (Teil VII, Anlage II, § 12c Vers. Vertrag). Jede Verpflichtung Deutschlands zu Barzahlungen in Goldmark auf Grund des vorliegenden Vertrages ist nach Wahl der Gläubiger zu leisten in Pfund Sterling, zahlbar in London, Golddollars der Vereinigten Staaten von Amerika, zahlbar in New York, Goldfranken, zahlbar in Paris, und Goldliren, zahlbar in Rom. Zur Erfüllung dieses Artikels ist für diese Goldmünzen das Gewicht und der Feingehalt nach den für jede von ihnen am 1. Januar 1914 gesetzmäßig gewesenen Bestimmungen maßgebend (Artikel 262 Vers. Vertrag). Die Forderung entspricht einer Goldmenge von 7.168,6 t (Tonnen). Das ist mehr als das Doppelte der gegenwärtigen Goldreserven der Bundesrepublik Deutschland, beim derzeitigen Goldpreis von ca. € 800 pro Feinunze die Kaufkraft von 514,4 Mrd. Euro. Diese Last sollte Deutschland innerhalb zweier Jahre (Juni 1919 bis April 1921) schultern, ein Land, das die Umstellung von Kriegs- auf Friedenswirtschaft, die Wiedereingliederung der Kriegsteilnehmer in den Arbeitsprozess, kriegsbedingte Sozialleistungen großen Umfangs zu erbringen hatte, durch Gebietsabtretungen verursachten Abbruch eingespielter Binnenwirtschaftsbeziehungen, durch Gebietsabtretungen verlorene Rohstoffquellen, durch Gebietsabtretungen ein um 15% des Vorkriegsniveaus vermindertes Industriepotential, durch Gebietsabtretungen geminderte landwirtschaftliche Nutzfläche, durch Gebietsab-tretungen verursachten Zustrom von mehr als 1 Million  Flüchtlingen und Ausgewiesenen (68), eine Staatsverschuldung von 153 Mrd. Mark, Warenverknappung, eine Aufblähung der Geldmenge auf das Vierfache des Vorkriegsniveaus, eine Industrieproduktion von nur 55% des Vorkriegsniveaus, rückläufige Steuereinnahmen und die aus alle dem resultierende Inflation zu bewältigen hatte. Der Wechselkurs der deutschen Währung lag in 1920/21 bei 60 Mark für einen US-Dollar (Vorkriegsniveau Mark 4,20 pro Dollar). Allein diese inner-deutsche Problematik bedingte zusätzliche Neuverschuldung, und die bedingte weiteren Inflationsauftrieb ( u.a. 71, 72, 73).

Für die Aufbringung der geforderten Reparationen gab es nur zwei Möglichkeiten: Sie entweder aus Exportüberschüssen zu erwirtschaften oder die Rechnung der Siegermächte mit geliehenem Geld zu begleichen. Die deutsche Außenhan-delsbilanz war wegen der Notwendigkeit, Waren des täglichen Gebrauchs und Lebensmittel zur Versorgung der Bevölkerung in großem Umfang zu importieren, negativ. Das Zahlungsbilanzdefizit des Deutschen Reichs für die Jahre 1919-1921 beträgt 10 Milliarden Goldmark (73, Seite 283). Allein der Schuldendienst des Deutschen Reiches lag bei 126% der Staatseinnahmen (78). Die ohnehin geschmälerten Gold- und Devisenreserven des Deutschen Reiches schmolzen dahin. Dennoch mußte weitere Neuverschuldung im Ausland, ermöglicht durch den US-amerikanischen Kapitalmarkt, getätigt werden. Die Deutschen hatten nichts mehr. Ihre Ersparnisse waren inflationsbedingt mehr oder weniger vernichtet. Ökonomen wie Keynes, der die Mitarbeit in der alliierten Reparationskommission schließlich unter Protest einstellte, hatten schon während der Pariser Friedensverhandlungen 1919 vor den Folgen einer überzogenen Reparationspolitik gewarnt. Jedoch mangelte es weiterhin an wirtschaftlicher und politischer Vernunft. Insbesondere Frankreichs Ministerpräsident Poincarè, der die Nachfolge Clemenceaus angetreten hatte, konnte oder wollte nicht begreifen, daß man von einem Schuldner, den man wirtschaftlich zu Grunde richtet, nichts mehr bekommen kann und wird.

Die deutsche Bevölkerung hatte seit dem Steckrübenwinter 1916/1917, verursacht durch das Zusammentreffen der alliierten Seeblockade (Kontinentalsperre) mit einer Kartoffelmißernte und später durch die Fortsetzung der alliierten Seeblockade bis zum 12. Juli 1919 Erhebliches zu erdulden gehabt. In Deutschland sind in dieser Zeit ca. 700.000 und in Oesterreich ca. 300.000 Menschen durch Unterernährung und ihre Folgen umgekommen. Lebensmittel mußten zunehmend schärfer rationiert werden. Der Schwarzhandel blühte alsbald (74, 75, 76, 77). Nach Aufhebung der Seeblockade kam es zunächst zu einer leichten Verbesserung der Lebensverhältnisse (u.a.71) , die ihrer Kurzfristigkeit wegen auch die Bezeichnung "Scheinblüte" erhielt. Alsbald aber wuchsen die Schwierigkeiten bei der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und den notwendigsten Gebrauchsgütern des täglichen Bedarfs. Der zunehmenden sogenannten Geldmenge stand keine entsprechende Realwertzunahme gegenüber. Die Inflation nahm ein dramatisches Ausmaß an. Mußten in 1920/1921 ( s. oben ) noch 60 Mark pro US-Dollar gezahlt werden, waren es im Januar 1923 bereits 10.450 (72), im Mai 1923  70.000 (73), im Juli eine Million (73), im September 38 Millionen (72). Am 20. November 1923 wurde das Inflationsmaximum mit  4,2 Billionen Mark pro US-Dollar erreicht (79). "Mit fortschreitender Inflation hatte sich die Versor- gungslage der Bevölkerung laufend verschlechtert. Dem Anstieg der Preise für Waren und Dienstleistungen konnten die Löhne und Gehälter nicht folgen. Der Reallohn sank auf ca. 40 Prozent seines Vorkriegsniveaus, weite Teile der deutschen Bevölkerung verarmten. Vermögenswerte schmolzen dahin. Ersparnisse wurden völlig entwertet, Spargelder von Generationen vernichtet. Feste Erträge oder Zinsen waren praktisch wertlos. Durch Mangel an Kaufkraft verloren auch Immobilien ihren Wert und wurden bei Notveräußerungen geradezu verschleudert. Das chaotische Geldwesen hatte einen geregelten Wirtschaftsbetrieb unmöglich gemacht. Oft erfolgten die Lohnzahlungen täglich. Jedermann versuchte, Bargeld schnellstmöglich in Sachwerte einzutauschen. Ladenöffnungszeiten richteten sich nach den Bekanntgabeterminen für aktuelle Wechselkurse. In Restaurants konnte sich die Zeche während einer Mahlzeit verdoppeln. Kriminelle stahlen nun nicht mehr nur Geldbörsen, sondern durchsuchten ihre Opfer nach Wertsachen und rissen ihnen sogar Goldzähne heraus. Pfarrer hielten den Kirchgängern für die Kollekte nach den Gottesdiensten einen Wäschekorb hin" (78). Die Deutschen von damals sahen die Ursache allen Ungemachs in den Reparationen. "Für die Zeitgenossen sperrte die schwindelnde Tributhöhe sie in eine Zwangsjacke. Sie spürten ihre Atembeschwerden und brauchten nicht lange darüber (Anm. d. Verf.: über die Ursache) zu rätseln. Der Züchtigungscharakter offenbarte sich allenthalben" (u.a. 80) .

Diese Hyperinflation fiel zeitlich zusammen mit der sogenannten Ruhrbesetzung. Auf Betreiben Poincarès stellte die Reparationskommission gegen die britische Stimme eine Verzug Deutschlands bei der Lieferung von Kohle und Holz fest, der, wenn er denn überhaupt existierte, gering war (u.a. 64, 68). Die französische und belgische Regierung teilten durch ihre Geschäftsträger in Berlin der Reichsregierung in gleichlautenden Noten  am 10. Januar 1923 mit, im Zuge der Inbesitznahme "produktiver Pfänder" werde eine interalliierte Mission zur Kontrolle der Fabriken und Zechen in das Ruhgebiet entsandt und zu deren Schutz würden ihr belgische und französische Truppen beigegeben. Die Mission werde die vollständige Kontrolle der gesamten Industrieproduktion und Kohleförderung im Ruhrgebiet übernehmen und die hierzu notwendigen Anordnungen erlassen, denen von sämtlichen deutschen Einrichtungen und Dienststellen Folge zu leisten ist. Für etwaige Verstöße gegen solche Anordnungen und Befehle werden schwere Strafen angedroht (81). 50.000 französische und belgische Soldaten besetzen das Ruhrgebiet und riegeln es durch eine Militär- und Zollgrenze vom übrigen Reichsgebiet ab (72, 73). England, die USA und die deutsche Reichsregierung bestritten die Rechtmäßigkeit des französichen Vorgehens (u.a. 80).

Reichspräsident Ebert (SPD) und die Reichsregierung unter Reichskanzler Dr. Wilhelm Cuno (parteilos) erlassen am 11. Januar 1923 einen Aufruf an das Deutsche Volk, in dem es heißt: "Ihr seid die Zeugen, wie Friede und Recht von neuem gebrochen werden. Mit euch erheben wie Protest vor der Welt gegen den Bruch des Vertrages, gegen den schweren Bruch des sittlichen Rechtes unseres Volkes auf Lebensbestand und Selbstbestimmung.   ......  Vermehrte Not für unser sorgengedrängtes Volk muß der Einbruch in die Hauptstätten unserer Arbeit haben. ......  Schwerste Schuld am eigenen Volk würde auf sich laden, wer sich hinreißen ließe durch eine unüberlegten Tat den Gegnern in die Hand zu arbeiten" (82) . Der Aufruf vermeidet offensichtlich jede Aufforderung zu Gewalttaten. Die Deutsche Regierung stellt alle Reparations-leistungen ein. Die Ruhr verfällt in einen  Todesschlaf (73). Die Bevölkerung reagiert mit passivem Widerstand. De facto handelt es sich um einen Generalstreik. Die Notwendigkeit, Betroffene und Notleidende zu unterstützen, führt zum Verbrauch der letzten Gold- und Devisenreserven des Deutschen Reiches und zu dessen Zahlungsunfähigkeit. Das Kabinett Cuno tritt am 12. August 1923 zurück. Gustav Stresemann (DVP) folgte mit dem sogenannten Kabinett Stresemann I. Verlauf und Folgen der Ruhrbesetzung, die auch als Ruhrkrieg bezeichnet wird, lassen sich in ihrer ganzen Tragik summarisch aus dem gemeinsamen Aufruf des Reichspräsidenten Friedrich Ebert (SPD) und der Reichsregierung unter Reichskanzler Stresemann (DVP) an das Deutsche Volk vom  26. September 1923 (83) entnehmen, der deshalb ungekürzt wiedergegeben werden soll:

"An das deutsche Volk!

