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Der Merten-Prozeß

Dr. Wolfgang Klein


 

Der Merten-Prozeß

 

Bei der Durchsicht uralter archivierter Pressemeldungen stieß ich auf einen Artikel von Hermann Zolling mit der Überschrift "Die Widersprüche im Mertenprozeß", erschienen in "Der Tagesspiegel" Nr. 4102 vom 7. März 1959 (1). Nach einem  kurzen Orientierungsblick auf den Inhalt blieb ich hängen, las den Artikel zu Ende und noch ein zweites Mal. Es keimte der Gedanke auf oder besser die Empfindung "das kann doch nicht wahr sein", und ich stellte weitere Recherchen an. Worum handelte es sich:

Zunächst aus dem oben genannten Artikel im Tagesspiegel:

"Vom Sommer 1942 bis zum Frühjahr 1944 war der Jurist Dr. Max Merten im Range eines Hauptmanns Kriegsverwaltungsrat in Saloniki, verantwortlich für Verwaltung und Wirtschaft. Er unterstand dem deutschen Militärgouverneur General Krenski........ . Nach dem Kriege wanderte Merten in ein Internierungslager der Amerikaner. Die US-Behörden fragten in Athen, ob die Griechen seine Auslieferung wünschten, um ihn vor Gericht zu stellen. Die Griechen legten keinen Wert auf ihn. Er habe sich korrekt benommen, antwortete die Regierung. Deshalb hatte Merten auch keine Bedenken, 1957 nach Athen zu fahren. ........ Er wußte nicht und konnte wohl auch nicht wissen, daß inzwischen in der griechischen Innenpolitik das Thema “Kollaboration" noch einmal mit Heftigkeit hochgespült worden war. Die Opposition wollte die Regierung stürzen. Dazu bediente sie sich des Argumentes, in der Regierung säßen Leute, die bis 1945 mit den Deutschen zusammengearbeitet hätten. In diese innergriechische Fehde stieß Merten, als er sich Ostern 1957 beim Generalstaatsanwalt in Athen meldete. Und aus dieser Fehde ist er als Verurteilter übriggeblieben."

Merten war in erster Linie "nach Athen gereist, um dort über eine Belebung des Reiseverkehrs aus Deutschland zu verhandeln". Nur nebenbei wollte er sich bei den griechischen Justizbehörden für seinen ehemaligen Chefdolmetscher verwenden, dessen Besitz in Griechenland enteignet worden war. Er sprach über seine Absicht mit Beamten der deutschen Botschaft in Athen. Sie sagten ihm, das solle er ruhig tun. Dr. Merten ging zum Athener Generalstaatsanwalt und wurde verhaftet und steht nun (Anfang 1959) als Angeklagter vor einem griechischen Sondermilitärgericht im letzten grie- chischen “Kriegsverbrecherprozeß".

"Annähernd zwei Jahre haben die Athener Justizbehörden benötigt, um das Anklagematerial zusammenzutragen. Einen Monat hörte das Gericht Belastungs- und Entlastungszeugen. Am Donnerstag fällte es sein Urteil: Schuldig in 13 der 20 Anklagepunkte. 25 Jahre Zuchthaus."

Wärend des Prozesses gegen Dr. Merten veröffentlichte eine griechische Zeitung ein Bild einer Hinrichtung. Im Hintergrund hing eine Gestalt am Galgen. Davor stand ein Mann, mit dem Rücken zur Kamera. Unter dem Bild war zu lesen: "Der Henker von Saloniki, Merten, beobachtet eine von ihm befohlene Hinrichtung." Dasselbe Blatt hatte dieselbe Aufnahme schon einmal, einige Jahre vorher, während des Bürgerkrieges mit den Kommunisten veröffentlicht. Damals lautete die Unterschrift: "So wüten die Kommunisten in Griechenland; ein Opfer des kommunistischen Terrors am Galgen, davor der kommunistische Henker". Das Blatt brauchte eine Illustration zu dem, was man dem Rechtsanwalt Dr. Merten aus Berlin vorwarf. Das Bildarchiv lieferte sie. So machte man das also !

Ein politischer Prozeß mit einem politischen Urteil gegen einen Unschuldigen?

