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Aufrechnen ?

Dr. Wolfgang Klein


 

Aufrechnen

 

Am 13. und 14. Februar 1945 wurde Dresden durch alliierte Luftangriffe zerstört. 60 Jahre später, am 09.02.2005 erschien in der Zeitung Die Welt ein Artikel mit dem Titel "Bombenkrieg und Kriegsrecht: Das Beispiel Dresden" von Sven Felix Kellerhoff (1).

Der Autor stellt zunächst die Frage, ob die Zerstörung Dresdens vor genau 60 Jahren ein Kriegsverbrechen war und fährt fort, rein moralisch-ethisch betrachtet sei die Antwort  leicht: "Natürlich war das Bombardement, dem überwiegend Zivilisten zum Opfer fielen, nicht aber militärisch relevante Industrie oder Infrastruktur, verwerflich. Aber moralisch-ethische Maßstäbe sind nicht entscheidend für die Beurteilung; maßgeblich sind die rechtlichen Vorschriften." Nämlich:

Seit 1899 galt die Haager Landkriegsordnung, die die Beschießung unverteidigter Orte verbot. 1907 einigten sich Europas Diplomaten darauf, diese Regel auch auf den Luftkrieg anzuwenden. Erlaubt war nur die Zerstörung "militärischer Objekte". Aus gegebenem Anlaß wurden 1922/23 in Den Haag erneut Regeln für den Luftkrieg beraten. Das Ergebnis war ein Entwurf, der unter anderem in Artikel 22 bestimmte: "Das Luftbombardement zur Terrorisierung der Zivilbevölkerung und Zerstörung oder Beschädigung von Privateigentum nichtmilitärischen Charakters ist verboten." Erlaubt sein sollten nur Luftangriffe gegen militärische Ziele, deren Zerstörung einen klaren Vorteil darstellt (Artikel 24). Weiter heißt es: "Die Bombardierung von Städten, Dörfern, Wohnungen und Gebäuden, die sich nicht in unmittelbarer Nähe der Landstreitkräfte befinden, ist verboten." Diese Luftkriegsregeln seien allerdings nie offiziell in Kraft getreten. Juristen neigten dennoch dazu, sie als Völkergewohnheitsrecht und damit als bindend zu betrachten. Der Salzburger Rechtshistoriker Marcus Hanke (2) halte als Stand zu Beginn des 2. Weltkriegs fest: Das aus der Luft angegriffene Ziel mußte ein militärisches Ziel sein. Militärisch sei ein Objekt dann, wenn dessen Zerstörung einen klaren militärischen Vorteil brachte. Niemals dürfte sich ein Angriff gegen die Zivilbevölkerung richten.

Dem Autor ist soweit m.E. voll zuzustimmen. Er räumt ein, wenn auch quasi zähneknirschend, die Zerstörung von Warschau 1939 und Rotterdam 1940 sowie die Bombardierung des baskischen Städtchens Guernica im spanischen Bürgerkrieg sei vom Kriegsvölkerrecht "als Grenzfall" gerade noch gedeckt (3). Aber spätestens die deutschen Angriffe auf London nach Hitlers Drohung an die Briten vom 4. September 1940: "Wenn sie erklären, sie werden unsere Städte in großem Maße angreifen - wir werden ihre Städte ausradieren!", hält er für reinen Terror. Daß diese die angedrohte Reaktion auf die seit September 1939 andauernden, fortgesetzten Angriffe  der Royal Air Force auf rein zivile Ziele in Deutschland (4,5,6,7) und drei dicht aufeinander folgende, von Churchill verlangte Angriffe auf Berlin waren, bleibt unerwähnt (8,9).