Am 11. Januar (1923) haben französische und belgische Truppen wider Recht und Vertrag das deutsche Ruhrgebiet besetzt. Seit dieser Zeit hatten Ruhrgebiet und Rheinland schwerste Bedrängnis zu erleiden. Über 180.000 deutsche Männer, Frauen, Greise und Kinder sind von Haus und Hof vertrieben worden. Für Millionen Deutsche gibt es den Begriff der persönlichen Freiheit nicht mehr. Gewalttaten ohne Zahl haben den Weg der Okkupation begleitet, mehr als 100 Volksgenossen haben ihr Leben dahingeben müssen, Hunderte schmachten noch in Gefängnissen.

Gegen die Unrechtmäßigkeit des Einbruchs erhob sich Rechtsgefühl und vaterländische Gesinnung. Die Bevölkerung weigert sich, unter fremden Bajonetten zu arbeiten. Für diese, dem Deutschen Reich in schwerster Zeit bewiesene Treue und Standhaftigkeit dankt das ganze deutsche Volk.

Die Reichsregierung hatte es übernommen, nach ihren Kräften für die leidenden Volksgenossen zu sorgen. In immer steigendem Maße sind die Mittel des Reiches dadurch in Anspruch genommen worden. In der abgelaufenen Woche erreichten die Unterstützungen für Rhein und Ruhr die Summe von 3.500 Billionen Mark, in der laufenden Woche ist mindestens die Verdoppelung dieser Summe zu erwarten. Die einstige Produktion des Rheinlandes und des Ruhrgebiets hat aufgehört.

Das Wirtschaftsleben im besetzten und unbesetzten Deutschland ist zerrüttet. Mit furchtbarem Ernst droht die Gefahr, daß bei Festhalten an dem bisherigen Verfahren die Schaffung einer geordneten Währung, die Aufrechterhaltung des Wirtschafts-lebens und damit die Sicherung der nackten Existenz für unser Volk unmöglich wird.

Diese Gefahr muß im Interesse der Zukunft Deutschlands ebenso wie im Interesse von Rhein und Ruhr abgewendet werden. Um das Leben von Volk und Staat zu erhalten, stehen wir heute vor der bitteren Notwendigkeit, den Kampf abzubrechen. Wir wissen, daß wir damit von den Bewohnern der besetzten Gebiete noch größere seelische Opfer als bisher verlangen. Heroisch war ihr Kampf, beispiellos ihre Selbstbeherrschung. Wir werden niemals vergessen, was diejenigen erlitten, die im besetzten Gebiet duldeten. Wir werden niemals vergessen, was diejenigen aufgaben, die lieber die Heimat verließen, als dem Vaterlande die Treue zu brechen.

Dafür zu sorgen, daß die Gefangenen freigegeben werden, daß die Verstoßenen zurückkehren, bleibt die vornehmste Aufgabe der Reichsregierung. Vor allen wirtschaftlichen und materiellen Sorgen steht der Kampf für diese elementaren Menschenrechte.

Deutschland hat sich bereit erklärt, die schwersten materiellen Opfer für die Freiheit deutscher Volksgenossen und deutscher Erde auf sich zu nehmen. Diese Freiheit ist uns aber kein Objekt für Verhandlungen oder Tauschgeschäfte. Reichspräsident und Reichsregierung versichern hierdurch feierlich vor dem deutschen Volke und vor der Welt, daß sie sich zu keiner Abmachung verstehen werden, die auch nur das kleinste Stück deutscher Erde vom Deutschen Reich loslöst. In der Hand der Einbruchsmächte und ihrer Verbündeten liegt es, ob sie durch Anerkennung dieser Auffassung Deutschland den Frieden wiedergeben oder mit der Verweigerung dieses Friedens all die Folgen herbeiführen wollen, die daraus für die Beziehungen der Völker entstehen müssen.

Das deutsche Volk fordern wir auf, in den bevorstehenden Zeiten härtester seelischer Prüfung und materieller Not treu zusammenzustehen. Nur so werden wir alle Absichten auf Zertrümmerung des Reiches zunichte machen, nur so werden wir der Nation Ehre und Leben erhalten, nur so ihr die Freiheit wiedergewinnen, die unser unveräußerliches Recht ist!

Berlin, 26. September 1923, Der Reichspräsident: E b er t

Die Reichsregierung: Dr. Stresemann, Schmidt, Dr. Geßler, Dr. Brauns, v. Räumer, Dr. Radbruch, Oeser, Dr. Luther, Dr. Hilferding, Fuchs, Dr. Höfle" (83) .

 

Am Ende des Ruhrkrieges stand der Totalruin der deutschen Wirtschaft und Währung (80) .

Doch zurück zu den Reparationszahlungen: Wirtschaft, Finanzlage und Währung de Deutschen Reichs befanden sich in den Jahren nach dem Krieg im Zustand schwerster Zerrüttung. Die drückende Mangellage bei Lebensmitteln, Rohstoffen und Gegenständen des täglichen Bedarfs zwang zu Käufen im Ausland, denen gleichwertige Exporte nicht gegenüber standen. In den Jahren vor 1924 gab es keine offizielle Statistik, Handels- und Zahlungsbilanz. Sachverständige haben für die Jahre von 1919 bis 1922 ein Zahlungsbilanzdefizit von 10 Milliarden Goldmark ermittelt. Konnte die Reichsregierung im August 1921 eine fristgerechte Reparations-Barzahlung von 1 Mrd. Goldmark leisten, mußte sie infolge des raschen Währungsverfalls bereits im Januar und Februar 1922 um Stundung der fälligen Zahlungen nachsuchen (73) . Auf britische Iniative hin fanden Treffen alliierter Staatsmänner mit dem Ziele einer Regelung der zutage getretenen Reparationsprobleme im Januar 1922 (Cannes) und April 1922 (Genua) statt. Sie blieben ergebnislos, nicht zuletzt, weil mit Poincarè ein unversöhnlicher Revanchepolitiker in Frankreich an die Macht gekommen war, der auf uneingeschränkte Ausführung der Vertragsbestimmungen von Versailles bestand. Als im Januar 1923 die deutsche Reichsregierung ein vierjähriges Moratorium fordern mußte, kam es zur offenen Konfrontation mit Frankreich. Das Kabinett Cuno weigerte sich, den Alliierten erkennbar unerfüllbare Zusagen zu machen. Das Ergebnis war die Ruhrbesetzung. Die französisch-belgische Ruhrkontrollkommission verhandelte mit 6 großen Ruhrunternehmen, sodaß Ende 1923 wieder Reparationskohle geliefert wurde: MICUM-Abkommen, das französischerseits ganz offensichtlich auch der Förderung separatistischer Tendenzen und Strömungen in Deutschland diente. Die beteiligten deutschen Unternehmen wurden 1925, also nach der Währungsreform, von der Reichsregierung mit 700 Millionen Reichsmark entschädigt (64, 84, 85) .

 

Ende 1923 wurden von der deutschen Reichsregierung Überlegungen angestellt, wie der galoppierenden Inflation Einhalt zu gebieten und die zerrüttete Wirtschaft zu sanieren sei. Zeitgleich kamen auf Druck Englands und der USA Beratungen zur Frage der deutschen Reparationen zustande. Man hatte jedenfalls in diesen beiden Ländern begriffen, daß man von einem wirtschaftlich ruinierten Schuldner letztendlich nichts mehr fordern und erwarten könne.

Die deutsche Währungsreform von 1923/1924 hatte eine komplizierte Konstruktion. Im November 1923 wurde die Deutsche Rentenbank gegründet. Ihr Grundkapital von 3,2 Mrd. Rentenmark war durch eine Globalhypothek der deutschen Landwirtschaft und des gesamten deutschen Gewerbes, mithin durch nicht vermehrbare Sachwerte  besichert. Als neues Geld wurden dann am 15. November 1923 auf Rentenmark lautende Rentenbankscheine emittiert. Gleichzeitig wurden keine kurzfristigen staatlichen Schuldtitel mehr diskontiert. Seit diesem Datum kursierten zwei Währungen gleichzeitig - die Rentenmark und die Papiermark. Dabei galten folgende Wertverhältnisse: Eine Rentenmark entsprach 0,35842 Gramm Feingold. Da der Wechselkurs zu einem US-Dollar 4,2 Billionen (Papier-)Mark betrug und festgelegt wurde, dass 1 Billion (Papier-)Mark einer Rentenmark entsprach, ergab sich zum US-Dollar die Vorkriegsparität von 4,2 Rentenmark pro US-Dollar. Jedoch kursierte die Rentenmark als provisorische neue Währung nur im Inland.  Außerdem war die Rentenmark kein gesetzliches Zahlungsmittel, mußte  aber von allen öffentlichen Kassen angenommen werden. Die Knappheit des neuen Geldes wurde auch dadurch unterstrichen, dass die Rentenbank von den 3,2 Mrd. Rentenmark lediglich je 1,2 Milliarden Rentenmark ausgab bzw. dem Staat als zinslosen Kredit einräumte, während 0,8 Milliarden Rentenmarkscheine als Reserve bei der Rentenbank blieben. Dieser innen-, wirtschafts- und finanzpolitische Kraftakt gedieh zu einem vollen Erfolg, in welchem Zusammenhang die Namen Dr. Hjalmar Schacht, Bankier und später Reichsbankpräsident und Dr. Hans Luther, seinerzeit Deutscher Finanzminister, zu nennen sind (78, 86) .

