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Grexit

Dr. Wolfgang Klein


 

Grexit

Bundesaußenminister Steinmeier zum sogenannten Grexit: "Es wäre ein enormer Ansehensverlust, wenn es die EU mit ihrer Wirtschaftskraft und politischen Kompromisserfahrung nicht schafft, einen Mitgliedsstaat auf seinem Weg zur wirtschaftlichen und fiskalischen Gesundung zum Erfolg zu begleiten." (Quelle: Handelsblatt http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/eu/id_73149134/steinmeier-warnt-grexit-waere-enormer-ansehensverlust-fuer-eu.html .)

Zum gleichen Thema EU-Kommissionspräsident Juncker: "Es wird niemals einen Grexit geben"........"Ein Austritt Griechenlands würde zu einem irreparablen Reputationsverlust der gesamten Europäischen Union in der Welt führen." (Quelle: Die WELT 02.03.2015 http://www.welt.de/politik/ausland/article138166262/Es-wird-niemals-einen-Grexit-geben.html ).

Dem ist zu widersprechen ! Das Ansehen der EU hat bereits erheblich gelitten, und zwar durch fortdauernde Verstöße gegen elementares EU-Vertragsrecht, z.B. gegen das sogenannte bail-out-Verbot, gegen Verschuldungsobergrenzen für die Mitgliedsstaaten gemäß Maastrichtvertrag, gegen Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die EU hat sich zu einem Bürokratiemonster entwickelt.  Die Staatsverschuldung hat nie gekannte Größenordnungen erreicht. Die Währungsunion hat bestätigt, was Sachkenner von Anfang an befürchtet haben, nämlich, daß eine Gemeinschaftswährung für Staaten mit stark unterschiedlicher Wirtschaftskraft untauglich ist. Sie war und ist in der vorliegenden Form offensichtlich ein Fehler, an dem wegen angeblicher “Alternativlosigkeit” krampfhaft festgehalten wird. Wer einen gemachten Fehler nicht zugibt, begeht bereits den nächsten !! (Winston Churchill). Im Browser 7 der Deutschen Telekom gibt es zu aktuellen Themen laufend Umfragen, die zum Thema Griechenland und Grexit Ergebnisse haben, die den oben zitierten Ansichten der Herren Steinmeier und Juncker geradezu eine Abfuhr erteilen. Auch zu anderen Problemthemen übersteigt bei diesen Umfragen die Quote der Neinstimmen zu aktuellen politischen Entscheidungen die Wahlbeteiligung bei weitem. Es kann kaum Zweifel daran bestehen, daß in der EU auch solche Politik gemacht wird, die in etlichen Mitgliedsstaaten von den Bürgern = Wählern mit großer Mehrheit abgelehnt wird. In einem lesenswerten Artikel vom 29.08.2011 schreibt der emeritierte Professor für öffentliches Recht und ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Dr. Hans H. Klein in der FAZ, “dass weitere Stufen der Integration jetzt nur noch erklommen werden können, wenn zugleich ein spürbarer und nachhaltiger Rückbau im Bestand des Gemeinschaftsrechts erfolgt. ...... Eine gezügelte, am Subsidiaritätsprinzip orientierte Wiederherstellung demokratischer Selbstbestimmung im staatlichen Rahmen ist ....... eine Bedingung für den notwendigen Fortgang der Integration.”

Der Grexit könnte durchaus der erste Schritt zur Verwirklichung dieser Forderung sein.  

W.K. 09.03. 2015

 

 

Griechische Nöte, dreiste Versuche und politischer Unsinn.

Am 19.03.2015 erschien in der FAZ ein Artikel mit der Überschrift: “Auf einmal verständnisvollere Töne für Athen” von Johannes Leithäuser und Majid Sattar. Es geht um die neuerdings wieder erhobenen griechischen Reparationsforderungen gegen Deutschland. In dem Artikel heißt es unter anderem, die Entschädigungsforderungen der Griechen würden nicht mehr in Bausch und Bogen verdammt. Die Geschäftsführerin der SPD- Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht sagte am Mittwoch (18.03.2015) Deutschland stelle sich seiner Verantwortung und verwies auf das geplante deutsch-griechische Jugendwerk und auf den Zukunftsfonds des Auswärtigen Amtes, mit dem Versöhnungsprojekte finanziert werden sollen. Lambrecht folge damit der Linie, die der Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann vorgegeben hatte: "Unabhängig, wie man das rechtlich beurteilt, haben wir immer eine Verantwortung für die schweren Verbrechen der nationalsozialistischen Besatzungsmacht in Griechenland", hatte der am Dienstag (17.03.2015) geäußert.

Dem ist zu widersprechen.