Der Autor fährt fort: Luftmarschall Sir Arthur Travers Harris, genannt "Bomber-Harris", Chef des Bomber Command der britischen Luftwaffe, "war fest überzeugt, mit genügend Bomben auf deutsche Städte die Moral der Zivilisten brechen und so den Krieg schnell beenden zu können. Seinen Vorgesetzten sei das allerdings nicht ganz geheuer gewesen; sie hielten offiziell an der Sprachregelung fest, man greife nur militärische Ziele an oder ergreife Repressalien. Das spreche, so Marcus Hanke (2), für das vorhandene Bewußtsein völkerrechtlichen Unrechts. War also die Zerstörung Dresdens (10,11) am 13. und 14. Februar 1945 ein Kriegsverbrechen? Manches spricht dafür. In keinem Fall jedoch ist die Antwort geeignet, die Toten von Dresden gegen die Opfer der noch schlimmeren Kriegsverbrechen der Wehrmacht oder gar des Holocaust aufzurechnen."

Dieser letzte, von mir hervorgehobene Satz des Kellerhoffschen Artikels enthält ein Problem von zentraler Bedeutung und  ist deshalb Anlaß meiner Betrachtung und Kritik. Ich stelle 3 Fragen voran:

1. Was ist aufrechnen? 2. Was soll wogegen aufgerechnet werden? 3. Wer rechnet im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg wem gegenüber auf?

Zu 1.: Aufrechnung ist die Tilgung einer Forderung durch Ausgleichung einer Gegenforderung. Beide Forderungen müssen zwischen denselben Personen bestehen. Sie müssen gleichartig sein, z.B. Geld gegen Geld oder Ware gegen gleichartige Ware. Beide Forderungen müssen gültig sein (Quelle: Bibliographisches Institut Mannheim, Wien, Zürich: Meyers Enzyklopädisches Lexikon 1971, Band 3 Seite 40). Als Sofort- und Zwischenergebnis dieser Definition ist zu folgern, daß es sich bei Hinweisen auf Verbrechen, auch auf Kriegsverbrechen, die im und nach dem Zweiten Weltkrieg von den alliierten Siegermächten begangen wurden, nicht um aufrechnen handeln kann.

Zu 2.: Opfer von Kriegs- und anderen Verbrechen sind keine Forderung, die man gegen eine andere ausgleichen = aufrechnen könnte. Soll der Tod meines Vaters gegen den Tod eines russischen Vaters aufgerechnet, durch diesen ausgeglichen werden ? Die Absurdität einer solchen Vorstellung ist überdeutlich: Mein Verlust würde durch den Tod eines russischen Vaters um nichts gemindert und schon gar nicht ausgeglichen. Der Tod eines Menschen ist keine aufrechenbare Forderung. Es fehlen ihm alle Kriterien, die für den Vorgang einer Aufrechnung Voraussetzung sind.

Zu 3.: Wer will wem gegenüber die Opfer von Dresden oder die Opfer anderer im Zweiten Weltkrieg oder danach  begangener Verbrechen "aufrechnen" ?  Ich kenne keine Aufrechnungsforderung solcher Art. Auffällig und wesentlich ist etwas ganz anderes:

Die Benutzung der Vokabel "aufrechnen" im oben zitierten letzten Satz des Kellerhoffschen Artikels ist falsch, sinnentstellend, irreführend, verschleiernd und täuschend:

Wer ein Verbrechen, auch ein Kriegsverbrechen beim Namen nennt rechnet nicht auf ! Wer die Zerstörung Dresdens ein Kriegsverbrechen nennt, rechnet nicht auf sondern konstatiert eine Tatsache. Das gleiche gilt für alle übrigen im Zweiten Weltkrieg und danach von den alliierten Siegermächten begangenen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen. Wer den alliierten Siegermächten vorhält, ihre Schuldvorwürfe gegen Deutschland und Deutsche seien angesichts der von ihnen selbst begangenen Verbrechen (13) Ausdruck einer verlogenen Doppelmoral, rechnet nicht auf sondern konstatiert eine Tatsache, die Papst Pius XII. mit unmißverständlicher Klarheit formuliert hat (11). Wer den alliierten Siegermächten vorhält, ein Entscheidungsträger wie Winston Churchill wäre nach den Kriterien des Nürnberger Internationalen Militärtribunals (IMT) ebenfalls zum Tode verurteilt und hingerichtet worden, hätte er dort als Angeklagter und nicht auf der Seite der Initiatoren und Träger des Tribunals gestanden, rechnet nicht auf sondern beschreibt die bestehende Rechts- und Sachlage zutreffend (13). Wer den alliierten Siegermächten vorhält, daß Entscheidungs- und Funktionsträger wie Churchill und Stalin, Bomber-Harris und Molotow, rassistische Volksverhetzer wie Ilja Ehrenburg nicht zur Rechenschaft gezogen wurden, sei Ausdruck eben jener von Pius dem XII. formulierten verlogenen Doppelmoral, rechnet nicht auf sondern äußert eine nicht widerlegbare Wahrheit. Wer den alliierten Siegermächten vorhält, die vom IMT in Nürnberg geübte Justiz spreche allein wegen der in dessen Statuten festgelegten Beweiswürdigungspraxis rechtsstaatlichen Grundsätzen Hohn (12), rechnet nicht auf sondern konstatiert ein Faktum. Wer feststellt, daß Deutschland und den Deutschen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen angelastet wurden, die sie nicht begangen haben und wider besseres Wissen immer noch versucht wird, sie ihnen anzulasten, der rechnet nicht auf sondern benennt Tatsachen. Wer die von den Beauftragten der sowjetischen Täter vor dem IMT vertretene Anklage, Deutschland sei für den Mord an 40.000 polnischen Offizieren und Intellektuellen im Wald von Katyn verantwortlich für den Gipfel der von Pius XII. gebrandmarkten verlogenen Doppelmoral hält, rechnet nicht auf sondern nennt beim Namen, was anders nicht zutreffender bezeichnet werden kann. Wer den alliierten Siegermächten vorhält, sie seien weder moralisch noch völkerrechtlich legitimiert gewesen, über Deutschland und die Deutschen zu richten (11, 13), rechnet nicht auf sondern äußert eine verbreitete und weitgehend zutreffende Meinung. Solche Kritik am Verhalten der alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkrieges gibt es in der internationalen  Öffentlichkeit reichlich. Die vorstehende, beispielhafte Auswahl ist mitnichten vollständig. Der Vorwurf, aufrechnen zu wollen, wird allerdings nur dann erhoben, wenn kritische Vorhaltungen dieser Art von Deutschen stammen. Und überwiegend sind es Deutsche, die ihn erheben. Die Benutzung der Vokabel "aufrechnen" in solchem Zusammenhang ist falsch und im Ergebnis ein Beitrag dazu, schreiendes Unrecht, das Deutschland und Deutschen zugefügt wurde, zu verschleiern und möglichst dem Vergessen anheim fallen zu lassen, womit den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs die bis heute überfällige Auseinandersetzung mit eigenen Untaten, die "Bewältigung ihrer eigenen Vergangenheit" erspart bliebe. Ob das auf die Dauer gutgeht ? Die allein an den Pranger gestellten Deutschen haben jedenfalls so den weitgehenden Verlust nationaler Identität und eines gesunden Nationalbewußtseins erlitten, die als Motiv und Quelle von Einsatz- und Leistungsbereitschaft und der Bereitschaft, für ihr Land auch Einschränkungen oder gar Opfer auf sich zu nehmen, dringend benötigt würden. Im Ausland schüttelt man über die Deutschen den Kopf. Hannah Arendt: "Moralisch gesehen ist es ebenso falsch, sich schuldig zu fühlen, ohne etwas Bestimmtes angerichtet zu haben, wie sich schuldlos zu fühlen, wenn man tatsächlich etwas begangen hat. Ich habe es immer für den Inbegriff moralischer Verwirrung gehalten, daß sich im Deutschland der Nachkriegszeit diejenigen, die völlig frei von Schuld waren, gegenseitig und aller Welt versicherten, wie schuldig sie sich fühlten"