Die Wiedergutmachungs- oder Reparationskommission der alliierten und assoziierten Mächte beschloß am 30. November 1923 die Einrichtung eines Sachverständigenausschusses zur Entwicklung eines der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands angepaßten Reparationsplans. Vorsitzender war der amerikanische Rechtsanwalt und Finanzexperte Charles G. Dawes. Der nach ihm benannte Plan hatte im wesentlichen folgenden Inhalt: Deutschland sollte 1924 eine Rate von 1 Mrd. Goldmark zahlen. Die Jahresraten sollten bis 1928 auf 2,5 Mrd. ansteigen. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten hatte Deutschland das Recht eine Überprüfung seiner Zahlungsfähigkeit zu verlangen. 55% der Reparationen sollten in Geld, der Rest mit Sachleistungen bezahlt werden. Kein einzelnes Gläubigerland hatte mehr das Recht, Sanktionen gegen Deutschland vorzunehmen. Die Ruhrzollgrenzen waren zu beseitigen, die Wirtschafts- und Steuereinheit des Deutschen Reiches wieder herzustellen. Frankreich war nicht mehr von Poincarè sondern von seinem Nachfolger Herriot vertreten, der die Räumung des Ruhrgebietes und der besetzten Rheinhäfen binnen Jahresfrist zusagte. Die MICUM-Verträge mit den deutschen Ruhrunternehmen wurden aufgehoben. Deutschland erhielt als Anschubfinanzierung eine Außenanleihe von 800 Millionen Reichsmark (Dawes-Anleihe). Der Vertrag wurde am 16. August auf der Londoner Konferenz von 1924 unterschrieben. Am 29. August wurde der Plan vom Deutschen Reichstag ratifiziert und trat am 1. September 1924 in Kraft. Die erforderliche Mehrheit im Reichstag wurde nicht zuletzt durch die Zusage der Räumung der Ruhr erreicht (73,87,88) . J.R. von Salis äußert dazu, "daß die fünf Jahre seit Kriegsende böse Erinnerungen hinterlassen hatten, die nicht so leicht aus den deutschen Gemütern ausgetilgt werden konnten" (73) . Schon ein Jahr später, nämlich am 07. September 1925, schrieb Dr. Stresemann in seinem berühmten "Kronprinzenbrief" (Anm. d. Verfassers: Brief an Kronprinz Wilhelm), daß Deutschland ab 1927 nicht mehr in der Lage sein werde, die Reparations-forderungen zu erfüllen (64) .

Nach Inkrafttreten des Dawes-Plans war die Entwicklung weiterhin durch die interalliierte Schuldenverflechtung gekennzeichnet: Frankreich und England hatten sich gegenüber den USA zwecks Aufbringung ihrer Kriegskosten hoch verschuldet, Frankreich zusätzlich gegenüber England. Beide wollten und konnten ihre Schulden nur aus deutschen Reparationen begleichen und die USA verlangten seit 1919 ihr Geld zurück. Deutsche Reparationen konnten aber nur fließen, solange Deutschland zahlungsfähig war. Frankreich hatte Mühe, nach seiner Inflation von 1924/1925 die eigene Währung stabil zu erhalten. Der amerikanische Kapitalmarkt war ihm wegen ausstehender Kriegsschuldenrückzahlungen verschlossen. In der Wall Street und beim US-Schatzamt wuchs die Besorgnis, Deutschland, das seit 1924 Kredite von insgesamt 10 Mrd. Reichsmark aufgenommen hatte, könne in eine existenzbedrohende Überschuldung geraten und zahlungsunfähig werden. Frankreich pochte auf vollständige Erfüllung der deutschen Reparationsleistungen, woran mehrere Iniativen scheiterten, die interalliierten Probleme wenigstens Teillösungen zuzuführen. Eine entscheidende Iniative entwickelte der amerikanische Reparationsagent Seymour Parker Gilbert, der in dieser Funktion mit Sitz in Berlin im Auftrag der interalliierten Reparationskommission die Durchführung des Dawes-Plans zu überwachen hatte. Sein Plan: Die gesamte deutsche Reparationsschuld als Anleihe in Frankreich auf den Markt bringen. Französische Banken und Privatanleger erhielten vom Deutschen Reich die daraus resultierenden Zinsen und Tilgungen. Frankreich erhielte sofort die ihm zugewiesene Gesamtreparationszahlung und könne seine interalliierten Schulden mit günstigem Disagio in einem Zuge begleichen. Um Deutschland diesem Plan geneigt zu machen, sollte Frankreich die Besetzung des Rheinlandes früher beenden, als im Versailler Vertrag vorgesehen. Deutschland, Frankreich, England, Belgien, Italien und Japan einigten sich auf die Einrichtung einer interalliierten Sachverständigenkommission zur Regelung der Reparationsfrage, die unter dem Vorsitz des Amerikaners Owen D. Young im Februar 1929 in Paris ihre Tätigkeit aufnahm (89, 90) . Der von dieser erarbeitete sogenannte "Neue Plan" = Young-Plan wurde auf den Haager Konferenzen vom 06. bis 31. August 1929 und 03. bis 20. Januar 1930 be- und verhandelt, wobei die interalliierte Verschuldungssituation und die emotionale Verfassung der beteiligten Regierungen erhebliche Meinungsverschiedenheiten, z. T. offenen Streit und einige Änderungen des ursprünglichen Entwurfs bedingten. Der Young-Plan trat am 17. Mai 1930 rückwirkend zum 1. September 1929 in Kraft. Das schlußendlich unterzeichnete und ratifizierte Ergebnis zusammenfassend zu formulieren bereitet wegen unterschiedlicher Angaben in den eingesehenen Quellen einige Schwierigkeiten. Die Gesamthöhe der zu leistenden Reparationen wird mit 34,5 Mrd. Reichsmark (91) , 36 Mrd. Reichsmark (89) , 37 Mrd. Goldmark (60, 61) , 37 Mrd. Reichsmark (92) , 108 Mrd. Goldmark (93) , 112 Mrd. Goldmark (64, 67, 94) , 112 Mrd. Reichsmark (90) , 113,9 Mrd. Mark (95)  angegeben. Die vom Deutschen Reich begebene Schuldverschreibung war mit 5,5 % zu verzinsen. Die differierenden Angaben haben ihre Ursache offensichtlich darin, daß die Zahlen 34,5 bis 37 Mrd. die tatsächlichen Reparationen meinen und die Zahlen von 108 bis 113,9 Mrd. Reparationen + Zinsen (!), wobei die letztgenannte zusätzlich den Kapitaldienst für die Dawes-Anleihe beinhaltet (95) . Die vom Deutschen Reich zu tragende Zinslast ist demnach doppelt so hoch wie die eigentliche Repara-tionszahlung. Der Zahlungsplan erstreckt sich auf 59 Jahre bis 1988. Bei einer Gesamtsumme von 112 Mrd. ergibt sich für 59 Jahre eine durchschnittliche Jahresbelastung von 1,898 Mrd. . Weitere wesentliche Bestandteile des Young-Plans sind Räumung des besetzten Rheinlandes am 30. Juni 1930 (96) , Gründung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, die alle Funktionen der interalliierten Reparationskommission und des Reparationsagenten übernimmt (u.a. 89) .

Die sich anbahnende und schließlich rasch entwickelnde Weltwirtschaftskrise zeigte alsbald Wirkung. Die deutsche Reichsregierung unter Reichskanzler Brüning versuchte durch Ausweitung der Exporte die für die Erfüllung des Young-Plans erforderlichen Mittel zu erwirtschaften. Das schlug fehl, weil die Gläubigerländer, mehr oder weniger durch die Weltwirt-schaftskrise gezwungen, ihre Märkte abschotteten. Im Frühjahr 1931 wurden kurzfristige Kredite von ausländischen Investoren aus Deutschland  zunehmend abgezogen und neue nicht gewährt. Am 13. Juli 1931 schlossen alle deutschen Banken für einige Tage. Devisentransfer ins Ausland wurde eingestellt. Deutschland war zahlungsunfähig (u.a. 64) . Deutschland mußte angesichts der Kapitalflucht ein Zahlungsmoratorium verhängen und stellte namentlich die USA vor die Wahl, als Gläubiger der letzten Hand entweder die Reparationen zu streichen oder die deutschen Neuschulden könnten nicht mehr bedient werden. Diese Logik beeindruckte US-Präsident Hoover, der zunächst ein allseitiges einjähriges Zahlungsmoratorium herbeiführte. Allmählich setzte sich bei den Gläubigern die Erkenntnis durch, daß, wenn sie von ihren an Deutschland verliehenen Milliarden je etwas wiedersehen wollten, die Streichung der Reparationen erforderlich war, weil Deutschland in Zukunft, auch nach einer Erholung der Weltwirtschaft, Reparationen zu zahlen und gleichzeitig Neuverschuldung zu bedienen, nicht werde leisten können. Die Londoner Konferenz im Herbst 1931 befasste sich mit der Zahlungsfähigkeit des Deutschen Reiches im Hinblick auf seine Reparationsverpflichtungen gegenüber den Siegermächten des Ersten Weltkrieges. Die nach dem B￶rsenkrach von 1929 an der Wall Street ausgebrochene Weltwirtschaftskrise hatte den Schuldner in eine schwierige Lage gebracht. Zahlungen im Rahmen des Young-Plans waren gefährdet. In zwei Gutachten vom Herbst 1931, dem Layton-Bericht (Londoner Konferenz) und dem Beneduce-Bericht (Bank für Internationalen Zahlungsaus-gleich), wurde die Zahlungsunfähigkeit Deutschlands nach dem Ende des Hoover-Moratoriums von internationalen Finanzexperten bescheinigt und der Beneduce-Bericht sprach ungeschminkt aus, auch die Young-Kommission habe die wirtschaftliche Entwicklung falsch eingeschätzt (97) .  Layton- und Beneduce-Bericht waren die Grundlage für die Konferenz von Lausanne, die im Sommer 1932 die deutschen Reparationsverpflichtungen gegen eine Restzahlung von drei Milliarden Goldmark (in Devisen) aufhob. Das Deutsche Reich übergab der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel Schuldverschreibungen in dieser Höhe, die innerhalb von 15 Jahren als Anleihe auf den Markt gebracht oder, falls das nicht gelinge, vernichtet werden sollten. Der Vertrag von Lausanne wurde von den beteiligten Staaten nie ratifiziert, die deutschen Schuldverschreibungen 1948 in Basel feierlich verbrannt (64, 97, 98). Nach der Konferenz von Lausanne hatte Deutschland demnach "nur" noch bis dahin "privatisierte" Reparationen, nämlich die Kredite zu bedienen, die es zur Erfüllung der bis dahin geleisteten Reparationen aufgenommen hatte, u.a. die Dawes- und Young-Anleihe. 1934 (61) stellte die deutsche Regierung unter dem Reichskanzler Adolf Hitler sämtliche Zahlungen ohne Diskussion (66) ein (61, 89) . Etwas anders die Darstellung bei Jörg Friedrich (80) , wonach die in private Kreditschulden umgewandelten Reparationsschulden auch von der NS-Regierung und sogar noch im zweiten Weltkrieg mit Tilgungs- und Zinszahlungen bedient wurden, je nachdem, in wessen Hand sich die Anteilscheine befanden. Hier galt das Freund/Feind-Prinzip. Engländer wurden 1944 nicht mehr bedient, Schweizer und Schweden sehr wohl (80) .