In Zollings Artikel folgte nun ein umfangreicher und detaillierte Bericht über Aussagen von Be- und Entlastungszeugen:

"56000 Juden soll Merten in Saloniki in Gettos eingesperrt und 46061 Juden unter unmenschlichen Bedingungen nach Polen deportiert haben. Im Zeugenstand steht eine Zeugin aus Deutschland: 'Mein Mann war Jude. Aus dem ersten Weltkrieg hatte er das Eiserne Kreuz erster und zweiter Klasse. Deshalb konnten wir zunächst unangefochten in Saloniki leben. Dann nahm das SS-Sonderkommando meinen Mann doch fest. Ich ging zu Merten. Er schrieb einen Brief nach dem anderen nach Berlin, bis mein Mann von der SS wieder entlassen werden mußte.'  Später wurde er ein zweites Mal verhaftet und von der SS erschossen. Die Zeugin selbst "wanderte für drei Jahre in ein Konzentrationslager." - "Als die Zeugin hinzufügt, sie fahre alle zwei Jahre an das Grab ihres Mannes in Saloniki, lachen die Zuschauer im Gerichtssaal. Dafür entschuldigt sich der Gerichtsvorsitzende in aller Form. Die griechischen Zeitungen fanden an dieser Zeugin besonders bemerkenswert, daß sie Strümpfe im Werte von mindestens zwanzig Mark und einen Pelzmantel trage. Für den Weg vom Hotel bis zum Gerichtsgebäude bietet die Athener Polizei der Zeugin Schutz an, da sie auf der Straße angepöbelt und belästigt wird."

Mehrere Männer sagten aus: "Wir waren Angehörige der griechischen Polizei in Saloniki. Sechs von uns verkauften 1942 ihre Pistolen, um von dem Geld Brot für ihre Frauen und Kinder zu kaufen. Ein deutsches Militärgericht verurteilte sie zum Tode. Dr. Merten hat sich vier Tage bei General Krenski den Mund wundgeredet, damit die Polizisten begnadigt würden. ,Was sind Sie für ein Soldat, Merten', fuhr der General ihn an, ,wer seine Waffe verschachert, ist des Todes.' Am fünften Tag gab der General dem Drängen Mertens nach. Die Polizisten wurden begnadigt."

Merten wird vorgeworfen, ein Lösegeld von 5000 Goldpfund von den Juden von Saloniki als Preis dafür genommen zu haben, daß sie nicht zu Zwangsarbeit herangezogen würden. Während des Prozesse erkennt Merten den Mann, der 5000 Goldpfund von ihm erhalten und quittiert hat, um sie als Löhnung für griechische Arbeitsfreiwillige zu verwenden. Auch taucht die Quittung auf. Beim Schuldspruch bleibt sie unberücksichtigt.

Eine Zeugin sagt aus, Merten habe sie nachts in ihrer Wohnung in Saloniki besucht und Lösegeld erpreßt. Sie soll im Gerichtssaal den Mann zeigen, den sie Merten nennt. Sie kann es nicht. Merten, der Angeklagte, ist ihr fremd. Sie verwechselt weitere Namen und Personen.

Der damalige Präsident der Jüdischen Gemeinde in Saloniki  sagt aus: Merten sei nicht der Urheber der Ausrottung der griechischen Juden gewesen. Aber für die Art der Judenverfolgung trage er die Verantwortung. Hingegen versichert ein anderer griechischer Zeuge, der seinerzeit bei den deutschen Besatzungsbehörden arbeitete, Befehle zu Geiselerschießungen als Vergeltung für Aktionen griechischer Partisanen seien stets von einem SS-General aus Athen  unterzeichnet gewesen.

Merten habe der griechischen Bevölkerung viel geholfen und bei der Judenverfolgung keine Initiative gezeigt, sagt ein anderer griechischer Zeuge namens Spirakos aus.

Der damalige italienischer Generalkonsul in Saloniki, Giuseppe Castruccio, erklärt: “Merten hat sich wiederholt für die von der SS verfolgten Juden eingesetzt. Einmal hat er einen Transport mit griechischen Juden, der ins KZ nach Polen geschickt werden sollte, nach Athen umgeleitet und dort zurückgehalten." Athen war italienische Besatzungszone. "Ein anderer Konsulatsangehöriger, Lucillo Merci: “Merten hat sich durch seine Vermittlung für verfolgte Juden häufig selbst in persönliche Gefahr begeben."

Im Juli 1942 wurden auf dem Freiheitsplatz von Saloniki 9000 Juden gepeitscht und mit Hunden gehetzt. Zeugen wollen als Antreiber den Kriegsverwaltangsrat Merten gesehen haben, der zu dieser Zeit nachweislich noch nicht in Saloniki war. 

Andere griechischische Zeugen sagen aus: “Merten hat für die griechische Bevölkerung nur freundschaftliche Gefühle gehegt." “Er war für die Griechen das Licht der Freiheit."