Dem zu erwartenden Vorwurf der selektiven, einseitigen Darstellung begegne ich im Voraus wie folgt: Was den Zweiten Weltkrieg betrifft, haben wir Deutsche uns mit eigenen Untaten auseinandergesetzt, wie keine der Siegermächte. Wiederholungen sind deshalb entbehrlich. Jedoch blieb und bleibt noch heute den Deutschen zugefügtes Unrecht krampfhaft unerwähnt und seine Darstellung wurde und wird sogar regelrecht unterdrückt. Daraus resultieren Ergänzungsbedarf und die Notwendigkeit von Richtigstellungen. Darum handelt es sich in diesem Text. In solchem Zusammenhang von aufrechnen zu reden, ist unredlich.

Verweise:

1      Sven Felix Kellerhoff (* 1971 in Stuttgart) ist ein deutscher Schriftsteller und Journalist. Nach einem Studium der Neueren und Alten Geschichte, des Medienrechts und der Publizistik, überwiegend an der Freien Universität Berlin, absolvierte Kellerhoff die Berliner Journalistenschule. Seit 1993 ist er als Journalist unter anderem für die Berliner Zeitung, Die Welt, die Badische Zeitung und den Bayerischen Rundfunk tätig. Seit 1998 arbeitet er für den Axel Springer Verlag. Dort war er von 2000 bis 2002 Leiter der Wissenschaftsredaktion der Berliner Morgenpost und hatte von 2002 bis 2003 die Verantwortlichkeit für die Kultur in Berlin inne. Seit 2003 ist er leitender Redakteur für Zeit- und Kulturgeschichte in der Welt und der Berliner Morgenpost. Kellerhoff ist weiterhin Autor verschiedener zeithistorischer Sachbücher, unter anderem über die Dolchstoßlegende, die Präventivkriegsthese, den Führerbunker oder die Geschichte des politischen Attentats. Kellerhoff ist Beisitzer im Vorstand des Landesverbands Berlin des Deutschen Journalisten-Verbands (Quelle: Wikipedia;  http://de.wikipedia.org/wiki/Sven_Felix_Kellerhoff).

2    Marcus Hanke (Ass.Prof. Mag. Dr. Marcus Hanke, Institut für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht, Churfürststraße 1, A - 5010 SALZBURG, geb. 19.11.1963, www.sbg.ac.at/irk/pages/ps-ha1g.html): Die Bombardierung Dresdens und ihre Auswirkung auf das Kriegsvölkerrecht. Vortrag, gehalten am 27.5.2000, im Rahmen des Europäischen Forums Junger Rechtshistoriker/innen 2000 in Leipzig. Aus dem Vortrag Zitat zweier Absätze: "Am 6. März 1945 wurden die Vertreter des Premierministers und des Luftfahrtministeriums im britischen Unterhaus einer geradezu peinlichen Befragung unterworfen. Ein Abgeordneter der Labour-Partei, seit zwei Jahren schon beständiger Kritiker der Art, wie die RAF ihre Angriffe gegen Deutschland durchführte, konfrontierte die Regierung mit der Frage, ob diese nun endgültig die Durchführung unterschiedsloser und Terrorangriffe gegen die deutsche Zivilbevölkerung zu ihrem Dogma erkoren habe, denn aus Dresden höre man "Furchtbares". Die Regierungsvertreter wichen der Frage aus, teilten aber mit, dass Terrorangriffe niemals zur Politik des Bomber Command gehört hätte, und dass man die wertvollen Bomber auch nicht für solche verschwende. Am 28.3.1945, also nicht lange nach dieser Sitzung des Unterhauses, schrieb Winston Churchill ein Memorandum, wonach für ihn der Moment gekommen sei, die Frage der Angriffe gegen deutsche Städte mit dem Ziel, allein Schrecken zu verbreiten - auch wenn dies unter anderem Vorwand geschehen sei - zu hinterfragen. Die Zerstörung Dresdens stelle ein schwerwiegendes Argument gegen die alliierte Luftkriegspolitik dar. Dieses Memorandum beweist, dass Churchill den schwarzen Peter an Harris und dessen Bomber Command weitergab, dabei war er es selbst gewesen, der auf dem Bombardement von Städten in Deutschlands Osten, die bislang verschont geblieben gewesen waren, bestanden hatte! Unter dem Eindruck der nunmehr kritischen Öffentlichkeit wurde Harris geopfert, was er niemals verkraftete. Bezeichnenderweise taucht der Untergang Dresdens in Churchills monumentalem Werk über den Zweiten Weltkrieg, für welches er den Literaturnobelpreis erhielt, an keiner Stelle auf." (Quelle: Volltext des Vortrags findet sich unter folgender Internetadresse: http://www.sbg.ac.at/irk/pages/dresd-vortr.html)