Bis dahin sind schätzungsweise 68 Mrd. Goldmark Reparationen gezahlt worden (61, 66, 98) , womit im wesentlichen die reinen Geldzahlungen beziffert sind. Wegen der unklaren Bewertung erbrachter Sachleistungen und konfiszierter Sachwerte, Patente und Rechte in den chaotischen Jahren unmittelbar nach dem ersten Weltkrieg ist die Gesamthöhe erbrachter Entschädigungen kaum zu ermitteln. Bei der Besetzung von Rheinland und Ruhrgebiet wurde das Land als "Selbstbedienungsladen ohne Kasse benutzt". Eine Bewertung der annektierten Reichsgebiete und Kolonien ist "offiziell nicht bekannt und vermutlich auch nie versucht worden" (61) . Nach mittlerer amerikanischer Schätzung waren Lasten im Wert von 39 Milliarden Mark abgetragen worden. Die Deutschen errechneten unter Einbe-ziehung des Staatseigentums in den annektierten Reichsgebieten und Kolonien 100 Mrd. Mark (80) .

Formal war das Kapitel "Reparationen" nach dem 1932er Abkommen von Lausanne beendet, tatsächlich jedoch nicht. 1953 wurde das Londoner Schuldenabkommen geschlossen, in dem sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete, für Schulden des Deutschen Reiches aufzukommen, die, weil vor dem 2. Weltkrieg entstanden, als Vorkriegsschulden bezeichnet werden. Nur von denen soll hier die Rede sein. Sie sind zu unterscheiden von "Nachkriegsschulden", die nach dem 2. Weltkrieg, z.B. durch den Marschallplan, Kosten der Besatzung und Versorgungsleistungen der Siegermächte verursacht worden waren. Deren Begleichung wurde ebenfalls im Londoner Schuldenabkommen von 1953 festgelegt. Dieses ist ein umfangreiches und kompliziertes, sehr detailliert regelndes Dokument, welches im Hohlfeld (99) 49 Druckseiten einnimmt. Hinsichtlich der Vorkriegsschulden wurden Forderungen von 70 Staaten berücksichtigt, von denen 21 als Verhandlungs-teilnehmer und Vertragsunterzeichner unmittelbar in Erscheinung traten. Länder des Ostblocks waren nicht beteiligt; deren Ansprüche blieben unberücksichtigt (100). Das Abkommen regelt, welche Schulden unter welchen Bedingungen anerkannt und in welchem Umfang bedient werden sollen. Als eindeutig im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme des Deutschen Reiches zwecks Erfüllung damaliger Reparationsforderungen stehend sind zu nennen die Dawes-Anleihe, die Young-Anleihe, die Anleihe des schwedischen Zündholzkonzerns unter dem "Zündholzkönig" Ivar Kreuger von 1930 (Zündholz- oder Kreuger-Anleihe), sowie die 6,5%ige Preußische Äußere Anleihe von 1926 und die 6%ige Preußische Äußere Anleihe von 1927. Es darf zu Recht angenommen werden, daß letztlich die gesamten Vorkriegs-schulden des Deutschen Reiches durch die für Deutschland aus dem Versailler Vertrag sich ergebende Summe wirtschaftlicher Lasten entstanden sind: Die Deutschen mußten nicht nur die geforderten Reparationen sondern auch einen erheblichen Teil ihres Lebensunterhalts mit geliehenem Geld bezahlen. Dank der geschickten Verhandlungsführung der deutschen Delegation 1953 in London unter Hermann Josef Abs und des mäßigenden Einflusses der USA, die zu dieser Zeit in Korea Krieg führten und ein fest in den Westen eingebundenes Deutschland wünschten, das nach Wiederbewaffnung einen Teil der westlichen Verteidigungslasten übernehmen könne und würde, gelang es, sich für die deutschen Vorkriegsschulden  in London auf 7,3 Milliarden DM, zahlbar in Jahresraten von zunächst 340 Millionen DM zu einigen. Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, daß gleichzeitig (nach dem zweiten Weltkrieg entstandene und deshalb so sogenannte) Nachkriegsschulden von knapp 6 Milliarden DM zurückzuzahlen waren, sodaß die Bundesrepublik in den ersten 5 Jahren ab 1953 Annuitäten von 563 Millionen DM und danach von 765 Millionen DM zu leisten hatte. 1983 waren der größte Teil und 1988 schienen mit einer letzten Zahlung die gesamten deutschen Auslandsschulden aus dem Londoner Abkommen beglichen zu sein (100) , wenn da nicht die "Schatttenquote" gewesen wäre (104) . Wegen der durch die deutsche Teilung bedingten territorialen Einschränkung hatte man im Londoner Abkommen die oben genannten 5 Anleihen betreffende Zinsrückstände aus den Jahren 1937 bis 1952 ruhen lassen. Sie sollten erst bei einer damals von niemandem erwarteten deutschen Wiedervereinigung geregelt werden. Diese kam bekanntlich 1989. Zur Bedienung der genannten Zinsrückstände legte die Bundesrepublik 1990 3%ige Fundierungschuld- verschreibungen mit 20 jähriger Laufzeit auf, mit denen die Zinsansprüche der Anteilseigner der o.g. Anleihen befriedigt wurden und werden (99, 100, 101, 103, 104) .  Über die Höhe der Zinsrückstände gibt es unterschiedliche Angaben. Sie sollen aus Dawes-, Young- und Kreuger-Anleihe ca 240 Millionen DM betragen (100, 101) . Getilgt werden muß ja aber wohl auch. Von 1990 bis 2002 seien an Zinsen 75 Mio. DM und an Tilgung 22 Mio DM gezahlt worden (101) . In 2002 zahlte die Bundesrepublik 4,1 Mio. Euro. Bis 2010 sollen Zahlungen von 95 Mio. Euro abschließend erfolgen (100) . Die Bundesrepublik zahlt also immer noch Reparationsschulden von 1919, fast 10 Mio. Mark pro Jahr bis 2020 (102) . Die Zinsen aus der Schattenquote, seit dem 3. Oktober 1990 wieder fällig, betragen 251 Mio. DM, werden aus dem Bundeshaushalt durch Bedienung der Fundierungsschuldverschreibungen getilgt, die letzten am 3. Oktober 2010. Tilgung und Zinsen betragen für 2010 etwa 56 Mio. Euro (64) . Tilgung und Zinsen belaufen sich auf etwa 4 Mio. Euro pro Jahr (94) . In einer anderen Quelle ist von 58 Mio. Euro für Zinsen und 125 Mio. Euro für Tilgungen zwischen 1990 und 2010 die Rede (106).

Die Gesamtschuld aus den Fundierungsschuldverschreibungen beträgt 251 Mio DM. Der Endfälligkeitszeitpunkt ist 2010 (105) . Die Angaben verschiedener Quellen differieren hinsichtlich der Höhe der Zahlungen erheblich. Aber auch in Bezug auf die Zahlungsdauer gibt es Differenzen. Die vorstehend zitierten Quellen weisen 20 Jahre bis 2010 aus. Andere (61, 65, 66, 80, 102) geben eine Zahlungsdauer bis 2020 an. Staatssekretär Karl Diller (101) sagte bei Beantwortung einer schriftlichen Anfrage im Deutschen Bundestag, der Zahlungszeitraum sei gar nicht begrenzt.

Es gibt Anleger, die sich geweigert haben, ihre Anteile, für die die ursprünglich vereinbarte Goldklausel gilt, in Fundierungs- schuldverschreibungen der Bundesrepublik umzutauschen und deshalb vor US-Gerichten klagen. Im Falle eines Erfolges solcher Klagen dürften erheblich höhere Forderungen zu bedienen sein (89, 107) .