Weshalb? ”Verantwortung ist die Verpflichtung, einen Auftrag richtig und ordnungsgemäß auszuführen und für etwaige Folgen einzustehen". Verantwortung ist "die Verpflichtung, die Folgen des eigenen Handelns einer auch moralischen Beurteilung zu unterwerfen, diese Beurteilung zur Beurteilung des eigenen Handelns zu machen und sich den mit der Beurteilung des Handelns und seiner Folgen verbundenen Sanktionen zu unterwerfen" (Quellen: Bedeutungswörterbuch des Bibliographischen Instituts Mannheim/ Wien/ Zürich, Dudenverlag; Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Bibliographischen Institut Mannheim/ Wien/ Zürich). Daraus ergibt sich die Forderung nach absoluter Deckungsgleichheit von Verantwortungs- und Kompetenzbereich, denn Verantwortung kann nur von demjenigen übernommen und nur demjenigen zugewiesen werden, der auch die Kompetenz, die Zuständigkeit hat für die im Einzelfall erforderlichen Entscheidungen. Man kann nicht Verantwortung übernehmen und tragen, wenn man "nichts zu sagen" hat, nicht entscheidungsbefugt und damit nicht zuständig ist.  Verantwortung ist somit eine höchstpersönliche Angelegenheit !! Sie ist die unmittelbare Verknüpfung zwischen einem handelnden Menschen und den Folgen seines Handelns. Kollektive Verantwortung gibt es, und zwar aus den gleichen Gründen, ebensowenig wie Kollektivschuld und Kollektivscham. Wir, die Gesamtheit der heute lebenden Deutschen können infolge dessen keine Verantwortung für Verbrechen haben, die 70 und mehr Jahre zurückliegen. Die Behauptung einer solchen ist geradezu grotesk angesichts der Tatsache, daß die meisten von uns zur diesbezüglichen Tatzeit noch garnicht gelebt haben oder noch im Kindesalter waren. Verantwortung für Verbrechen im Zweiten Weltkrieg kann nur einzelnen, etwa noch lebenden Verursachern, Tätern zugemessen werden. Um das zu verstehen, muß man natürlich wissen, was Verantwortung eigentlich ist.

W.K. 22.03.2015

 

 

 Leserbrief Starbatty

In der FAZ voIm 5. März 2015 wurde von Professor Prof. Dr. Joachim Starbatty ein Leserbrief mit dem Titel “Schäuble hat 2010 einen Austritt vorgeschlagen” veröffentlicht. Die Rede ist von einem Austritt Griechenlands aus der Währungsunion. Prof. Starbatty zitiert Bundesfinanzminister Dr. Schäuble wie folgt:

"Das wäre konsequent. Sehen Sie: Warum muss Griechenland derzeit für seine Anleihen höhere Zinsen zahlen als Litauen, obwohl die beiden Länder hohe Schulden machen? Die Antwort liegt darin, dass Griechenland seine Währung nicht abwerten kann, weil es Mitglied der Eurozone ist. Deshalb wäre es vernünftig, wenn Euro-Länder im Notfall aus der Währungsunion ausscheiden könnten."

Des weiteren zitiert Prof. Starbatty aus der am 17.03.2010 im Deutschen Bundestag von der Bundeskanzlerin abgegebenen Regierungserklärung mit Bezug auf die oben genannte Äußerung Dr. Schäubles folgendermaßen: "Er  (Schäuble) hat Vorschläge gemacht, dass wir für die Zukunft ein Vertragswerk bekommen, aufgrund dessen es als Ultima Ratio sogar möglich ist, ein Land aus dem Euroraum auszuschließen, wenn es die Bedingungen langfristig immer wieder nicht erfüllt. Sonst kann man nicht zusammen arbeiten. Wie müssten wir die Verträge entwickeln, damit man mit einer solchen Situation umgehen kann? Auch bei Griechenland muss jetzt gelten, dass die Stabilitätsgemeinschaft im Vordergrund steht und dass wir nicht eine vorschnelle Hilfe leisten, die uns langfristig überhaupt nicht weiterbringt, sondern den Euro immer weiter schwächt."

Ich gehe davon aus, daß die Zitate Prof. Starbattys korrekt sind. Wenn ich mir die in den 5 inzwischen vergangenen Jahren tatsächlich abgelaufene Politik in Sachen Euro und Griechenland vergegenwärtige, fehlen mir die Worte, verschlägt es mir die Sprache.

W.K. 31.03.2015

 

 

Unter Merkels Schutz

heißt ein Artikel von Heike Göbel, der am 20.03.2015 in der FAZ erschien. In diesem bringt die Autorin den berühmten Satz der Bundeskanzkerin in Erinnerung: “Scheitert der Euro, scheitert Europa.”  Merkels Satz habe den Griechen schon zu einem Schuldenschnitt und dreistelligen Milliardenkrediten verholfen. Echte Chancen auf eine wirtschaftliche Erholung im teuren Euro habe Griechenland jedoch nicht. “Die gemeinsame Währung bleibt eine schwere Last - für die Griechen und für Europa.”