Der schweizer Ingenieur Dr. René Burkhardt, damaliger Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes in Saloniki sagt aus: “Ich bin erstaunt über die Beschuldigungen, die die Jüdische Gemeinde von Saloniki jetzt gegen Merten erhebt." Merten sei in Wirklichkeit den Juden wohlgesonnen gewesen. Das Rote Kreuz habe sich immer auf seine Hilfe verlassen können. Merten ließ Hunderte von Juden in Weingärten verstecken, um sie dem Zugriff der SS zu entziehen.

Der Plan, eine große Anzahl von Juden mit Versorgungsschiffen des Roten Kreuzes aus Saloniki heraus zu bringen, wenn diese nach Entladung von Versorgungsgütern Saloniki leer wieder verlassen, scheiterte aus nicht geklärten Gründen und Ursachen. Hierzu weiter unten mehr.

Während des Prozesses wurden drei Zeugen des Meineids überführt.

“Tod dem Henker Merten" so lauteten monatelang die Forderungen griechischer Zeitungen. Auch wurde die ungarische Ehefrau des Angeklagten öffentlich belästigt.

Einen Monat lang wurde vor dem Militärgericht in Athen eine Zeit, die 17 Jahre zurücklag, zur Gegenwart. Merten erhielt 25 Jahre Zuchthaus, fünf Jahre mehr, als der Staatsanwalt gefordert hatte. Es war nicht der erste Prozeß, in dem Merten als Angeklagter stand. Schon einmal mußte er sich wegen seines Verhaltens in Saloniki verantworten. Das war vor einem deutschen Militärgericht. Die Anklage lautete damals: Skandalöse Bevorzugung der Griechen. Soweit Der Tagesspiegel vom 07. März 1959.

 

Dr. Merten wurde 8 Monate nach dem Urteil in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben, als sich diese zu einer Entschädigungszahlung von 115 Millionen DM bereit fand (2); dieser Hinweis findet sich nur in der Kurzfassung zu (2) auf der Internetseite http://madoc.bib.uni-mannheim.de/madoc/ volltexte/2003/77/ ). Einschließlich der Untersuchungshaft hat er insgesamt 30 Monate, mithin 2,5 Jahre in einem griechischen Gefängnis gesessen.

Damit aber ist der Fall keineswegs zu Ende. Er wurde politisch instrumentalisiert ((2) Seite 112), und zwar in zweierlei Hinsicht:

  • 1. ist mindestens der dringende Verdacht begründet, die Griechen hätten ihn quasi als Geisel genommen, um wirtschaftlichen Forderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland Nachdruck zu verleihen.
  • 2. erhob Dr. Merten den Vorwurf gegen die zuständigen deutschen Behörden, sie hätten ihn bei der gegebenen Sachlage davor warnen müssen, sich bei der griechischen Justiz für seinen (auslandsdeutschen, vor und während der Besatzungszeit in Griechenland lebenden) Dolmetscher Artur Meißner entlastend verwenden zu wollen, denn bei den Griechen war ein Sinneswandel eingetreten. Das Griechische Nationale Kriegsverbrecherbüro führte Merten seit Januar 1948 nun doch als Kriegsverbrecher. Die Anklage gegen Meißner und Merten gehörte zu einem Sammelverfahren, das im Jahe 1956 dem Bundesjustizministerium übergeben worden war. Darauf gründete sich sein Vorwurf, man habe ihn ins offene Messer laufen lassen ((2) Seiten 100, 101 und 107). Darüberhinaus geriet er bei und mit seiner Verteidigung gegen die griechische Anklage in einen Konflikt mit dem Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Hans Globke.

Zu 1. Bei seiner Landung in Athen am 22.April 1957 hatte er nicht geahnt, dass er mitten in das Spannungsfeld von Wiedergutmachungs- und Wirtschaftspolitik zwischen Griechenland und der Bundesrepublik geraten würde ((2) S. 126).  Er hatte ja sicherheitshalber die deutsche Botschaft in Athen kontaktiert mit der Frage, ob Bedenken gegen seine Absicht bestünden, sich für seinen Chefdolmetscher aus der Besatzungszeit 1943 in dessen Enteignungsprozess zu verwenden. Dort bescheinigte man ihm die Ungefährlichkeit einer Aussage (u.a. (2) Seite 107). Legationsrat Schesske verwies ihn an den für Kriegsverbrechen zuständigen griechischen Generalstaatsanwalt Toussis, obwohl 4 Wochen zuvor Bundesregierung und deutsche Botschaft in Athen davon unterrichtet worden waren, daß die griechische Regierung beschlossen habe, nunmehr deutsche Kriegsverbrechen mit größter Intensität zu verfolgen (6). Griechenland stand zu dieser Zeit in Wirtschaftsverhandlungen mit der Bundesrepublik. Kredite der wirtschaftlich aufblühenden Bundesrepublik waren sehr begehrt. Gerade hatte Griechenlands Nachbar Jugoslawien einen großen Erfolg zu verzeichnen, und zwar in Form eines zinsfreien Darlehens über 240 Mio. DM  ((2)  Seite 108). Hintergrund waren griechische Wiedergutmachungsansprüche. Die deutsch-griechischen Verhandlungen waren jedoch ins Stocken geraten. ((2) S. 110/111). Merten ist also den Griechen ins offene Messer gelaufen und die deutschen Behörden haben ihn ins Messer laufen lassen. Er wurde zum Faustpfand für die Griechen und darüber hinaus zum juristischen Spielball zwischen den staatlichen Bürokratien beider Länder, und das auf höchster Ebene ((2) Seite 113). Dabei spielte auch innergriechischer Parteienstreit eine Rolle; versuchte doch die Opposition die Regierung Karamanlis mit Korruptions- und Kollaborationsvorwürfen in Schwierigkeiten zu bringen (6, 7).