 

 

6.5 Sonstiges / Verschiedenes

Dr. Wilhelm Marx, Jurist, von 1923-1925 und von 1926-1928 Deutscher Reichskanzler veröffentlichte unter dem Titel " Die Rechtsgrundlagen der Pariser Friedensverhandlungen und ihre Verletzung durch den Vertrag von Versailles" eine umfangreiche Stellungnahme, der völkerrechtliche Gutachtenqualität zukommt. Er führt darin aus, der Notenwechsel zwischen der Deutschen Reichsregierung und dem amerikanischen Präsidenten habe, weil in dessen letzter Note ein Memorandum aller Kriegsgegner Deutschlands enthalten ist, zu einer völkerrechtlich verbindlichen Übereinkunft nicht nur mit den USA sondern auch mit allen übrigen Feindstaaten dahingehend geführt, einen Friedens-vertrag nach den Grundsätzen des Wilsonschen 14-Punkte-Programms auszuhandeln, einen "Frieden ohne Sieger und Besiegte". Diese Übereinkunft sei von den Siegermächten auf das gröbste verletzt worden. Nicht nur, daß die Alliierten "ihrem Versprechen, auch ihrerseits abzurüsten untreu geworden sind. Das um Deutschland sich lagernde neue Europa starrt von Waffen, wie es vor dem Kriege nie der Fall war." Das versprochene Selbstbestimmungsrecht der Völker wurde mit Füßen getreten: Versailles hat 40 Millionen Angehörige von Minderheitsbevölkerungen mit allen ihren Nöten im neuen Europa produziert. Von besonderer Brisanz die Artikel 290, 292 und 293 des Versailler Vertrages, "in denen alle Verträge, Übereinkommen und Abmachungen, die Deutschland seit dem 1. August 1914 mit seinen Verbündeten oder mit Russland (Anm. d. Verf.: dazu gehört auch der Friedensvertrag von Brest-Litowsk mit Sowjetrußland) und Rumänien abgeschlossen hatte, ohne weiteres aufgehoben wurden mit der Begründung, daß bei deren Abschluss Deutschland die von ihm selbst herbeigeführten Umstände missbraucht und einen Druck durch die augen-   blickliche Gewalt seiner Waffen ausgeübt habe. Die Aufrechterhaltung dieser Verträge, die Deutschland seinen Verbündeten wie den augenblicklich niedergeworfenen Gegnern aufgezwungen habe, sei unvereinbar mit einem Frieden des Rechts, welches auch die Folgen ihrer Aufhebung für Deutschland seien", womit die Alliierten die rechtsvernichtende Wirkung des Zwanges postulieren, was sie aber nicht abhielte, sich gegenüber Deutschland der gleichen Mittel und Methoden zu bedienen (108) .

In dem Notenwechsel zwischen der Reichsregierung und Präsident Wilson vor dem Waffenstillstand (s. oben Dokument 166 d, Wilsons 2. Note) kommt unverhohlen die Forderung nach einer Beseitigung der Monarchie als einer "willkürlichen Macht" in Deutschland zum Ausdruck. Eine Änderung der Verfassungs-verhältnisse in Deutschland sei Vorbedingung für den Frieden. Das ist nach dem damals geltenden Völkerrecht als ein den Grundsatz der Nichtein- mischung grob verletzender Akt der Verfassungsintervention anzusehen (109) . 

Später wurde die Behauptung verbreitet, eine Zuweisung der Alleinschuld Deutschlands am Ausbruch des ersten Weltkriegs habe es nicht gegeben. Die Alleinschuldthese sei vielmehr entstanden durch Übersetzungsfehler und Fehlinterpretation der Wiedergutmachungsbestimmungen des Versailler Vertrages, die deutscherseits getätigt worden waren. Bei den Wiedergut-machungsbestimmungen des Artikels 231 habe es sich nicht um Zuweisung der Alleinschuld am Kriegsausbruch sondern um Wiedergutmachungsforderungen im Sinne von  Schadensersatz gehandelt. Ein Blick in die sogenannte Mantelnote beweist jedoch eindeutig das Gegenteil. Das ist natürlich auch denjenigen peinlich, die an Versailles wesentlich mitgewirkt haben und inzwischen eingestehen mußten, daß diese Alleinschuldthese nicht mehr ernsthaft aufrecht erhalten werden kann (u.a. 110) .

Ein besonderes Kapitel, in dem die Konstatierung der alleinigen Schuld Deutschlands am 1. Weltkrieg unwiderlegbar zum Ausdruck kommt, ist der Abschnitt VII des Versailler Vertrages, der kommentarlos wiedergegeben wird:

Teil VII

Strafbestimmungen.

Artikel 227.

Die alliierten und assoziierten Mächte stellen Wilhelm II. von Hohenzollern, ehemaligen deutschen Kaiser, unter öffentliche Anklage wegen schwerster Verletzung der internationalen Moral und der Heiligkeit der Verträge.

Ein besonderer Gerichtshof wird gebildet werden, um den Angeklagten unter Wahrung der wesentlichen Bürgschaften seines Verteidigungsrechtes zu richten. Der Gerichtshof wird aus vier Richtern bestehen, die von jeder der nachstehenden vier (?) Mächte ernannt werden, nämlich den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan.

Der Gerichtshof wird sich bei seinem Urteil von den höchsten Grundsätzen der internationalen Politik leiten lassen, er wird besorgt sein, die Achtung der feierlichen Verpflichtungen und der internationalen Verträge sowie der internationalen Moral zu sichern. Ihm steht es zu, die anzuwendende Strafe nach seinem Ermessen zu bestimmen.

Die alliierten und assoziierten Mächte werden an die niederländische Regierung ein Ersuchen richten, ihnen den ehemaligen Kaiser zum Zwecke seiner Aburteilung auszuliefern.

Artikel 228.

Die deutsche Regierung erkennt die Befugnis der alliierten und assoziierten Mächte an, vor ihre Militärgerichte solche Personen zu stellen, die wegen einer gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges verstoßenden Handlung angeklagt sind. Auf die für schuldig Befundenen finden die in den Gesetzen vorgesehenen Strafen Anwendung. Diese Bestimmung gilt ohne Rücksicht auf irgendein Verfahren oder eine Verfolgung vor einem Gerichte Deutschlands oder seiner Verbündeten.

Die deutsche Regierung hat den alliierten und assoziierten Mächten oder derjenigen von ihnen, die sie darum ersuchen wird, alle Personen auszuliefern, die angeklagt sind, eine Handlung gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges begangen zu haben, und die ihr namentlich oder nach dem Rang, dem Amt oder der Beschäftigung in deutschen Diensten bezeichnet werden.

Artikel 229.

Sind die Handlungen gegen die Angehörigen nur einer der alliierten oder assoziierten Mächte begangen, so werden die Täter vor die Militärgerichte dieser Macht gestellt.

Sind die Handlungen gegen Angehörige mehrerer der alliierten oder assoziierten Mächte begangen, so werden die Täter vor Militärgerichte gestellt, deren Mitglieder Militärgerichten der beteiligten Mächte angehören.

In allen Fällen hat der Angeklagte das Recht, seinen Verteidiger selbst zu bestimmen.

Artikel 230.

Die deutsche Regierung verpflichtet sich, Urkunden und Auskünfte jeder Art zu liefern, deren Mitteilung zur vollständigen Kenntnis der den Gegenstand der Anklage bildenden Handlungen, der Ermittlung der Schuldigen und der genauen Abwägung der Verantwortlichkeit für erforderlich erachtet wird.

 

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Unter den Auszuliefernden befanden sich u.a. Kronprinz Rupprecht von Bayern, Admiral Franz von Hipper, etliche bayerische Generäle und Regimentskommandeure (110) .

Daß die Niederlande sich weigerten, Wilhelm II. auszuliefern, ist allgemein bekannt und bedarf daher keines Quellennachweises. Der Rest der Strafbestimmungen erledigte sich wie folgt: Im Februar des Jahres 1920 übergaben die Siegermächte dem zuständigen deutschen Diplomaten Kurt von Lersner eine Liste von etwa 900 Deutschen, die ausgeliefert werden sollten. Kurt v. Lersner schickte das Auslieferungsbegehren zurück mit der Begründung, das deutsche Strafgesetzbuch verbiete die Auslieferung von Deutschen an ausländische Regierungen und kein Beamter, also auch er selbst nicht, dürfe bei einer solchen Auslieferung mitwirken. Gleichzeitig legte er sein Amt nieder und verließ Paris. Die Siegermächte bestanden anschließend nicht mehr auf ihrer Forderung. Darüber berichtet Lersner in dem Buch »Zehn Jahre Versailles« , I. Band, herausgegeben von Heinrich Schnee und Hans Draeger, Berlin, 1929, Seite 15 ff. (111) .

Das in den Verträgen von St. Germain und Versailles auferlegte Verbot des Zusammenschlusses von Deutschösterreich mit dem Deutschen Reich war nach verbreiteter Meinung der gravierendste unter vielen anderen Verstößen gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker durch die Siegermächte und ein gravierender gegen die getroffene Vereinbarung über die Friedensbedingungen, die in dem Notenwechsel getroffen worden war, der dem Waffenstillstand vorausging. 

Beschlagnahme auch des privaten deutschen Auslandsvermögens ist geregelt in Artikel 297 b Versailler Vertrag. Er lautet: “Unter dem Vorbehalt entgegenstehender Bestimmungen, die sich aus dem gegenwärtigen Vertrage ergeben könnten, behalten sich die alliierten und assoziierten Mächte das Recht vor, alles Eigentum, alle Rechte und Interessen, die sich am Tage des Inkrafttretens des Vertrags auf deutsche Reichsangehörige beziehen oder auf von ihnen beaufsichtigte Gesellschaften, die auf ihrem Gebiet, in ihren Kolonien, Besitzungen und Schutzgebieten einschließlich der ihnen auf Grund des gegenwärtigen Vertrages abgetretenen Gebiete liegen, zurückzubehalten und zu liquidieren. Die Liquidation findet nach den Gesetzen des betreffenden alliierten oder assoziierten Staates statt. Der deutsche Eigentümer kann ohne die Einwilligung dieses Staates nicht über sein Eigentum, seine Rechte und Interessen verfügen, noch sie irgendwie belasten”.

 

Schlußbetrachtung

In meiner Wissenschaft, der Medizin, gilt als strikte, unverzichtbare Notwendigkeit die Unterscheidung zwischen Befund und Interpretation. Ein durch Untersuchung ermittelter Sachverhalt ist das Eine, ihm eine Bedeutung zuzuordnen das Andere. Aus der Summe der Bedeutungszuordnungen ergibt sich die Diagnose. Voraussetzungen für deren Richtigkeit sind die Einhaltung der Unterscheidungsregel und die Folgerichtigkeit der Bedeutungs- zuordnungen, der Befundinterpretationen. Abweichungen von diesem Prinzip führen zumeist zu Fehldiagnosen. In einer dem jeweiligen Gegenstand der Betrachtung angepaßter Weise dürfte dieses heuristische Prinzip für die meisten, wenn nicht für alle Wissenschaften, mit Sicherheit für die Geschichtswissenschaft gelten. Für die Beurteilung von zurückliegenden Ereignissen und Handlungen ist es unbedingt erforderlich, bei der Interpretation eines Sachverhalts sich die seinerzeit gegebenen Umgebungsbedingungen und den damaligen Informationsstand handelnder Personen zu vergegenwärtigen und zur Grundlage einer nachträglichen Beurteilung zu machen. Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Geschehens nicht vorlagen, dürfen ebensowenig in eine wertende  Betrachtung einfließen wie Informationen, die dem Handelnden seinerzeit nicht zur Verfügung standen. Historische Heuristik verlangt die Sicht, den Blickwinkel des jeweiligen Zeitgenossen. Alles andere führt, weil man hinterher immer klüger ist, zu Fehlurteilen und nicht selten auch zu unangenehmer, störender Besserwisserei.