3    Die Kapitulation des im September 1939 von der Deutschen Wehrmacht eingeschlossene Warschau hat die Polnische Regierung 5 mal abgelehnt. Die Evakuierung der Zivilbevölkerung auf hierfür freigehaltenen Straßen wurde auch nach Ankündigung eines Luftangriffs unterlassen. Der französische Militärattaché in Warschau hat in Berichten an seine Regierung ausdrücklich bestätigt, Luftangriffe auf die in der Frontlinie liegende und verteidigte Stadt waren völkerrechtlich nicht zu beanstanden.  Ähnliches gilt für Rotterdamm. Hier hat der Holländische Oberbefehlshaber nach vorheriger Ablehnung Übergabeverhandlungen erst angeboten, als deutsche Bomber im Anflug waren. Der daraufhin sofort erfolgte Rückruf erreichte nicht mehr alle Teile des Geschwaders. --  Die Historiker Klaus A. Maier (Militärhistorisches Forschungsamt der Bundeswehr) und der in Großbritannien lehrende Hans-Henning Abendroth kommen nach gründlicher Prüfung aller Unterlagen zu dem Schluß, 1937 hätten auf Anforderung der nationalspanischen Seite deutsche Flugzeuge der Legion Condor sowie des italienischen Hilfskontigents zur Unterstützung der vor Guernica kämpfenden nationalspanischen Fronttruppen am 28. April einen Luftangriff auf die strategisch wichtige Straßenkreuzung östlich von Guernica geflogen. Straßen und Brücken sollten so bombardiert werden, daß der Rückzug des Feindes behindert wird. Brände, verursacht durch widrige Witterung, haben einen großen Teil des Städtchens erfaßt und zerstört ( zit. u.a. nach v. Leesen, Junge Freiheit vom 17.03.2003).

4      Erster Luftangriff der Royal Air Force im Zweiten Weltkrieg am 05. September 1939, also 2 Tage nach der Kriegserklärung Englands an Deutschland. (Quelle: der Zweite Weltkrieg, Gesamtredaktion Dr. Günther Deschner, Bertelsmann Verlag Gütersloh, S. 657)

