FreeCounter by http://www.eurocounter.com
EUROCOUNTER
Steuermoral

Dr. Wolfgang Klein


 

Steuermoral des Staates

 

Am 17.3.2014 erschien in der FAZ ein Artikel mit der Überschrift “Steuermoral des Staates” von Holger Steltzner. 

Darin hieß es: Auf die Gefängnisstrafe für den Steuerhinterzieher Uli Hoeneß hätte die Politik nur gewartet und die “üblichen Politiker” überböten sich mit Vorschlägen zur Verschärfung des Steuerstrafrechts. “Still war es in der SPD und anderswo nur, als Steuerfahnder eine Lücke in die Berliner Regierung schlugen. Im Politikbetrieb hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus”. Gemeint ist wohl die Berliner Landesregierung, in der “noch kein Politiker die Verschwendung für den Hauptstadtflughafen als moralisch verwerflich gebrandmarkt” hat, obwohl dort der Schaden für den Steuerzahler hundertmal höher ist als im Fall Hoeneß”. Die Zeit sei gekommen, nach der Moral des Staates zu fragen.

 

Zur Moral des Staates: Volker Kauder, Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Das Risiko von Nachahmertaten sei groß, wenn der Staat für gestohlene Daten Geld zahle. “Mit Dieben sollte sich der Staat nicht gemein machen”; Unions-Vizefraktionschef Michael Meister sagte, er habe “erhebliche Bauchschmerzen wenn der Staat als Hehler auftritt”; CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrichs: “Wer jetzt den Ankauf von Hehlerware befürwortet, der braucht uns nie wieder über Datenschutz zu belehren”; Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar: “Der Staat darf nicht mal im Entferntesten in den Verdacht geraten, daß er selbst als Datenhehler agiert. ..... Wer sagt denn, daß es sich hierbei (bei den Steuer-CDs) nur um Daten von Straftätern handelt?  ..... Wer sagt denn, daß diese Daten tatsächlich richtig sind? ..... Was passiert, wenn solche Praxis zwischen Rechtsstaaten einreißt? ..... Ich kann es nicht gutheißen, daß unsere Behörden, sogar vorbei an Rechtshilfeabkommen, auf Daten zurückgreifen, die in anderen Staaten gestohlen worden sind.” (Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17. Mai 2010). Das obige Zitat ablehnender Politiker-Äußerungen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. -- Daß inzwischen Steuerdaten-CDs ausländischer Herkunft mehrfach und jeweils für Millionen Euro von deutschen Behörden gekauft worden sind, ist allgemein bekannt und bedarf deshalb keiner weiteren Darlegung. Soviel zur Moral des Staates.

 

Eine andere Frage ist die nach der Rechtslage, vor allem danach, ob die durch Datenklau und Ankauf des Diebesguts gewonnenen Erkenntnisse einem Verwendungsverbot im Steuerstrafprozess unterliegen oder nicht.  Hierzu hat Prof. Dr. jur. Wolfgang Roecks, Lehrstuhl für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht der Universität Greifswald eine umfangreiche Stellungnahme im Steueranwaltsmagazin 1/2011 veröffentlicht. Versuch einer Zusammenfassung: Unstreitig dürfte der Datendiebstahl gegen am jeweiligen Tatort geltendes nationales Recht verstoßen. “Inwieweit sich auch deutsche Beamte durch den Ankauf (von sogenannten Steuer-CDs) strafbar gemacht haben, ist heftig umstritten”. ..... Allerdings habe die Rechtsprechung in einigen Fällen angenommen, die Illegalität der Beschaffung von Beweismitteln dürfe nicht folgenlos bleiben. Es komme darauf an, ob der Staat von solchen Erkenntnissen nur Gebrauch mache oder die illegale Art der Beschaffung von Beweismitteln initiiere oder mindestens toleriere.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung zu entscheiden, die durch eine gekaufte Steuer-CD ausgelöst worden war. Es hat in seiner Kammerentscheidung vom 09.11.2010 festgestellt, aus dem Inhalt einer sogenannten Steuer-CD dürfe ein Anfangsverdacht abgeleitet werden, der zur Aufnahme eigener Ermittlungen einschließlich Durchsuchungen führt. Erkenntnisse, die durch eigene Ermittlungen der zuständigen Behörde gewonnen werden, unterliegen nicht einem Verwendungsverbot im Steuerstrafverfahren.  Zur Frage, ob in dem zu entscheidenden Fall eine illegalen Beschaffung des Datenträgers vorliege, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner o.g. Entscheidung nicht Stellung genommen, sondern darauf verwiesen, das Landgericht Bochum habe in der vom Beschwerdeführer angegriffenen Entscheidung “unterstellt, daß sich die Amtsträger nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig verhalten oder sogar Straftatbestände verwirklicht hätten. Damit hat das Landgericht die von den Beschwerdeführern insoweit für sich in Anspruch genommenen Positionen ..... hinreichend berücksichtigt”. Soviel zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die “von vielen bedauert werden mag, weil wieder einmal Effizienz der Strafverfolgung vor rechtsstaatliche Erwägungen gestellt wird. Neu ist dies nicht. Es ist die Linie der deutschen Rechtsprechung  und nicht erst in diesem Jahrhundert” (Quelle: Prof. Dr. jur. Wolfgang Roecks am oben angegebenen Ort).