Vielleicht fragt sich der eine oder andere Leser, was hat diesen Menschen, ich meine mich selbst, bloß bewegt, fast 100 Druckseiten mit Ausführungen über Versailles mit dem dahinter gesetzten Fragezeichen zu füllen ? Das um so mehr, wenn ich hinzufüge, daß ich eigentlich nur einen Leserbrief schreiben wollte. Nun, der Anlaß war auch ein Leserbrief, und zwar der eines Zeithistorikers. In dem fanden sich folgenden Aussagen:

………….  . “Tatsächlich sind die verheerenden Auswirkungen von “Versailles" für die innere Entwicklung der Weimarer Republik nicht nur in den Friedensbedingungen zu suchen, sondern mehr noch in den Empfindungen, die dieser Frieden im deutschen Volke damals ausgelöst hat. Die Vertragsbedingungen waren hart. Doch ließen sie den Nationalstaat im Ganzen intakt und gewährten der deutschen Diplomatie - nicht zuletzt in wirtschaftlicher Hinsicht - auch mehr Spielraum, als dies die Zeitgenossen anerkennen wollten. Die Empörung, die dieser Frieden dennoch hinterließ, besaß ihre eigentlichen Wurzeln in der Weise, in der die meisten deutschen Zeitgenossen den Ausgang der militärischen Auseinandersetzung beurteilt hatten: in ihrem Glauben, aus diesem Krieg “militärisch unbesiegt" hervorgegangen zu sein”. ………. “Die den Deutschen präsentierten Vertragsbedingungen enthielten indessen keinen “amerikanischen" (Anm. d. Verf.: Wilson-) Frieden mehr, sie atmeten nicht den erhofften (Anm. d. Verf.: den völkerrechtlich verbindlich  vereinbarten !!) Geist der Verständigung”. …………. . “Nur so ist das Lamento über den “Betrug" von Versailles …………..  zu verstehen, das die deutsche Rechte seitdem anstimmte. Als die übertölpelten Betrogenen aber wurden alle die deutschen Politiker der Mitte und der Linken verunglimpft, die in der Endphase des Krieges auf den amerikanischen Präsidenten gesetzt hatten. Dies ist die eigentliche Hypothek gewesen, die mit “Versailles" auf der ersten deutschen Republik gelastet hat”. (114)

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Ich habe mich bemüht, das damalige Geschehen mit einer Zusammenstellung von Fakten (Befunden) nachzuzeichnen, und ich habe mich dabei bemüht, mich selbst der Interpretation (der Diagnose) des Geschehens weitgehend zu enthalten. Eine gelegentliche, nicht unterdrückte “Anmerkung des Verfassers” möge der geschätzte Leser mir nachsehen und sich im übrigen seine eigene Meinung bilden, ob wirklich das Lamento der “Unbesiegten” die eigentliche Hypothek gewesen ist, die auf der ersten deutschen Republik gelastet hat.  

 

 

Quellen:

(1) u.a. Versailler Vertrag Wilson 14 Punkte 8. Jan. 1918; Suchpfad: Google “Das Ultimatum der Entente”  Seite 1 Adresse 7  = Wilsons 14 Punkte (8. Januar 1918) (Referat oder .....). http://www.studentshelp.de/p/referate/02/1655.htm

(2) Deutsches Historisches Museum: Das 14-Punkte-Programm Des US-Präsidenten Woodrow Wilson vom 8. Januar http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/14punkte/

Der volle Text der Rede  Wilsons vor dem Kongress  findet sich in englischer Sprache unter http://wwi.lib.byu.edu/in php/President_Wilson%27s_Fourteen_Points

(3)  von Salis, J.R. in “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band III S. 18 , Orell Füssli Verlag, Zürich 1960.

(4)  von Salis, J.R. , ebenda, Band 2, Seite 625-626.

(5) Boemeke , Manfred F.: Woodrow Wilson's Image of Germany. In: Manfred Boemeke u.a. (Hrsg.): The Treaty of Versailles. A Reassessment after 75 Years. Cambridge University Press, Cambridge, S. 603–614, zit. nach Wikipedia: Woodrow Wilson; http://de.wikipedia.org/wiki/Woodrow_Wilson#cite_ref-4

(6) http://de.wikipedia.org/wiki/Woodrow_Wilson

(7) Preußisches Allgemeines Landrecht von 1794, II 5 - Sklaverei, http://www.jura.uni-hannover.de/meder/?c=duncker/Sklaverei.php

(8) Borchmeyer, Dieter:  Das Volk der Dichter und Denker - sind wir das noch? Vortrag beim Verband Freier Berufe in Bayern am 19. Oktober 2005 http://www.freieberufe-bayern.de/service/oav10/artikel.asp?lnr=632

(9) Festschrift für Leo Kreutzer:  Lesen. Lernen. Leben. Wie Literatur Wissen schafft
in:
Perspektiven einer anderen Moderne. Literatur und Interkulturalit¦t.  Hrsg. von Arne Eppers und Hans-Peter Klemme, Hannover 2003, S. 27-39, http://www.arne-eppers.de/festschrift.htm

(10) http://de.wikipedia.org/wiki/Dichter_und_Denker und http://de.wikipedia.org/wiki/Anne Louise_Germaine_de_Sta%C3%ABl

(11) http://userpage.chemie.fu-berlin.de/diverse/bib/nobelpreise.html Suchpfad: Google Nobelpreise  Seite 1 Adresse6 = Nobelpreise (Engl. Vers., Dtsch. Version)

(12) Lutz, H.-R.: Himmlische Botschaft, Leserbrief in der FAZ vom 31.12.2004

(13) u.a. Wikipedia: Suchworte Reichstag, Deutsche Reichsgründung, Bismarcksche Reichsverfassung; Otto Zierer: Neue Weltgeschichte Band III, Seiten 270-287, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; Bödecker, Ehrhardt: Ein Lehrpfad durch 500 Jahre brandenburgisch-preußischer Geschichte, S. 78, Brandenburg Preußen Museum Wustrau.

(14) Congressional Record of the second Session of the 65th Congress of the United States of America Bd I.VI, S. 762 in “Der große Wendig” Band 1 Seite 216; zit nach Franz Uhle Wetter (Anm. d. Verf.: * 1927. Dr. phil, Historiker, Generalleutnant a.D. der Deutschen Bundeswehr): Bemerkungen zur deutschen Sicherheitspolitik in Hans Helmuth Knütter (Hsg),  Europa ja – aber was wird aus Deutschland, Hohenhain, Tübingen 1998 S. 182 f; auch Franz Uhle-Wetter: Der Krieg, E.S. Mittler und Sohn, Hamburg-Berlin-Bonn 2001, S. 160.

(15) Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 416, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; http://www.dhm.de/lemo/html/wk1/kriegsverlauf/kriegserklaerungen/index.html

(16) Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 424, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 688 , Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; http://www.dhm.de/lemo/html/wk1/kriegsverlauf/kriegserklaerungen/index.html

(17) Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 428, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 718, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; http://www.dhm.de/lemo/html/wk1/kriegsverlauf/kriegserklaerungen/index.html

(18) Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 427, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 718, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; http://www.dhm.de/lemo/html/wk1/kriegsverlauf/kriegserklaerungen/index.html

(19) Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 428, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 717, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960;

(20) u.a. Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 425, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 647, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; Deutsche Wirtschaftsgeschichte im Ersten Weltkrieg: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Wirtschaftsgeschichte_im_Ersten_Weltkrieg

(21) u.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Max_von_Baden; von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 719, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 425, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967

(22) documentAchiv.de (Herausg. Kai Riedel): Die 4 Punkte der Rede des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Woodrow Wilson vor dem Kongreß (11.02.1918), URL: http://www.documentArchiv.de/in/1918/4-punkte-wilsons-kongress.html

(23) documentAchiv.de (Herausg. Kai Riedel): Die 4 Punkte der Rede des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Woodrow Wilson in Mount Vernon (04.07.1918), URL: http://www.documentArchiv.de/in/1918/4-punkte-wilsons-mount-vernon.html

(24) documentAchiv.de (Herausg. Kai Riedel): Die 5 Punkte der Rede des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Woodrow Wilson in New York (27.09.1918), URL: http://www.documentArchiv.de/in/1918/5-punkte-wilsons-new-york.html

(25) u.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Max_von_Baden

26) von Salis, J.R.in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 719, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 720, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967

(27) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band II, S. 397 Dokument Nr. 166a, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951; http://www.stahlgewitter.com/18_10_05.htm;

(28) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band II, S. 398-404 Dokumente Nr. 166b-h, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951

(29) Marx, Dr. Wilhelm, Reichskanzler a.D.: Die Rechtsgrundlagen der Pariser Friedensverhandlungen und ihre Verletzung durch den Vertrag von Versaille in: www.deutschlanddokumente.de/vvtMarx1929.htm

(30) von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 733, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960;

(31) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band II, S. 414-419 Dokument Nr. 171, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951;

(32) Wikipedia: Waffenstillstand von Compiegne; URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenstillstand_von_Compiegne

(33) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band II, S. 422 Dokument Nr. 175, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951;

(34) Bundesarchiv.de: Aufzeichnung des Ministerialdirektors Simons über die Kabinettssitzung vom 16. Februar 1919,http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/1021/sch/sch1p/kap1_2/para2_2.html

(35) Bundesarchiv.de: Vortrag des Generals v. Hammerstein vor dem Reichskabinett über die Arbeit der Waffenstillstandskommission in Spa, 4. März 1919, 10 Uhr in Weimar, Schloß http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/1001/sch/sch1p/kap1_2/para2_6.html#d8e451_rueck

(36) Manuell Ruoff: Halb Aufstand halb militärische Intervention; http://www.ostpreussen.de/index.php?id=485

(37) von Salis, J.R.in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band III S. 70,71 , Orell Füssli Verlag, Zürich 1960.