5      12. Jan. 1940: Erster englischer Bombenangriff auf eine Ortschaft (Westerland auf Sylt) 20. März 1940: Kiel und Hörnum auf Sylt mit 110 Spreng- und Brandbomben angegriffen. Volltreffer auf ein Lazarett. April 1940: Weitere Angriffe englischer Bomber auf Orte ohne militärische Bedeutung. 11.5.1940 Bombenangriff , der rein gegen die Zivilbevölkerung gerichtete ist, auf Mönchengladbach. 18. Mai 1940: Bericht des OKW stellt erneut planlosen britischen Bombenabwurf auf nichtmilitärische Ziele fest und warnt vor den Folgerungen. Mai/Juni 1940: Fortdauernde Angriffe auf nichtmilitärische Ziele – selbst Bauernhöfe.-- Britische Regierungserklärung 18. April 1941:  "Bei den vorangegangenen Luftangriffen gegen Berlin handelt es sich nicht um eine Repressalie, sondern um einen Teil der regulären Verfahrensweisen, wie sie die RAF nach den Instruktionen Seiner Majestät Regierung eingeschlagen hat" -- "Diese Politik wird bis zur Beendigung des Krieges mit hoffentlich immer stärkeren Mitteln und Kräften auch dann fortgeführt, wenn keine weiteren Angriffe auf England mehr stattfinden sollten." Am 14. Februar 1942 erfolgte die Anweisung "Area Bombing Directive" des britischen Luftfahrtministeriums. Harris wurde im Februar 1942 zum Oberkommandierenden  des Bomber Command der britischen Luftwaffe ernannt. (Quelle: Chronik des Bombenkrieges, Nationaler Beobachter vom 16.03.2006: http://wernigerode.nationaler-beobachter.de/druckansicht.php?artikelId=428)

6    16.05.1940 erster Angriff auf Münster in Westfalen. Quelle: P. Wantzen: Das Leben im Krieg 1939-1946, Verlag Das Dokument, Bad Homburg (2000), S. 81

7      In dem Buch ,,Der zweite Weltkrieg" des Autors Christian Zentner kann man auf Seite 64 folgendes nachlesen: ,,Hitler hatte aus politischen Gründen den ganzen August (1940) über Angriffe auf London verboten. Da geschah es dann doch, daß aufgrund von Navigationsfehlern einiger Kampfbesatzungen in der Nacht zum 25. August einzelne Bomben, die für das Flugzeugwerk in Rochester und die Öltanks von Thameshaven bestimmt waren, in das Stadtgebiet von London fielen. Göring erließ sofort an alle in dieser Nacht eingesetzten Verbände ein Fernschreiben: ,,Es ist unverzüglich zu melden, welche Besatzungen Bomben in den Sperraum London geworfen haben. Der Oberbefehlshaber der Luftwaffe behält sich vor, die betreffenden Kommandanten selbst zu bestrafen und zur Infanterie zu versetzen." Aber es war passiert. Churchill verlangte sofort einen Gegenangriff auf Berlin. In der Nacht zum 26. August 1940 flogen 81 Zweimotorige die 1000 km bis zur Reichshauptstadt aber nur zehn warfen ihre Bomben ab. Doch sie kamen wieder; viermal in zehn Tagen. Das waren keine ,,Zielirrtümer" mehr. Unter dem Eindruck dieser Angriffe änderte Hitler seine Haltung. Am 4. September (1940) sprach er in vollem Zorn den verhängnisvollen Satz: ,,Wenn sie unsere Städte angreifen, dann werden wir ihre Städte ausradieren." (Zit. nach http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/gec/12393.html)