Zu 2. Bei seiner Verteidigung wies der Angeklagte Dr. Merten gegenüber der griechischen Justiz alle Vorwürfe der Teilnahme an der Judenverfolgung in Griechenland zurück und verwies u.a. auf seinen Plan, 10.000 jüdische Frauen und Kinder mit nach Entladung von Hilfsgütern leer zurückfahrenden, vom Internationalen Roten Kreuz gecharterten Schiffen aus Saloniki quasi herauszuschmuggeln und nach Palästina zu verbringen. "Er sei 1943 in Saloniki und Berlin mit dem SS- Obersturm- bannführer Adolf Eichmann zusammengetroffen, der damals als Referatsleiter der Abteilung IV (Gestapo) im Reichssicherheitshauptamt die “Endlösung" vollzog. Merten will mit Eichmann über die Evakuierung — und damit Rettung — von 10 000 jüdischen Frauen und Kindern nach Palästina verhandelt haben. Eichmann sei bereit gewesen, habe sogar von 20 000 Personen gesprochen, wollte aber telephonisch die Zustimmung des Ministerialrats Dr. Globke im Reichsinnenministerium einholen. Dort sei Eichmann auf Widerstand gestoßen, der Rettungsplan damit erledigt gewesen". ....... .    "Nach dem Telephonat sei Eichmann “wie ein angestochener Stier" umhergerannt und habe Globke “einen elenden Bürokratenhengst" genannt, der sich hinter einem Führerbefehl verschanze" (3).

Das Vorhandensein eines derartigen Plans wurde von dem damaligen militärischen Verbindungsoffizier am italienischen Konsulat in Saloniki, dem Hauptmann Lucillo Merci bestätigt. Er schreibt am 16. Juli 1943 in sein Tagebuch: "Der Gouverneur von Mazedonien, Dr. Max Merten hätte die Juden nach Palästina verbringen wollen. Zu diesem Zweck hätte er das schwedische Schiff des Roten Kreuzes benutzt, das Lebensmittel für die Hunger leidenden Griechen beförderte. Zugegen war Prof. Burckhardt, Präsident des Internationalen Roten Kreuzes. (Anm. d. Verf.: Hier liegt eine mehrfach aufgetretene Verwechselung mit dem Delegierten des Internationalen Roten Kreuzes in Griechenland, Dr. René Burkhardt, einem Schweizer Staatsbürger vor.) Ich habe das von Herrn Konsul erfahren. Es war nicht möglich" (4). Italienischer Konsul war zu dieser Zeit Guelfo Zamboni (5 und  (2), Seite 45). Nach einer anderen Darstellung habe Eichmann, nachdem ihm der Widerstand Mertens gegen die Verbringung der thessalonischen Juden nach Auschwitz bekannt geworden war, diesen nach Berlin zitiert. Merten argumentierte dort, die für den Transport der Juden erforderlichen Eisenbahnwaggons würden an anderer Stelle dringend benötigt. Es sei besser, die Juden über See nach Palästina abzuschieben. Eichmann habe, telefonisch versucht, sich hierfür Rückendeckung von Dr. Globke zu verschaffen und habe, nach Globkes Ablehnung erlaubt, Merten möge 20.000 Juden auf eigene Faust abschieben. Dazu kam es nicht, weil Lord Moyne, zuständig für das britische Mandat Palästina, überhaupt keine Juden mehr, geschweige denn gleich 20 000, ins gelobte Land einziehen lassen wollte. Moyne: "Die bringen mir nur Unruhe."  (6).

Ungeachtet aller Einlassungen verurteilte ihn das Oberste griechische Militärgericht am 5. März 1959 zu 25 Jahren Kerker.