(38) Otto Zierer: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 449, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967;

(39) Diwald, Hellmut: Der Friede mit dem nächsten Krieg im Schlepptau Der Vertrag von Versailles; Hellmut Diwald, Die Großen Ereignisse - Fünf Jahrtausende Weltgeschichte in Darstellungen und Dokumenten, Exklusiv-Ausgabe des Hauses Coron, Lachen am Zürichsee 1990/91, 6 Bände, hier Bd. 6, S. 186 - 207) URL: http://www.carookee.de/forum/rbi/Re_Hellmut_Diwald_Der_Vertrag_von_Versailles_und_A us_der_Mantelnote_zum_Versailler_Vertrag.25436628-0-01103

(40) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 25-29 Dokument Nr. 8 a, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951

(41) Zierer, Otto in: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 450, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band III S. 70-75, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; Herzfeld, Hans: Erster Weltkrieg und Frieden von Versailles in Propyläen Weltgeschichte, Band IX, S. 125, Ullstein, Berlin, 1976; Lüdicke, Lars: Die neue Staatenwelt nach 1918, Das Parlament, Ausgabe 50/51 in 2008, http://www.das-parlament.de/2008/50-51/Beilage/005.html.Bayerischer Rundfunk: 90 Jahre Versailler Vertrag, Sendung 24.11.2009, http://www.br-online.de/br-alpha/90-jahre-versailler-vertrag-DID1259567907924/versailles-friedensvertrag-verlauf-ID1259143097974.xml. ; rab. in FAZ vom 11.11.2009: Der Versailler Vertrag: Eine schwere Hypothek für die erste deutsche Demokratie; Marx, Dr. Wilhelm, Reichskanzler a.D. : Die Rechtsgrundlagen der Pariser Friedensverhandlungenund ihre Verletzung durch den Vertrag von Versailles, http://www.deutschlanddokumente.de/vvtMarx1929.htm

(42) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 28 Dokument Nr. 8b, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951

(43) u.a. Wikipedia: “Weimarer Nationalversammlung”, http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalversammlung_%28Weimar%29

(44) Philipp Scheidemann: Vollständiger Text der Rede vor der Nationalversammlung (1919), http://www.deutschlanddokumente.de/vvt-Scheidemann-1919.htm, auch: Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 30 Dokument Nr. 8d, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(45) Beratung des Versailler Vertrags in der Nationalversammlung am 12. Mai 1919;http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Nationalversammlung#Erkl.C3.A4rung_Scheidemanns

(46) Das Ultimatum der Entente. Vollständiger Text der Mantelnote und der Antwort auf die deutschen Gegenvorschläge, Amtlicher Wortlaut, Verlag Hans Robert Engelmann, Berlin 1919.http://www.archive.org/details/dasultimatumdere00alliuoft

(47) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 52 Dokument Nr. 9, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(48) u.a. von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band III S. 72, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960.

(49) von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 726, 733, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 430, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; Wikipedia: Suchwort "Alliierte Rheinlandbesetzung", http://de.wikipedia.org/wiki/Alliierte_Rheinlandbesetzung

(50) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 32-35 Dokument Nr. 8e, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(51) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 35 Dokument Nr. 8f, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(52) von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band III S. 82, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960.

(53) Frey, Josef: Zum Waffenstillstand vom 11. November 1918 und zum Frieden von Versailles vom 28. Juni 1919, http://www.verband-deutscher-soldaten.de/Mitglieder/8mai/Zum_Waffenstillstand_vom_11_November.shtml

(54) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 118 - 121, Dokument Nr. 18, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(55) documentArchiv.de (Hrsg. Kai Riedel): Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten (16.07.1919), in : URL: http://www.documentArchiv.de/wr/vv_frieden_ges.html

(56) u.a. Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 36-59, Dokument Nr. 9 (Auszug!), Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(57) rab: Der Versailler Vertrag : Eine schwere Hypothek für die erste deutsche Demokratie in in Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11.11.209.

(58) www.versailler-vertrag.de/vv-i.htm

(59) Rust, Christian: Deutschland und die Nachkriegsordnung, Inaug. Diss. FU-Berlin 2001, S. 99.http://www.diss.fu-berlin.de/2001/264/Rust.pdf

(60) Wittek, Thomas: Auf ewig Feind? Das Deutschlandbild in den britischen Massenmedien nach dem 1. Weltkrieg, Google-book S. 242-244, Suchpfad Google  "Auf ewig Feind"  Seite 1 Adresse 1 = Auf ewig Feind .... . http://books.google.de/books?id=bBBxm3yjf0cC&printsec=frontcover&dq=%22Auf+ewig+Feind&source=bl&ots=vQg5zUabhk&sig=oah2i1eleoX ocrGdC1bXzoun1js&hl=de&ei=27ajS6zMMJXQmgPvycXrCQ&sa=X&oi= book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CAYQ6AEwAA#v=onepage& q=&f=false

(61) Nix, Dr. Dietmar: Die Reparationslasten des Deutschen Reiches nach dem ersten Weltkrieg, http://histor.ws/seppdepp/003.htm

(62) Geyer Martin in Hirschfeld/Krumreich/Renz: Enzyklopädie des 1. Weltkriegs, Schöningh, Paderborn, 2009, S. 795 http://books.google.de/books?id=52ID61vtVE4C&printsec=frontcover#v=onepage&q=&f=false

(63) Freund, Michael: Deutsche Geschichte, Gütersloh, 1962, zit. nach (61)

(64) Wikipedia: Deutsche Reparationen nach dem ersten Weltkrieg, http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Reparationen_nach_dem_Ersten_Weltkrieg

(65) Braun, Helmut: Reparationen (Weimarer Republik) in Historisches Lexikon Bayerns, http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44796

(66) Nix, Dr. Dietmar: Reparationskomission , http://histor.ws/weimar/307.htm

(67) Deutsches historisches Museum: Reparationen, http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/aussenpolitik/reparationen/index.html

(68) Schultze-Rhonhoff, Gerd: Der Versailler Vertrag und seine Folgen 1920, http://www.vorkriegsgeschichte.de/content/view/17/33/

(69) Sturm, Reinhard: Kampf um die Republik 1919-1923, Bundeszentrale für politische Bildungsarbeit BdB,  http://www1.bpb.de/publikationen/4E0XFC,6,0,Kampf_um_die_Republik_19191923.html#art6

(70) Aus Lexikon-Wissens-Portale, Wörterbücher und und Lexika - WISSEN DIGITAL: Versailler Vertrag, http://209.85.135.132/search?q=cache:iLQwkeuIp30J:www.wissen-digital.de/lexikon/Versailler_Vertrag+versailler+vertrag+USA&cd=37&hl=de &ct=clnk&gl=de

(71) www.deutschegeschichten.de: Versailler Vertrag in http://www.deutschegeschichten.de/zeitraum/themaindex.asp?KategorieID=1002&InhaltID=1556&Seite=1 oder Suchpfad: www.deutschegeschichten.de 1919-1933  Versailles  Versailler Vertrag.

(72) Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seiten 461, 474, 475, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967;

(73) von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band III S. 282-302, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960.

(74) Sautmann, Dr. Richard: Steckrübenwinter im Ersten Weltkrieg. Heimatfront und Hungersnot im Kriegswinter 1916/1917 http://www.suite101.de/profile.cfm/dr.%20sautmann#ixzz0fFnnHfcK Suchpfad: Google Steckrübenwinter Seite 1  Adresse 2 = Steckrübenwinter

(75) Wikipedia: Deutsche Wirtschaftsgeschichte im Ersten Weltkrieg, http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Wirtschaftsgeschichte_im_Ersten_Weltkrieg#Nah rungsmittel

(76) Mencken, Henry Louis: Woodrow Wilson und das Selbstbestimmungsrecht, http://www.mehr-freiheit.de/politik/wilson.html

(77) Krienen, Dag: Die Bestrafung mit einer Hungersnot, Junge Freiheit vom 27. Februar 2009 www.jungefreiheit.de

(78) Deutsches historisches Museum: Die deutsche Inflation 1914 bis 1923, http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/inflation/ , Suchpfad: Wikipedia  Deutsche Inflation 1914 bis 1923  Schalter "Inflation" am Ende des Artikels.

79) Wikipedia: Deutsche Inflation 1914 bis 1923, http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Inflation_1914_bis_1923

(80) Friedrich, Jörg: Von deutschen Schulden, Berliner Zeitung vom 09.10.1999, http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1999/1009/magazin/0001/index.html

(81) Hohlfeld, Dr. Johannes: Die gleichlautende Note der französischen und belgischen Regierung vom 10. Januar 1923 (Volltext) in: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 128/129, Dokument Nr. 22a, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(82) Hohlfeld, Dr. Johannes: Aufruf an ds deutsche Volk des Reichspräsidenten Ebert (SPD) und der Reichsregierung unter Reichskanzler Dr. Wilhelm Cuno (parteilos) vom 11. Januar 1923 (Volltext) in: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 130/131, Dokument Nr. 22b, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(83) Hohlfeld, Dr. Johannes: Aufruf an das deutsche Volk des Reichspräsidenten Ebert (SPD) und der Reichsregierung unter Reichskanzler Gustav Stresemann (DVP) vom 26. Sptember 1923 (Volltext) in: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 131/132, Dokument Nr. 22c, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(84) Wikipedia: Das MICUM Abkommen, http://de.wikipedia.org/wiki/MICUM-Abkommen

(85) Akten der Reichskanzlei 1919-1933 Kabinett Stresemann I/II im Bundesarchiv: MICUM Abkommen Dok. 111, http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/1000/str/str1p/kap1_2/kap2_111/index.html

(86) Braun, Helmut:  Währungsreform 1923/24 in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44822   (12.10.2009)

(87) Wikipedia: Dawes-Plan, http://de.wikipedia.org/wiki/Dawes-Plan

(88) Deutsches historische Museum: Dawes-Plan, http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/aussenpolitik/dawesplan/index.html

(89) Wikipedia: Young-Plan, http://de.wikipedia.org/wiki/Young-Plan, Suchpfad: Wkipedia "Young-Plan".