8    Bis Ende 1942 untersagte Adolf Hitler einen militärisch bedeutungslosen Terrorbombenkrieg gegen Wohngegenden zur Demoralisierung der Bevölkerung. Dagegen setzten die Briten ganz bewußt auf systematische Bombardierungen reiner Wohnviertel fernab von Militär- und Industrieanlagen, um den Lebens- und Verteidigungswillen der deutschen Bevölkerung zu brechen. Mit der Ernennung von Arthur Harris (1892-1984) zum Befehlshaber des britischen Bomber Command (BC) im Februar 1942 nahmen die gezielten Angriffe auf die Zivilbevölkerung zu. Erstes Opfer von massierten Flächenbombardements aus Spreng- und Brandbomben war am 29. März 1942 Lübeck. Einen Monat später folgte Rostock, und Ende Mai 1942 flog die Royal Air Force mit 1.046 Bombern den ersten "1.000-Bomber-Schlag" des Kriegs gegen Köln, wo 474 Menschen starben. Der Bombardierung Hamburgs im Juli 1943 durch über 2.200 britische Maschinen fielen über 30.000 Menschen zum Opfer. Berlin war ab November 1943 massiven Luftangriffen ausgesetzt, im Februar 1945 erlebte die Stadt ihre schwersten Angriffe mit Tausenden Toten. Die größten Menschenverluste verursachte die von Harris angeordnete und militärisch völlig bedeutungslose Bombardierung Dresdens am 13./14. Februar 1945. Über 35.000 Menschen verursachte die von Harris angeordnete und militärisch völlig bedeutungslose Bombardierung Dresdens am 13./14. Februar 1945. Über 35.000 Menschen ( Anm. d. Verfassers: Opferzahlen heftig umstritten, wahrscheinlich wesentlich höher !) starben in der mit Flüchtlingen überfüllten Stadt ( Quelle: Deutsches Historisches Museum Berlin, http://www.dhm.de/lemo/html/wk2/ kriegsverlauf/staedte/index.html ).

9    Winston Churchill, zit. in: Juan Maler, Die Unvollendete, S. 27: "Ich möchte keine Vorschläge haben, wie wir kriegswichtige Ziele im Umland von Dresden zerstören können, ich möchte Vorschläge haben, wie wir 600.000 Flüchtlinge aus Breslau in Dresden braten können." (Quelle: Chronik des Bombenkrieges, Nationaler Beobachter vom 16.03.2006, http://wernigerode.nationaler-beobachter.de/druckansicht.php?artikelId=428 )

10   Doch keiner hielt es für möglich, dass Dresden einen Angriff großen Ausmaßes erleben würde, da Dresden weder Militär noch starke Industrie besaß, die hätte kriegsentscheidend sein können. Nur war die Stadt gegen Kriegsende mit Menschen überfüllt. In Dresden allein lebten über 650 000 Menschen und es kamen noch einmal mehr als 600 000 Flüchtlingen dazu. Dresden diente inzwischen als Lazarettstadt und zur Aufnahme der Flüchtlinge aus dem Osten. Viele Dächer waren mit dem Roten Kreuz markiert, da die Krankenhäuser überfüllt waren und die Opfer des Krieges so in privaten Häusern genesen mussten. Dieses wussten die Britten. Ein Zitat des Britischen Premierministers Churchill belegt diese Aussage: “Ich möchte keine Vorschläge haben, wie wir kriegswichtige Ziele im Umland von Dresden zerstören können, ich möchte Vorschläge haben wie wir 600.000 Flüchtlinge aus Breslau in Dresden braten können” (Zitat Churchill aus Bernd Rolle: Der Zweite Weltkrieg, Urania, Jena 1971; Quelle: http://www.abipur.de/hausaufgaben/neu/detail/stat/637872535.html).