Noch im November desselben Jahres ließen die griechischen Behörden ihren verurteilten Kriegsverbrecher in aller Stille nach Deutschland ausfliegen!! Bei seiner nächtlichen Ankunft auf dem Münchener Flughafen wurde er verhaftet, dieses Mal von deutschen Behörden. Grundlage war ein Haftbefehl des Landgerichts Berlin vom 7.10.1957, offenbar wegen der in Griechenland angeblich begangenen Kriegsverbrechen. Am 6., 10., 11. und 12. November 1959 wurde Merten in der Unter-suchungshaftanstalt Berlin-Moabit vom Untersuchungsrichter vernommen und am 16. Dezember aus der  Untersuchungshaft entlassen ((2), Seiten 126 und 128). Das in den Quellen (6) und (7) genannte Aktenzeichen I VU 37/57 gehört ganz offensichtlich zu diesem (Vor-)Untersuchungsverfahren (8).

Merten betrieb nunmehr seine Rehabilitierung. Während die Berliner Justiz anscheinend das Interesse an dem noch immer gegen ihn schwebenden Verfahren (I VU 37/57) verloren hatte, bestand der angeschuldigte Merten auf dem Prozeß, um mit einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld in die Lage versetzt zu werden, von der Bundesrepublik auf dem Wege der Amtshaftungsklage für den ihm entstandenen Schaden Ersatz zu verlangen (6). Und damit geriet er in eine Auseinandersetzung mit Dr. Hans Globke, der inzwischen Staatsseklretär im Bundeskanzleramt und enger Vertrauter Bundeskanzler Adenauers geworden war. Kern dieser Auseinandersetzung waren die Globke belastenden Darstellungen des Versuchs,  10.000 oder 20.000 Juden mit Hilfe des Internationalen Roten Kreuzes aus Saloniki quasi herauszuschmuggeln, die dieser auf das Entschiedenste bestritt. 

Dr. Globke, wegen seiner Mitwirkung an einem Kommentar zu den Nürnberger Rassegesetzen einerseits NS-Belasteter, der mancher Kritik und Anfeindung ausgesetzt, andererseits als früheres Mitglied der Zentrumspartei nie in der NSDAP war, sei auf Bitten der Männer des 20. Juli im Amt geblieben, habe vielen Bedrohten geholfen, Kirche und Widerstandskreise informiert und beraten und manches Schlimme verhütet. "Gebe Gott, daß in der roten Diktatur der Zone (Anm. d. Verf.: gemeint ist die sowjetische Besatzungszone = DDR) viele Männer so wirken, wie Hans Globke es in der braunen Diktatur tat" äußerte Rainer Barzel 1961 (9). So nimmt es nicht wunder, daß die  Konfrontation Merten ./. Globke von der Presse begierig aufgegriffen wurde. Von den bekannten deutschen Tageszeitungen berichteten in den Jahren 1961 und 1965 die beiden Frankfurter Organe am häufigsten, nämlich die FRANKFURTER RUNDSCHAU achtmal und die FAZ siebenmal. Die Berliner Zeitungen schrieben dagegen wesentlich weniger, nämlich der TAGESSPIEGEL nur zweimal (1961) und die BERLINER MORGENPOST lediglich einmal am 9. Okt. 1965 ((2), Seite 133).

Staatssekretär Globke hatte sich nämlich nicht damit begnügt, Mertens Behauptung über den verhinderten Abtransport von  20.000 griechischen Juden in einem Leserbrief zu dementieren, nachdem im "Hamburger Echo" im September 1960  darüber berichtet worden war. Gemeinsam mit seinem Dienstherrn Adenauer erstattete Globke bei der Staatsanwaltschaft Bonn Anzeige gegen Unbekannt wegen Verleumdung und falscher Anschuldigung (10), die schließlich zur Anklage gegen Merten führte. Die Darstellung des darauf folgenden prozessualen Hin und Hers in den Medien ist eher verwirrend als klärend. Einige Einzelheiten sind jedoch merkwürdig und - gelinde gesagt - befremdend:

Globke bestreitet Kontakte mit Merten und Eichmann. Merten beharrt auf seiner Darstellung. Er berichtet, während der  griechischen Untersuchungshaft habe man ihm deutscherseits seine Absicht, Globkes Namen im dortigen Prozess zu nennen, "sanft auszureden" versucht (10). Nach anderer Quelle habe Merten berichtet, er sei nach Eichmanns Verhaftung fortwährend “bearbeitet" worden, die Kenntnis von Beziehungen zwischen Eichmann und Globke zu verschweigen. Tue er das nicht, habe man ihm gedroht, werde er “so klein gemacht, daß er zwischen einen Teppich und den Fußboden passe". Beim Verwaltungsgericht in Köln hat Merten das Bundeskanzleramt, dem der Bundesnachrichtendienst (BND) untersteht, darauf verklagt, fünf BND-Agenten unbeschränkte Aussagegenehmigung zu erteilen, deren Decknamen er dem Verwaltungsgericht benannte (3). Rechtsanwalt Dr. Robert Servatius, Eichmanns Verteidiger vor dem Jerusalemer Gericht, sagte aus, er habe seinen Mandanten nach dem Gespräch mit Globke gefragt und dieser habe geantwortet:"Nutzt mir das etwas ? Wenn nicht, dann wollen wir ihn (Globke) da herauslassen. Vielleicht ist er mir dafür dankbar." Servatius "hatte den Eindruck, daß da doch etwas dran war" (3). Die Aussage von  Dr. Servatius paßt zu den Äußerungen Bonner Politiker, die wissen wollen, die deutschen Waffenlieferungen an Israel seien der Preis dafür gewesen, daß Globke im Eichmann-Prozeß nicht belastet oder als Zeuge geladen worden sei. Als Globkes Name während der Verhandlung in Jerusalem einmal erwähnt wurde, stürzten Mitglieder der deutschen Beobachterdelegation — so erinnert sich Servatius — zum  Telefon, um Bonn zu informieren. Eichmann habe dann über die “Globke-Garde" gesagt: “Da sieht man das schlechte Gewissen" (3).

Spurensuche in einem US-Archiv: Der Naziverbrecher Adolf Eichmann konnte bis 1960 in Argentinien untertauchen - weil deutsche und amerikanische Geheimdienste ihn jahrelang nicht finden wollten. Der BND fürchtete im Fall von Eichmanns Festnahme die Konsequenzen von dessen Aussagen über Globke, wie Timothy Naftali von der University of Virginia in seiner ersten Auswertung freigegebener US-amerikanscher Akten schreibt. Globke, meint Naftali, war eine Zeitbombe für die Nato. Deshalb blieb völlig unbeachtet, was der Resident der CIA in München seiner Zentrale am 19. März 1958 schreibt: daß nämlich Adolf Eichmann unter dem Alias-Namen Clemens seit 1952 in Argentinien wohnte. So habe es der BND dem amerikanischen Agenten gesagt. In diesem Bericht, wie in so vielen, sind Irrtümer enthalten. Der Tarnname etwa, der in Wahrheit Klement lautet. Ein kleiner Schreibfehler. Trotzdem ist klar: Der BND hat eine heiße Spur - und verfolgt sie nicht. Offenbar geben weder die Deutschen noch die Amerikaner den Israelis einen Tipp (11).

Das mangelnde Interesse an einer Festnahme Eichmanns wird mit der Befürchtung erklärt, Eichmann könnte in einem gegen ihn gerichteten Verfahren zur Person Globkes Aussagen machen, die die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, des neuen Verbündeten im kalten Krieg belasten. Deshalb hielten die Geheimdienste still. Die "antikommunistische Abwehrfront des Westens" solle nicht gefährdet werden. Die Bundesregierung scheint damals die Amerikaner gedrängt zu haben, keine Verbindung zwischen den Namen Globke und Eichmann entstehen zu lassen. Das Magazin LIFE plante die Publikation von Eichmanns Fluchterinnerungen, die mittels CIA- Intervention um die Nennung des Namens Globke bereinigt worden sei (11).

"Der Staatssekretär im Kanzleramt Hans Globke war zeitweise Eichmanns Vorgesetzter. Die israelische Regierung verhandelte ab 1951 mit dem damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) über Wiedergutmachung und seit 1959 über technische und finanzielle Hilfe für den Bau der israelischen Atombombe.  ............... Im Prozeß schwieg Eichmann über seine Auftraggeber. Das war die Voraussetzung für einen Deal zwischen Israel und Deutschland, der die Übergabe des nuklearen Knowhows aus Hitlers Uranforschung und die Zahlung von über 500 Millionen DM regeln sollte" (12). Diese Aussage enthält der Artikel "Mythos Eichmann" in der Jungen Welt vom 24.07.2010, einer nach Einschätzung des Verfassungsschutzes linksextremistischen überregionalen deutschen Tageszeitung (13). Hinsichtlich der Dignität dieser Quelle ist wahrscheinlich  Vorsicht geboten. Gegendarstellungen habe ich allerdings bisher nicht aufgefunden.