Drohende Zwangsversteigerung deutschen Vermögens in Griechenland

infolge von Schadensersatz- bzw. Reparationsforderungen hatte den  CSU- Abgeordneten Johannes Singhammer im Jahre 2001 veranlaßt, eine Anfrage im Deutschen Bundestag einzubringen, die vom damaligen Staatsminister im Auswärtigen Amt Christoph Zöpel (SPD) wie folgt beantwortet wurde: Die Gesamtsumme aller Zahlungen der Bundesrepublik Deutschand an Griechenland seit 1949 schätze die Bundesregierung auf deutlich mehr als 30 Milliarden Mark. Griechenland habe seit 1950 Wirtschaftshilfe in Höhe von 999,1 Millionen Mark erhalten. Jedoch seien die über den EU-Haushalt geflossenen deutschen Leistungen nur schwer zu berechnen (Quelle: FAZ vom 13.09.2001).

W.K. 03.04.2015

 

Griechen: Deutschland schuldet uns 278,7 Milliarden Euro

Unter dieser Überschrift findet sich am 07.04.2015 eine Meldung im Browser 7 der Telekom: Zu dieser Summe komme ein griechischer Parlamentsausschuß. Dabei gehe es um Entschädigungen und die Rückzahlung eines sogenannten Zwangskredits. Die Gesamtforderungen lägen zwischen 269 und 332 Milliarden Euro. Es werde z. Zt. geprüft, wie Reparationsforderungen gegen Deutschland erhoben werden können. Die Bundesregierung sehe, wie mehrfach erklärt, die Reparationsfrage mit dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag als erledigt an. Weiter heißt es in der genannten Meldung, Griechenland sei seit 2010 mit Finanzspritzen seiner internationalen Partner von insgesamt rund 240 Milliarden Euro vor der Staatspleite bewahrt worden. Dem ist hinzuzufügen: Daran ist die Bundesrepubklik Deutschland mit einem nicht unerheblichen Betrag beteiligt (siehe auch oben, FAZ vom 13.09.2001).

Wenig bekannt ist der “Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind”. Die Bundesrepublik Deutschland zahlte an Griechenland 115 Millionen DM, womit gemäß Artikel III des Vertrags alle den Gegenstand des Vertrags betreffenden Fragen abschließend geregelt sind !! (s. Bundesgesetzblatt 1961, Teil II S. 1596). Da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ist ( siehe: Kapitel “Deutsches Reich” auf dieser Internetseite) war die Bundesrepublik zumindest rechtlich zu einer solchen Übereinkunft überhaupt nicht verpflichtet. Die zinslosen Zwangskredite Griechenlands in Höhe von 476 Millionen Reichsmark dienten der Deckung der Besatzungskosten, die gemäß Artikel 49 der Haager Landkriegsordnung vom besetzten Staat zu zahlen sind. Sollten sie anrechenbare Reparationsforderungen sein, hätten sich die durch den Zwei-Plus-Vier- Vertrag erledigt (siehe u.a. Katrin Fenrich, Deutsch-griechischer Reparationsstreit : Zwei plus vier gleich null. In: Legal Tri- bune ONLINE, 18.02.2015, http://www.lto.de/persistent/a_id/14715/ ).