 

Wieviel Steuern werden hinterzogen?

Bei der Steuerhinterziehung geht es nicht nur um Millionendepots in der Schweiz und auf den Bahamas. Es geht auch um dem Finanzamt nicht gemeldete Nebenjobs, um kleine Schummeleien in der Steuererklärung, um in Schwarzarbeit ausgeführte Handwerkerdienstleistungen und ähnliches. “Doch auch die vielen kleinen hinterzogenen Steuerbeträge häufen sich am Ende zu einer großen Summe: 30 Milliarden Euro gehen dem deutschen Staat jedes Jahr verloren, weil bei der Steuer geschummelt wird, schätzt die Steuergewerkschaft” (Quelle: Seiffert et al., Deutsche Welle 10.03.2014 www.dw.de/steuerhinterziehung-als-volkssport/a-17463255). Aus dem Wortlaut des vorstehenden Textes ist nicht zu entnehmen, ob es sich bei der genannten Summe nur um die aus kleinen Schummeleien resultierende oder um die Gesamthöhe aller Steuerhinterziehungen pro Jahr handelt.

An anderer Stelle heißt es, “der Chef der deutschen Steuergewerkschaft rechnet das tatsächliche Volumen von Steuerhinterziehung auf 30 Milliarden Euro hoch. .....  Andere Quellen, wie der Bochumer Steuerfahnder und Verdi Steuerexperte Reinhard Kilmer beziffern die Einnahmeausfälle ..... auf eine Summe zwischen 50 und 100 Milliarden Euro” (Quelle: Annegret Falter, Im Morast der Steuerhinterziehung, Blätter für deutsche und internationale Politik 3/2010. www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2010/maerz/im-morast-der-steuerhinterziehung ).

An wieder anderer Stelle heißt es, “die Deutsche Steuergewerkschaft schätzt, daß Bund Ländern und Gemeinden auf diese Weise (durch Steuerhinterziehung) bis zu 50 Milliarden Euro jährlich verloren gehen” (Quelle: Veronika Frenzel et al., Nichts zum Angeben, Tagesspiegel vom 12.11.2013. www.tagesspiegel.de/berlin/steuerhinterziehung-nichts-zum-angeben/9059849.html ).

  

Wieviel Steuern werden verschwendet?

Seit Jahren wird öffentlich über skandalöse Kostensteigerungen in Milliardenhöhe bei Projekten von Bund, Ländern und Gemeinden diskutiert. Beispielhaft seien genannt die Hamburger Elbphilharmonie, der Stuttgarter Hauptbahnhof und der Großflughafen Berlin-Brandenburg. Seit vielen Jahren veröffentlicht der Bund der Steuerzahler alljährlich sein  Schwarzbuch über Steuerverschwendung in Deutschland, zuletzt für 2013. Es enthält jeweils mehr als hundert einschlägige Groß- und Kleinbeispiele. Eine Saldierung der dabei verschwendeten Steuermittel findet leider nicht statt. “Die Gesamtsumme der vom Staat durch Missmanagement jährlich verschleuderten Gelder nennt der Steuerzahlerbund nach Zweifeln an der Zahl seit einiger Zeit nicht mehr. Zuvor hatte der Verband viele Jahre lang immer die gleiche Summe von 30 Milliarden Euro genannt” (Quelle: Nicolai Kwasniewski, Steuerzahler Schwarzbuch 2013 in Spiegel-online vom 17.10.2013. http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bund-der-steuerzahler-schwarzbuch-2013-offenbart-verschwendung-a-928354.html#).

“Aus den Einzelberichten des Bundes der Steuerzahler (für 2011 mehr als 100 Fälle) oder der Rechnungshöfe eine auch nur einigermaßen verlässliche ”Gesamtsumme der Verschwendung” abzuleiten, dürfte eine schier unlösbare Aufgabe sein, gleichwohl lässt sich jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass die in den jährlichen Berichten dieser Institutionen aufgeführten Fälle von Verschwendung regelmäßig mehrere Milliarden Euro versickern lassen” (Quelle: Bürgerlobby, Stop der Verschwenung von Steuermitteln. http://www.diebuergerlobby.de/politik/12166-2012-wer-weniger-verschwendet-kann-mehr-sparen/).