Im Januar 1961 übergaben Staatsanwälte der DDR an den hessischen Generalstaatsanwalt Bauer Globke belastendes Material (14). Das Bundesjustizministerium wies die darin erhobenen Vorwürfe nach Prüfung zurück (15).

In einer Buchbesprechung verweist Erik Lommatzsch auf Hans Buchheim, der argumentiert hat, unter den Bedingungen der totalitären Diktatur müsse sich Opposition und Widerstand in das Gewand der Zustimmung kleiden. Globkes Hilfeleistungen waren fraglos nur möglich, weil er als Beamter dem Regime diente (16).

"Der Bundeskanzler will von seinem Staatssekretär nicht lassen, obwohl Globke - ungeachtet aller Dementis -  seit Wochen die Absicht hegt, aus dem Dienst zu scheiden. Der Bonner Regierungschef weiß, was er seinem vertrauten Mitarbeiter verdankt. ...... Trotz seiner Freude am Aktenhandwerk aber ist der Staatssekretär amtsmüde. Starke Kreislaufbeschwerden und die wachsende Erkenntnis, ungeachtet zahlreicher Persilscheine von Ariern wie von Semiten seine Rolle als korrekter Verwalter der NS-Rassegesetze nicht verharmlosen zu können, haben den Durchhaltewillen Globkes erschüttert. Die Aussicht, daß im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Eichmann-Prozeß in Israel sein Name genannt werden wird, hat Dr. Globke noch müder gemacht" (10).

Im Laufe der Ermittlungen zu dem Prozess gegen Dr. Merten wegen falscher Anschuldigung, Verleumdung und uneidlicher Falschaussage vor Gericht äußerte  der hessische General- staatsanwalt Dr. Bauer (ca. 1961): "Es hängt von den Aussagen des Dr. Burkhardt ab und vor allem davon, ob wir an Eichmann herankommen" (10). Als das sich über Jahre hinziehende Verfahren gegen Merten 1965 wegen dessen Erkrankung unterbrochen und schließlich ausgesetzt werden mußte, waren weder der in Manila lebende Dr. Burkhardt noch der inzwischen hingerichtete Eichmann gehört worden, sodaß es zu einer zweifelsfreien Klärung nicht gekommen ist (2, 3).

Merten starb 1971, Globke 1973. 

 

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Geht man davon aus, daß ein Vorgehen wie das griechische gegen Dr. Merten von der ehrlichen Absicht getragen ist, Unrecht zu sühnen, Recht zu schaffen, dann zeigt sich an diesem Beispiel, wie leicht und schnell sich die gute Absicht in ihr Gegenteil verkehren kann und statt Recht zu setzen neues Unrecht erzeugt wird. Geht man davon aus, daß die vorangestellte Voraussetzung nicht zutrifft, sondern das griechische Vorgehen gegen Dr. Merten in einem politischen Poker um zinslose Kredite bzw. Reparationen und um Vertuschung von Korruption und Kollaboration im eigenen Land stattfand, Rechtsfindung international unter Verwendung zwielichtiger Geheimdiensttätigkeiten den Zweckmäßigkeiten des Kalten Krieges untergeordnet wird, der Zweck also die Mittel heiligt, dann offenbart sich eine verlogene Doppelmoral der demokratischen Sieger, die um nichts besser ist, als die Unmoral der nationalsozialistischen Diktatur. Man möge an dieser Stelle die Entgegnung der Sterotypen "unzulässiger Vergleich" und "unzulässige Aufrechnung" unterlassen und sich an Clemenceau orientieren: Der sagte am 19.November 1918 zu dem damaligen englischen Premieminister Lloyd George: "Hören Sie auf mich, lassen Sie die Finger davon. Sie können mir glauben, wenn Sie sich doch damit befassen, so wird Ihnen das später stets leid tun."  Wovor Clemenceau warnen wollte war der "Kriegsverbrecherprozeß, den die Alliierten nach dem 1. Weltkrieg gegen den deutschen Kaiser und deutsche Führungspersönlichkeiten planten, und für den sich besonders Lloyd George einsetzte; der gleiche Lloyd George, der fast zwanzig Jahre später nach einer zweistündigen Unterredung mit Adolf Hitler in Gegenwart des Chefdolmetschers des deutschen Auswärtigen Amtes seiner Tochter gegenüber äußerte: "Jawohl, Heil Hitler, das sage ich auch, denn er ist wirklich ein großer Mann" (17).

