Guttenberg verzichtet
"Guttenberg verzichtet "vorübergehend" auf den Doktortitel", lautet eine Überschrift in der FAZ vom 19.02.2011. Sie ist sachlich falsch. Aus dem Text des so überschriebenen Artikels und aus dem an anderer Stelle der gleichen Ausgabe wiedergegebenen Wortlaut der Erklärung des Ministers vom Vortag ergibt sich etwas Anderes. Er hatte gesagt, er werde bis zum Ergebnis der Prüfung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe durch die Universität Bayreuth gerne "vorübegehend - ich betone: vorübergehend auf das Führen des Titels verzichten". Was soll also der reißerische Touch in der o.g. Überschrift ? Er stört, hat das bei Überschriften in anderen Zusammenhängen auch früher schon gelegentlich getan und entspricht nicht meinen Erwartungen an das Niveau der FAZ.
In der gleichen Ausgabe (19.02.2011) liefert der Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen einen anderen Fehler. Im Artikel "Erosion der Amtsautorität" behauptet Herr Trittin, "den Doktortitel vorerst nicht zu führen, sei zivilrechtlich nicht möglich, der Titel sei ein Namensbestandteil". Das ist er nicht (s. z.B.in Wikipedia unter Doktor oder Dr.)! Und noch ist es in unserem Lande der Entscheidung des Einzelnen überlassen, ob er einen erworbenen akademischen Grad führt oder nicht. Ansonsten löst der zweitgenannte Artikel Bestürzung aus, weil alle zu Wort kommenden Oppositionspolitiker bis auf eine einzige Ausnahme gegen die bis zur Überführung eines Verdächtigten geltende Unschuldsvermutung verstoßen. Die Ausnahme ist Gregor Gysi: "Vor irgendwelchen Forderungen warte ich die Entscheidung der Universität Bayreuth ab".
Mindestens ebenso bestürzend ist, wenn 3 Tage später (FAZ vom 22.02.2011: Guttenberg gibt "gravierende Fehler" zu) der Minister erklärt, er wolle dauerhaft auf seinen Doktortitel verzichten und hinsichtlich seiner von den zuständigen Universitätseinrichtungen einstimmig mit summa cum laude beurteilten Inaugural-Dissertation (s. Leserbrief Prof. Dr. Spruth in FAZ vom 21.02.2011) von "dem Blödsinn, den ich da geschrieben habe" spricht. Wer hat da zu welchem Zweck welchen Druck ausgeübt? Wenn eine politisch-ideologisch motivierte Rufmordkampagne zum Erfolg ihrer Urheber führen kann, dann Gute Nacht Rechtsstaat.
Dr. Wolfgang Klein, Berlin 22.02.2011
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