In Schadensersatzverfahren griechischer Staatsangehöriger gegen die Bundesrepublik Deutschland prüften die Richter des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts, inwieweit die Bundesrepublik Deutschland für eine mögliche Schuld des Deutschen Reiches hafte. Denn eine "selbständige Nachkriegsverpflichtung" der Bundesrepublik gebe es nicht: Weder lägen die Voraussetzungen des Bundes- entschädigungsgesetzes von 1953 vor, noch ergebe sich ein Anspruch aus dem Londoner Schuldenabkommen aus demselben Jahr, da es im Zuge der Wiedervereinigung mit dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag gegenstandslos geworden sei. Da es also auf eine mögliche Haftung des Deutschen Reiches ankam, prüfte der Bundesgerichtshof die Kriegsrechtslage im Jahr 1944. Er wies - mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts - die Auffassung der Kläger zurück, es habe sich bei dem Massaker (gemeint ist die Geiselerschießung in Distomo) um einen Übergriff gehandelt, der außerhalb des Kriegsgeschehens gelegen habe. Es sei unstreitig, dass das Massaker in einem "von der Haager Landkriegsordnung erfassten Bereich" geschehen sei. Das sei eine militärische Operation gewesen, auch wenn wehrlose Zivilisten dabei getötet worden seien. Doch habe es damals im Fall von Verletzungen des Kriegsvölkerrechts nur Ansprüche des Heimatstaats der Opfer gegen den verantwortlichen Staat gegeben. Auch einen Amtshaftungsanspruch gegen das Deutsche Reich verneinten die Karlsruher Richter. Denn nach damaligem Verständnis haftete der Staat nicht für Pflichtverletzungen seiner Bediensteten gegenüber Ausländern, die im Ausland durch Kriegshandlungen geschädigt worden seien. Der Vorsitzende Richter des Bundesgerichtshofs sagte, der Massenmord sei eines der abscheulichsten Verbrechen des Zweiten Weltkriegs gewesen. Doch ergeben sich daraus noch nicht zwangsläufig Haftungsfolgen. So stellte das Bundesverfassungsgericht fest: Das Geschehen in Distomo ist als formell dem Kriegsvölkerrecht unterliegender Sachverhalt zu qualifizieren, dem kein spezifisch nationalsozialistisches Unrecht eigen und der deshalb nicht dem getrennt geregelten Bereich der Wiedergutmachung von NS-Unrecht zuzuordnen ist. Vergeltungsmaßnahmen gegen die am Kampfgeschehen unbeteiligte Zivilbevölkerung seien zwar häufig auch nach damals geltendem Recht völkerrechtswidrig gewesen, "galten aber während des Zweiten Weltkriegs dem Grunde nach auch bei den Alliierten als erlaubt", befanden die Karlsruher Richter unter Hinweis auf Fachliteratur. Der unerlaubte Exzess von Vergeltungsmaßnahmen könne deshalb nicht ohne weiteres als spezifisch nationalsozialistisches Unrecht qualifiziert werden. Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg scheiterten die griechischen Kläger. Im Sommer 2011 entschied dieser, die Menschenrechtskonvention erlege den Staaten keine Verpflichtung auf, Wiedergutmachung für Schäden zu leisten, die ihre Vorgängerstaaten verursacht hätten. Die Richter befanden, dass die deutschen Gerichte nationales und internationales Recht nicht willkürlich angewendet hätten. Die Beschwerdeführer hätten keine "berechtigte Erwartung" haben können, für ihren Schaden entschädigt zu werden (Quelle: “Ohne Berechtigung” in FAZ vom 20.03.2015) .

 

Schuldenstand Griechenlands

Die bisherigen Hilfszahlungen der EU und des Internationalen Währungsfonds (IWF) an Griechenland belaufen sich auf  240 Milliarden Euro. Die Schulden des Griechischen Staates betragen 320 Milliarden Euro, wovon rund 55 Milliarden Euro auf Deutschland entfallen. (Quelle: AP vom 09.04.2015 im Browser7 der Telekom).

 

Kredite der Eurozone an  Griechenland

Am 25.07.2015 veröffentlichte dier FAZ einen Leserbrief von Herrn Prof. Dr. Gerhard Güttler mit der Überschrift “Deutschland hat keine Schulden zurückgezahlt”. Prof. Güttler zitiert darin aus einer Publikation von Andreas Burth mit dem Titel “Historische Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland seit 1950” vom 19. November 2013, die unter der nachfolgenden Internetadresse im Volltext aufgerufen werden kann:

http://www.haushaltssteuerung.de/weblog-historische-entwicklung-der-staatsverschuldung-in-deutschland-seit-1950-als-tabelle.html

Danach betrug die Gesamtverschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden am 31.03.1950 umgerechnet 9,6 Milliarden Euro oder 190,20 Euro pro Einwohner und am 31.12.2012  2.067,6 Milliarden Euro oder 25.244,87 Euro pro Einwohner. Aus der umfangreichen Tabelle der Arbeit Burth, deren Zahlen als vom Statistischen Bundesamt stammend ausgewiesen werden, ergibt sich, daß die Gesamtverschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden am 31.12.2012 das rund 215fache des Ausgangswertes von 1950 betrug. Die Gesamtverschuldung Deutschlands ist seit 1950 in keinem einzigen Jahr zurückgegangen sondern stets  von Jahr zu Jahr angestiegen. An dieser Stelle stellt sich m.E. die Frage nach der Erfüllung der Pflicht des Bundespräsidenten, der Mitglieder der Bundesregierung und der Länderregierungen, Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden.

Prof. Güttler knüpft an den dargelegten Sachverhalt die Überlegung an, wenn schon der “Staatsverschuldungmusterschüler” Deutschland nichts besseres vollbracht hat, als in 62 Jahren unentwegt die Staatsschulden zu vermehren und sie nicht um einen einzigen Cent zu mindern vermochte, wie soll dann das marode Griechenland dieses Kunststück fertig bringen. Er hält deshalb “Alle Griechenlandkredite der Eurozone” für “definitiv verloren, uneinbringbar und für ewig.   

W.K. 27.07.2015

 

 

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