 

In dem Artikel “Verschwenung von Steuergeldern: die schlimmsten Fälle”, erschienen in Hör zu vom 09.10.2013, findet sich folgender Text: “302 Milliarden Euro veranschlagt der Bundeshaushalt für das Jahr 2013. Experten schätzen, daß 5 bis 10% des Haushaltsvolumens der vergangenen Jahre vergeudet wurden” ( http://www.hoerzu.de/wissen-service/geld-recht/sparen/verschwendung-von-steuergeldern-die-schlimmsten-faelle). Das wären 15 bis 30 Milliarden Euro jährlich.

 

Das Gesamtsteueraufkommen von Bund, Ländern und Gemeinden betrug im Jahre 2013 € 620 Milliarden (Quelle: Wikipedia). Unterstellt man, die Verschwendungsquote läge wie beim Bund auch in den Ländern und Gemeinden bei 5 bis 10%, so ergibt sich ein Verschwendungsbetrag von 31 bis 62 Milliarden Euro für 2013.

 

Die Augsburger Allgemeine vom 17.5.2013 zitiert den Bund der Steuerzahler wie folgt: Steuerhinterziehung und –verschwendung führen zum gleichen Ergebnis - am Ende fehlt Geld in der Staatskasse. Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass etwa fünf Prozent der öffentlichen Ausgaben verschwendet werden  (http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Die-irrsten-Faelle-deutscher-Steuerverschwendung-id27414457.html).

 

Alles in allem ergibt sich aus den vorstehend zitierten Schätzungen, daß Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung in sehr ähnlicher Größenordnung praktiziert werden, wobei es sich jeweils um einen Milliardenbetrag im mittleren zweistelligen Bereich handelt. Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung liegt jedoch nicht im Ausmaß sondern in ihrer rechtlichen Einordnung. Während Steuerhinterziehung eindeutig ein Straftatbestand ist, trifft dies für die Steuerverschwendung nicht zu. Sie wird, wie sich aus vielen Beispielen ergbt, von Beteiligten nicht einmal als moralisch verwerflich empfunden. Die Zeit ist gekommen, nach der Moral des Staates zu fragen, stellt Holger Steltzner zutreffend in seinem Artikel vom 17.03.2014 fest, von dem die vorliegende Betrachtung ihren Ausgang nimmt. In dem Artikel “CD-Kauf: Fast 10.000 Steuersünder zeigen sich selbst an” in Spiegel online vom 14.03. 2014 http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/cd-kauf-fast-10-000-steuersuender-zeigen-sich-selbst-an-a-683516.html) findet sich eine Online-Abstimmung zum Ankauf gestohlener Steuer-CDs mit 9863 Teilnehmern. Es stimmten mit

Richtig. Der Staat muß hart gegen Steuersünder                       vorgehen:  24,26%,

Weiß nicht: 0,81%,

Falsch. Der Staat darf keine Geschäfte mit Kriminellen machen:   74,93%.

Übrigens: Das Problem sind nicht die Steueroasen sondern die Wüsten drumherum (Guido Westerwelle).

     

    W.K.                   08.04.2014

     

     

BuiltWithNOF

[Startseite Dr. Klein] [Zur Person] [Ende Chefarzt] [Danksagung] [Kollektivschuld ?] [Kollektivschuld II] [Staatsverschuldung] [Wahlen  in Deutschland] [Frauen 1945] [Unrecht zu Recht ?] [Deutsche Unmenschlichkeit?] [Sklavenhandel] [Aufrechnen ?] [Günter Grass / Waffen-SS] [Gesundheitspolitik] [Kardinal Meisner 2005] [Bischof Mixa] [Advent 2002: Rückschau] [EU] [Versailles ?] [Leserbriefe] [Nicht veröff. Leserbriefe] [Ohne Worte] [Ohne Worte 2] [Schwadronieren über Stalingrad] [Bedeutung einer Geste] [Ein Brief oder DiaMat] [15 Jahre und 165 Tage] [Philosophisches Seminar] [Sarrazin] [Der Merten-Prozeß] [Präimplantationsdiagnostik] [Guttenberg] [Überfall auf die Sowjetunion] [Deutsches Reich] [Euro] [Kranke Gesundheit ?] [Erderwärmung?] [Putin] [Willy Brandt und die Wiederverinigung] [Steuermoral] [Enkelgeschichten] [Abenteuerliche Hysterie] [Ukraine] [Grexit] [Ein Brief] [Wehrmacht] [Galerie Konstanze Klein]