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Guttenberg verzichtet
"Guttenberg verzichtet "vorübergehend" auf den Doktortitel", lautet eine Überschrift in der FAZ vom 19.02.2011. Sie ist sachlich falsch. Aus dem Text des so überschriebenen Artikels und aus dem an anderer Stelle der gleichen Ausgabe wiedergegebenen Wortlaut der Erklärung des Ministers vom Vortag ergibt sich etwas Anderes. Er hatte gesagt, er werde bis zum Ergebnis der Prüfung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe durch die Universität Bayreuth gerne "vorübegehend - ich betone: vorübergehend auf das Führen des Titels verzichten". Was soll also der reißerische Touch in der o.g. Überschrift ? Er stört, hat das bei Überschriften in anderen Zusammenhängen auch früher schon gelegentlich getan und entspricht nicht meinen Erwartungen an das Niveau der FAZ.
In der gleichen Ausgabe (19.02.2011) liefert der Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen einen anderen Fehler. Im Artikel "Erosion der Amtsautorität" behauptet Herr Trittin, "den Doktortitel vorerst nicht zu führen, sei zivilrechtlich nicht möglich, der Titel sei ein Namensbestandteil". Das ist er nicht (s. z.B. in Wikipedia unter Doktor oder Dr.)! Und noch ist es in unserem Lande der Entscheidung des Einzelnen überlassen, ob er einen erworbenen akademischen Grad führt oder nicht. Ansonsten löst der zweitgenannte Artikel Bestürzung aus, weil alle zu Wort kommenden Oppositionspolitiker bis auf eine einzige Ausnahme gegen die bis zur Überführung eines Verdächtigten geltende Unschuldsvermutung verstoßen. Die Ausnahme ist Gregor Gysi: "Vor irgendwelchen Forderungen warte ich die Entscheidung der Universität Bayreuth ab".
Mindestens ebenso bestürzend ist, wenn 3 Tage später (FAZ vom 22.02.2011: Guttenberg gibt "gravierende Fehler" zu) der Minister erklärt, er wolle dauerhaft auf seinen Doktortitel verzichten und hinsichtlich seiner von den zuständigen Universitätseinrichtungen einstimmig mit summa cum laude beurteilten Inaugural-Dissertation (s. Leserbrief Prof. Dr. Spruth in FAZ vom 21.02.2011) von "dem Blödsinn, den ich da geschrieben habe" spricht. Wer hat da zu welchem Zweck welchen Druck ausgeübt? Wenn eine politisch-ideologisch motivierte Rufmordkampagne zum Erfolg ihrer Urheber führen kann, dann Gute Nacht Rechtsstaat.
Dr. Wolfgang Klein, Berlin 22.02.2011
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“WIE GUTT WAR DIE DISS.? Schöne Idee gegen formelle Auffälligkeiten”
In seinem wohltuend sachlichen Beitrag (Titel s. oben; FAZ vom 24. 02.2011) schreibt der Volljurist Dr. Reinhard Müller: "Mit dem Inhalt der Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg hat sich bisher kaum jemand befasst. Und nun will es kaum noch einer. Man weiß ja schließlich nicht genau, von wem welche Teile stammen. Und zudem besteht die Gefahr, dass eine Rezension in irgendeiner Form als Parteinahme angesehen werden könnte. Doch schon manch renommierter Staatsrechtslehrer hat mittlerweile einen Blick in das Werk “Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU" geworfen." Im Artikel folgen Beispiele mit teils positiven, teils negativen, teils extrem unterschiedlichen Beurteilungen.
Sachstand: Eine Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde ist eine wissenschaftliche Publikation. Eine solche besteht in der Regel aus einer Fragestellung (Thema), einer der Fragestellung entsprechenden, heuzutage meist umfangreichen Literaturrecherche und den Ergebnissen eigener Untersuchungen bzw. Schlußfolgerungen. Die Literaturrecherche kann sinngemäß oder als wörtliches Zitat mit jeweiliger Quellenangabe wiedergegeben werden. Die zwingend notwendige Dargelegung der Literaturrecherche ist kein Plagiat! Sie sollte für den aufmerksamen Leser selbst dann als das, was sie ist, erkennbar sein, wenn der Quellennachweis unübersichtlich oder da und dort lückenhaft wäre. Die Dissertation Herrn zu Guttenbergs umfaßt nach Presseangaben einen Nachweis von 1.218 Fundstellen. Der Text der Literaturrecherche hat daher einen erheblichen Umfang. In § 7 Abs. 3 der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschafts- wissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth heißt es, "die benutzte Literatur und sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen." Die Promotionskommission der Rechts- und Wirtschaftswissen- schaftlichen Fakultät Bayreuth kam zu derm Ergebnis, Herr zu Guttenberg habe gegen diese Vorschriften in erheblichem Umfang verstoßen. Die Doktorwürde sei ihm daher zu entziehen. Täuschungs- = Plagiatsvorwürfe hat die Kommission nicht geprüft. Mit der Frage nach Täuschung = Plagiat ist z.Zt. und wohl noch für Wochen die Universitätskommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft” beschäftigt (s. z.B. "Täuschungsvorwürfe nicht geprüft" in FAZ vom 25.02.2011). In Politik und Medien wurden - obwohl der Nachweis bisher nicht erbracht ist - täglich weiter Täuschungs- und Plagiatsvorwürfe gegen Minister zu Guttenberg erhoben und inzwischen auch die Vokabeln "Plagiatsskandal" (bei Google 47.000 Ergebnisse am 28.02.2011 um 19.45 Uhr) und "Plagiatsaffäre" (20.00 Uhr- Tagesschau am 28.02.2011) eingeführt. Den Kritikern mangelt es ganz offensichtlich genau an der Sorgfalt, von der sie meinen, zu Guttenberg habe sie bei der Abfassung der Literaturrecherche seiner Dissertation vermissen lassen. -- Noch etwas ganz anderes fällt auf: Wie können Doktorvater, Koreferent und die sechsköpfige Promotionskommission unter Vorsitz des Prodekans der Fakultät einstimmig einer Dissertation die Note "summa cum laude" erteilen, wenn diese zum Entzug der Doktorwürde führende Mängel enthält ??? Liegen solche Mängel vor, dann haben die Genannten ihre Pflichten, die auch Fürsorge für den Doktoranden umfassen, gröblichst verletzt. Liegen sie nicht vor, bleibt es bei der politisch-ideologisch motivierten Rufmordkampagne. Und noch etwas: Die Vorgänge im Deutschen Bundestag spotten jeder Beschreibung; ein "Hohes Haus" war das nicht, das da tagte. Höhepunkt war der theatralische Auftritt des Mescalero- Sympathisanten Jürgen Trittin, der allerdings auch dann nicht Philosoph geblieben wäre, wenn er geschwiegen hätte.
Dr. Wolfgang Klein 28.02.2011
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