Wie war das doch 1919 ?:

“Die alliierten und assoziierten Mächte stellen Wilhelm II. von Hohenzollem, vormaligen Kaiser von Deutschland, wegen schwerster Verletzung des internationalen Sittengesetzes und der Heiligkeit der Verträge unter öffentliche Anklage", hieß es im Artikel 227 des Versailler Vertrages. “Ein besonderer Gerichtshof wird eingesetzt, um über den Angeklagten ........ zu Gericht zu sitzen. Der Gerichtshof besteht aus fünf Richtern, von denen je einer von folgenden fünf Mächten, nämlich den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan ernannt wird." Das Urteil sollte “auf der Grundlage der erhabensten Grundsätze der internationalen Politik" gefällt werden, und der Zweck des Verfahrens sollte darin bestehen, “den feierlichen Verpflichtungen und internationalen Verbindlichkeiten ebenso wie dem internationalen Sittengesetz Achtung zu verschaffen". Es wurde dem Gerichtshof überlassen, “die Strafe zu bestimmen, deren Verhängung er für angemessen erachtet"(17).

Quellen:

(1) Hermann Zolling: Widersprüche im Merten-Prozeß, Der Tagesspiegel Nr. 4102 vom 07. März 1959.

(2) Wolfgang Breyer: Dr. Max Merten, ein Militärbeamter der Deutschen Wehrmacht im Spannungsfeld zwischen Legende und Wahrheit, Inaugural-Dissertation Universität Mannheim 2003 (http://madoc.bib.uni-Mannheim.de/madoc/volltexte/ 2003/77/).

(3) P. St.: Max Merten contra Hans Globke, Die Zeit Nr. 45 vom 11. Mai 1965 (http://www.zeit.de/1965/45/Max-Merten-contra-Hans-Globke)

(4) Carla Giazomozzi: Lucillo Merci. Thessaloniki 1943: Ein mutiger Mann S. 56 . Suchpfad: Google "Lucillo Merci" Ergebnisse Seite 1 Adresse Nr. 2 = Lucillo Merci Tessaloniki 1943. - (Das Tagebuch des Lucillo Merci befindet sich im Stadtarchiv Bozen.)

(5) Stadtarchiv Bozen: Griechischer Staatspräsident bedankt sich bei Italien, http://kultur.bz.it/index.php?root=nac&nacID=201&b=430&_lang=it

(6) Der Spiegel Nr. 40/1960 vom 28.09.1960: Ihr Onkel Konstantin, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43066854.html (Anm. d. Verf.: Mit ´Onkel` ist der griechische Ministerpräsident Karamanlis gemeint).

(7) Der Spiegel Nr. 42/1960 vom 12.10.1960: Dementeritis praecox, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43067060.html

(8) Universität Osnabrück, Schriften zur Rechtsgeschichte 15: Deutsche Besatzungspolitik Griechenland 1942-1944, http://books.google.de/books?id=C7oUgY8mYp0C&pg=PA606&lpg=PA606&dq=%22I+VU+37/57%22&source=bl&ots=o1kHVxPN7Y&sig=qrhfEa_xPFnCrpb56OS QugafhuU&hl=de&ei=lX37TMW7L8zJswbliuWTBA&sa=X&oi=bo ok_result&ct=result&resnum=3&ved=0CCMQ6AEwAg#v=onepa ge&q=%22I%20VU%2037%2F57%22&f=false

(9) Rainer Barzel: Globke war beim Widerstand, Der Tagesspiegel vom 18.07.1961

(10) Der Spiegel Nr. 8/1961 vom 15.02.1961: Globke -             ein unbedeutender Mann,   http://www.spiegel.de/                 spiegel/print/d-43159747.html

(11)   Joachim Riedl: Unter Freunden, Die Zeit, Nr. 25 vom 14. 06. 2006,  http://www.zeit.de/2006/25/Unter_Freunden

(12) Gaby Weber: Mythos Eichmann, Junge Welt vom 24.07. 2010, http://www.triller-online.de/g0238.htm

(13) Wikipedia: Suchwort "Junge Welt"

(14) Der Tagesspiegel vom 18.01.1961: Zonen- Staatsanwälte übergaben  Globke-Material.                                                    

(15) Der Tagesspiegel vom 19.01.1961: Justizministerium        zu Pankows Globke-"Dokumentation".

(16) Hans Buchheim: Hans Globke - oder die Kunst des           Möglichen im Verfassungsstaat und unter totalitärer            Herrschaft, in: Sozialethik und politische Bildung hg.                 von Karl Graf Ballestrem u.a., Paderborn1995, Seiten 77-92,  zit. nach nach http://www.sehepunkte.de/2010/01/16564.html                                                                                       (17) Dr. Paul Schmidt: Der Statist auf der Galerie 1945 bis             1951 Seiten 82 und 83 Athenäum-Verlag Bonn, 1951.                                                                                                                                                                                              W.K. 08.12.2010                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

 

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