(90) Scriba, Dr. Arnulf: Young-Plan in Deutsche historisches Museum, http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/aussenpolitik/youngplan/index.html

(91) Nöll von der Nahmer, Robert: Weltwirdtschaft und Weltwirtschaftskrise in Propyläen Weltge-, schichte, Band IX, S. 371, Ullstein Berlin, 1976;

(92) von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band III S. 332, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960.

(93) Zierer, Otto in: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 491, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967;

(94) Forum wer-weiss-was: Wir zahlen noch für den ersten Weltkrieg ? Suchpfad: Google Reparationen nach dem ersten Weltkrieg"  in den Ergebnissen....  bis April 1921  Seite 1 Adresse 2. http://www.wer-weiss-was.de/theme84/article2978650.html

(95) Pankratowa, A. M.: Der Younglan in W. P. Potjomkin (Hrsg.): Geschichte der Diplomatie, Band III, Teil 2, Seiten 15-19, SWA-Verlag Berlin, 1948.

(96) Wikipedia: Alliierte Rheinlandbesetzung 1919 mit ausführlichen Quellenangaben, Suchpfad: Wikipedia  "Alliierte Rheinlandbesetzung" .http://de.wikipedia.org/wiki/Alliierte_Rheinlandbesetzung

(97) Holborn, Hajo: Das Ende der Reparationen (Layton- und Beneduce-Bericht) in Deutsche Geschichte in der Neuzeit Band III (1871-1945), Oldenbourg Wissenschaftsverlag München 1971, Seiten 474-475. http://de.wikipedia.org/wiki/Layton-Ausschuss

(98) Wikipedia: Layton-Ausschuss, http://de.wikipedia.org/wiki/Layton-Ausschuss. Suchpfad: Wikipedia: "Layton-Ausschuss" mit weiteren Quellenangaben.

(98) Steffan, Harald: Vom armen Teufel zum Herrn über Deutschland in Zentner (Hrsg.): Das Dritte Reich Band I S. 383, zit. nach (61).

(99) Hohlfeld, Dr.Johannes: Abkommen über deutsche Auslandsschulden vom 27.02.1953 (Volltext) in: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band VIII, S. 6 bis 54 Dokument Nr. 2, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(100) Wikipedia: Londoner Schuldenabkommen 1953, http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Schuldenabkommen ;Suchpfad: Wikipedia: "Londoner Schuldenabkommen".

(101) Diller, Karl, Parlamentarischer Staatssekretär: Antwort auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Holger Halbach (CDU/CSU) bezüglich Schulden aus Rückständen des Versailler Vertrages vom 30. Januar 2003, Bundesdrucksache 15/414. Suchpfad: Google Bundesdrucksache 15/414  Seite 1 Adresse 2 , oder dip.bundestag.de

(102) Metzmacher, Chr., F. Meyer, K. Wiegrefe: Reparationen elegant verschleiert, Der Spiegel Nr. 11/2000 vom 13.03.2000.

(103) Wirtschaftslexikon: Londoner Schudenabkommen , http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/londoner-schuldenabkommen/londoner-schuldenabkommen.htm

(104) Glasemann, Hans-Georg: Schattenquoten, http://www.nonvaleurs.de/schattenquoten.html

(105) Bundeswertpapierverwaltung: 50 Jahre Londoner Schuldenabkommen, Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht 02.2003, Suchpfad: Wikipedia "Londoner Schuldenabkommen"  Schalter am Ende des Artikels. Es handelt sich um eine pdf-Datei.

(106) Ismar, Georg: Für Deutschland endet 2010 der 1. Weltkrieg, Nürnberger Nachrichten vom 06.12.2009, http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1135746&kat=3&man=5

(107) Dörner, Stephan: Deutsche Schulden aus dem ersten Weltkrieg - der lange Schatten von Versailles, Rheinische Post online 3.12.2009. http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Der-lange-Schatten-von-Versailles_aid_791008.html

(108) Dr. Marx, Wilhelm: Die Rechtsgrundlagen der Pariser Friedensverhandlungenund ihre Verletzung durch den Vertrag von Versailles, in Dr. Dr. h.c. Heinrich Schnee und Dr. h. c. Hans Draeger (Hrsg.): Zehn Jahre Versailles, I. Band: Der Rechtsanspruch auf Revision / Der Kampf um die Revision / Die wirtschaftlichen folgen des Versailler Vertrages, Brückenverlag GmbH Berlin, 1929. http://www.deutschlanddokumente.de/vvtMarx1929.htm . Suchpfad: Google Wilsons 14 Punkte  Seite 1 Adresse 8 = Deutschlanddokumente - Gedanken und Wissenswertes zur Deutschen .....  Schalter am Ende des Artikels !!

 (109) Giegerich, Prof. Dr. Thomas: Europäische Verfassung und deutsche Verfassung im transnationalen Konstitutionalisierungsprozeß: Wechselseitige Rezeption, konstitutionelle Evolution und föderale Verflechtung (2003), 1534 S. (Habilitationsschrift). Suchpfad: Google "books.google.de/books"  google Bücher  "europäische Verfassung und deutsche Verfassung"  es erscheint : Europäische Verfassung und deutsche Verfassung im transnationalen Konstitutionalisierungsprozeß: Wechselseitige Rezeption, konstitutionelle Evolution und föderale Verflechtung (2003), 1534 S. (Habilitationsschrift).  diesen Titel anklicken: Es erscheint eine eingeschränkte Vorschau.

(110) Henßler, Patrick: Versailler Vertrag 1919/1920 , in: Historisches Lexikon Bayerns, http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44635

(111) v. Lersner, Kurt in: Zehn Jahre Versailles, I. Band: Der Rechtsanspruch auf Revision / Der Kampf um die Revision / Die wirtschaftlichen folgen des Versailler Vertrages, herausgegeben von Dr. Dr. h.c. Heinrich Schnee und Dr. h. c. Hans Draeger, Brückenverlag GmbH Berlin, 1929, zit. nach (53).

(112) Meyers Enzyklopädisches Lexikon Band 25, S. 287, Bibliogr. Inst. Mannheim 1979.

(113)  Meyers Enzyklopädisches Lexikon Band 19, S. 63, Bibliogr. Inst. Mannheim, 1977.

(114) Schwabe, Prof. Dr. Klaus: Die Empörung der Unbesiegten über Versailles, FAZ vom 15.07.2009 (Leserbrief).

(115) Deutsche-Schutzgebiete.de: Hultschiner Ländchen, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

116) Wikipedia: Suchwort "Hultschiner Ländchen", http://de.wikipedia.org/wiki/Hultschiner_L%C3%A4ndchen )

(117) Wapedia Diskussion Hultschiner Ländchen, 1. 1929, 1945;  Suchpfad: Google "Hultschiner Ländchen in den Ergebnissen ....  Versailles Seite 1  Adresse 9 = Wapedia Diskussion: Hultschiner Ländchen... ; http://wapedia.mobi/de/Diskussion:Hultschiner_L%C3%A4ndchen )

(118) Deutsche-Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: An Polen abgetretene Gebiete, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(119) Wikipedia: Suchwort "Ostoberschlesien”,  http://de.wikipedia.org/wiki/Ostoberschlesien

(120) Wikipedia: Suchwort "Landkreis Bromberg", http://de.wikipedia.org/wiki/Kreis_Bromberg#Bev.C3.B6lkerung)

(121) Wikipedia: Suchwort "Provinz Posen", http://de.wikipedia.org/wiki/Provinz_Posen

(122) Wikipedia: Suchwort "Westpreußen", http://de.wikipedia.org/wiki/Westpreu%C3%9Fen

(123) Wikipedia: Suchwort "Polnischer Korridor", http://de.wikipedia.org/wiki/Polnischer_Korridor

(124) Deutsche-Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Litauen/Memelgebiet, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(125) Wikipedia: Suchwort "Memelland" , http://de.wikipedia.org/wiki/Memelgebiet

(126) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Völkerbund (Polen)/Danzig, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(127) Wikipedia : Suchwort "Danzig", http://de.wikipedia.org/wiki/Danzig#Erste_Stadt_1224.E2.80.931308

(128) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Völkerbund/Saarland, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(129) Wikipedia: Suchwort "Geschichte des Saarlandes", http://de.wikipedia.org/wiki/Saarbeckengebiet#Das_autonome_Saargebiet_von_1920_bi s_1935

(130) Fiedler, Wilfried: Die Rückgliederungen des Saarlandes an Deutschland, Juristenzeitung (JZ) 1990, S. 668 – 675, http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=77

(131)  u.a. Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Südafrika/Deutsch Südwestafrika, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(132) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Großbritannien/Belgien/Deutsch-Ostafrika,  http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(133) Wikipedia Suchwort "Deutsch-Ostafrika", http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch-Ostafrika#Der_Versailler_Vertrag

(134) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Frankreich/Großbritannien/Kamerun, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

135) Wikipedia: Suchwort "Kamerun im ersten Weltkrieg",  http://de.wikipedia.org/wiki/Kamerun_im_Ersten_Weltkrieg

(136) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Frankreich/Großbritannien/Togo, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(137) Wikipedia: Suchwort "Geschichte Togos"; http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Togos

(138) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Australien/Japan/Neuguinea, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(139) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Neuseeland/Samoa, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(140) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Japan/Kiautschou, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(141) Wikipedia: Suchwort  "Goldreserve", http://de.wikipedia.org/wiki/Goldreserve

(142) World Gold Council: Frequently Asked Questions: How much gold has been mined? http://www.gold.org/faq/answer/76/how_much_gold_has_been_mined/

(143)  Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Belgien/Eupen und Malmedy, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(144) u.a. Wikipedia: Suchwort "Ostbelgien", http://de.wikipedia.org/wiki/Ostbelgien

(145) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Dänemark/Nordschleswig,  http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(146) Wikipedia: Suchwort "Nordschleswig", http://de.wikipedia.org/wiki/Nordschleswig

(147) Geschichte-s-h.de/vonabisz: “Abstimmungsbgebiet”, http://www.geschichte-s-h.de/vonabisz/abstimmungsgebiet.htm ; Auch Wikipedia: Suchwort "Nordschleswig" Schalter "Volksabstimmung" am Ende des Artikels;

(148) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Frankreich/Elsaß-Lothingen, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(149) Wikipedia: Suchwort “Reichsland Elsass Lothringen”, http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsland_Elsa%C3%9F-Lothringen

 

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