11   In eklatantem Widerspruch zu ihren eigenen Rechtsmaßstäben und den Strafmaßnahmen gegenüber den besiegten Deutschen haben die Sieger des Zweiten Weltkrieges - in zynischer, menschenverachtender Doppelmoral - bei der zeitgleichen Vertreibung der Ostdeutschen gehandelt und sich dabei selbst vom Einspruch und Protest des Heiligen Stuhls nicht beeindrucken und abhalten lassen. So erklärt Papst Pius XII. in der Weihnachtsansprache l945: “Wer Sühne für Schuld verlangt durch gerechte Bestrafung der Verbrecher nach dem Maß ihrer Verbrechen, muß peinlich darauf achten, daß er nicht das Gleiche tut, was er den anderen als Schuld oder Verbrechen vorhält. Wer Wiedergutmachung will, muß sie fordern aufgrund der Sittenordnung, der Achtung vor den unverletzlichen Naturrechten, die auch jenen verbleiben, die sich dem Sieger bedingungslos ergeben haben . . . Mit schlecht verhüllter Grausamkeit werden Millionen von Menschen, Hunderttausende von Familien in tiefstem Elend von Haus und Hof vertrieben, entwurzelt und aus einer Zivilisation und einer Kultur, die sie durch Generationen entwickelt haben, herausgerissen." Wenige Wochen später, am 20. Februar 1946, wiederholte er seine Mahnung: "Es gehen verhängingvolle Irrtümer um, die einen Menschen für schuldig und verantwortlich erklären nur deshalb, weil er Glied oder Teil irgendeiner Gemeinschaft ist, ohne daß man sich die Mühe macht, nachzufragen und nachzuforschen , ob bei ihm wirklich eine persönliche Tat- oder Unterlassungsschuld  vorliegt." Und am 2. Juni 1947 warnte er erneut: “Wir wollen die Anhäufung der Schuld (der Nazis) gewiß nicht verkleinern, aber wie können die siegreichen Völker ihrerseits die Methoden des Hasses und der Gewalt anwenden, aus denen jenes System lebte und handelte? Wie können sie Waffen gebrauchen, deren Benutzung durch andere ihre gerechte Entrüstung hervorrief? Deshalb möchten wir die Völker noch einmal warnen und mahnen." (Quelle: FAZ vom 25.10.2003, Prof. Dr. J. J. Menzel: Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit; Oskar Golombek: Pius XII. zum Problem der Vertreibung, Sammlung von Worten und Weisungen Pius XII. in Heft 1  der Schriftenreihe der kathol. Arbeitsstelle Nord für Heimatvertriebene, 3. Auflage, Wienand Verlag Köln 1963)

12     Londoner IMT-Statut vom 08.08.1945: Artikel 19 : “Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden, er soll im weiten Ausmaß ein schnelles und nicht formelles Verfahren anwenden, und jedes Beweismaterial, das ihm Beweiswert zu haben scheint, zulassen.” Artikel 20 : “Der Gerichtshof kann vor der Beweisantretung Auskunft über die Natur des Beweismittels verlangen, um über seine Erheblichkeit entscheiden zu können”. Artikel 21 : “Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen; dies erstreckt sich auf öffentliche Urkunden der Regierung und Berichte der Vereinten Nationen, einschließlich der Handlungen und Urkunden der in den verschiedenen alliierten Ländern für die Untersuchung von Kriegsverbrechen eingesetzten Komitees, sowie die Protokolle und Entscheidungen von Militär- oder anderen Gerichten irgendeiner der Vereinten Nationen.”                                                                     (Quelle: http://www.icls.de/dokumente/imt_statut_dt.pdf )

13     Londoner IMT-Statut vom 08.08.1945: Artikel 6: “Die folgenden Handlungen, oder jede einzelne von ihnen, stellen Verbrechen dar, für deren Aburteilung der Gerichtshof zuständig ist.  ................. Kriegsverbrechen: Nämlich: Verletzung der Kriegsgesetze oder -gebräuche. Solche Verletzungen umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Mord, Misshandlungen oder Deportation zur Sklavenarbeit oder für irgendeinen anderen Zweck, von Angehörigen der Zivilbevölkerung von oder in besetzte Gebieten, Mord oder Misshandlungen von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See, Töten von Geiseln, Plünderung öffentlichen oder privaten Eigentums, die mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten oder Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung”.                               (Quelle: http://www. icls.de/dokumente/imt_statut_dt.pdf )

 W. K. 2006

 

Nachtrag: Vor kurzem wurde ich auf die Internetseite www.dresden-dossier.de aufmerksam gemacht. Sie ist m.E. eine wichtige Ergänzung in der kontrovers geführten Debatte  um die Zahl der Opfer und um andere Aspekte der Zerstörung Dresdens und sei daher dem zeitgeschichtlich interessierten Leser empfohlen.

27. August 2012                                        W. K.

     

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