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Versailles ? Teil 1

Dr. Wolfgang Klein


 

Versailles ?

 

Inhaltsverzeichnis:

Teil 1

1. Vorgeschichte

2. Der Notenwechsel

3. Der Waffenstillstand

4. Die Pariser Friedenskonferenz

Teil 2

5. Die Reaktionen in Deutschland bis zur Annahme des                   Vertragsentwurfs

6. Der Versailler Vertrag:

  6.1 Gebietabtretungen

  6.2 Übergabe von Sachwerten

  6.3 Lieferverpflichtungen

  6.4 Reparationen/Wiedergutmachung

  6.5 Sonstiges/Verschiedenes

7. Schlußbetrachtung

 

 

1. Vorgeschichte

Die Vereinigten Staaten von Amerika erklärten am 06. April 1917 dem Deutschen Reich den Krieg. Ihr damaliger Präsident Thomas Woodrow Wilson hatte schon am 21. Dez. 1916  eine Note an alle kriegführenden Mächte gerichtet, in der er vorschlug, die Kriegsziele zu nennen. Er dachte und sagte:

 ,,Vielleicht sind die Friedensbedingungen der kriegführenden Parteien gar nicht so unvereinbar, so daß ein Meinungsaustausch den Weg zu einer Konferenz ebnen könnte und man in nächster Zukunft schon auf eine Verständigung der Völker hoffen dürfte.”

Die Mittelmächte antworteten am 26. Dezember zustimmend mit dem Vorschlag der Einberufung einer Friedenskonferenz. Die Alliierten erwiderten am 10. Jan. 1917 ebenfalls zustimmend, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt würden. Die Aufzählung ihrer Forderungen gab erstmals Auskunft über die alliierten Kriegsziele. Die deutsche Reichsregierung war nicht bereit, ihre Friedensbedingungen vor einer Friedenskonferenz zu benennen. Wilson blieb weiter bestrebt Friedensverhandlungen zu vermitteln und verkündete am 22. Jan.1917 in einer Botschaft an den Senat seine Ansichten über das Aussehen eines gerechten Friedens. Es müsse ein "Friede der Gleichberechtigung” sein, ein "Friede ohne Sieg". Die künftige Gestaltung der Beziehungen der Mächte untereinander geschehe am besten in Form eines Bundes der Völker. ,,Die Menschheit sehnt sich nicht nach dem sogenannten Gleichgewicht der Mächte, sondern nach der Freiheit des Lebens" (1).

Am 8.Januar 1918 – die USA hatten inzwischen dem Deutschen Reich den Krieg erklärt – trug Wilson im Kongreß sein “Programm des Weltfriedens”, besser bekannt unter dem Namen “Wilsons 14 Punkte-Programm”, vor. Es lautete:

1. Offene, öffentlich abgeschlossene Friedensverträge. Danach sollen keinerlei geheime internationale Abmachungen mehr bestehen, sondern die Diplomatie soll immer aufrichtig und vor aller Welt getrieben werden.

2. Uneingeschränkte Freiheit der Schiffahrt auf den Meeren, außerhalb der Territorialgewässer, im Frieden sowohl wie im Kriege, ausgenommen jene Meere, die ganz oder teilweise durch internationales Vorgehen zur Durchführung internationaler Verträge gesperrt werden.

3. Möglichste Beseitigung aller wirtschaftlichen Schranken und Herstellung einer Gleichheit der Handelsbedingungen für alle Nationen, die dem Frieden beitreten und sich zu seiner Aufrechterhaltung verbinden.

4. Entsprechende gegenseitige Bürgschaften für die Beschränkung der Rüstungen der Nationen auf das niedrigste, mit der Sicherheit im Innern vereinbare Maß.

5. Freier, unbefangener und völlig unparteiischer Ausgleich aller kolonialen Ansprüche, auf der genauen Beachtung des Grundsatzes beruhend, daß beim Entscheid in solchen Souveränitätsfragen die Interessen der betreffenden Bevölkerungen ebenso ins Gewicht fallen, wie die berechtigten Ansprüche der Regierung, deren Rechtstitel zu entscheiden ist.

6. Räumung des ganzen russischen Gebietes und ein Einvernehmen über alle auf Rußland bezüglichen Fragen, das das beste und freieste Zusammenwirken der anderen Völker sichert, um für Rußland eine ungehemmte Gelegenheit zur unabhängigen Bestimmung seiner eigenen politischen Entwicklung und nationalen Politik herbeizuführen und ihm eine herzliche Aufnahme in der Gesellschaft der freien Nationen unter selbstgewählten Staatseinrichtungen, ja noch mehr, Hilfe jeder Art, deren es bedürftig sein und von sich aus wünschen mag, gewährleistet. Die Rußland von seinen Schwesternationen in den nächsten Monaten gewährte Behandlung wird der Prüfstein ihres guten Willens, ihres Verständnisses für seine Bedürfnisse im Unterschied zu ihren eigenen Interessen und ihres verständigen und selbstlosen Mitgefühls sein.

7. Belgien muß, die ganze Welt wird dem beipflichten, geräumt und wiederhergestellt werden, ohne jeden Versuch, seine Souveränität, deren es sich wie alle anderen freien Völker erfreut, zu beschränken.  Kein anderer einzelner Schritt wird so wie dieser dazu dienen, das Vertrauen unter den Nationen in die Gesetze wiederherzustellen, die sie selbst geschaffen haben und als maßgebend für ihre Beziehungen zueinander festgesetzt haben. Ohne diesen heilsamen Schritt bleibt die gesamte Struktur und die Gültigkeit des Völkerrechts für immer geschädigt.

8. Das ganze französische Gebiet muß geräumt und die besetzten Teile wiederhergestellt werden. Das Unrecht, das Frankreich im Jahre 1871 in Beziehung auf Elsaß-Lothringen durch Preußen angetan worden ist und das den Weltfrieden während nahezu fünfzig Jahren beunruhigt hat, muß wieder gutgemacht werden, damit der Friede im Interesse Aller wieder hergestellt werden kann.

9. Berichtigung der Grenzen Italiens nach den genau erkennbaren Abgrenzungen der Nationen.

10. Den Völkern Österreich-Ungarns, deren Platz unter den Nationen wir geschützt und gesichert zu sehen wünschen, sollte die freieste Gelegenheit zu autonomer Entwicklung zugestanden werden.

11. Rumänien, Serbien und Montenegro sollten geräumt, die besetzten Gebiete zurückgegeben werden. Serbien sollte ein freier und sicherer Zugang zur See gewährt werden, und die Beziehungen unter den verschiedenen Balkanstaaten zu einander sollten durch freundschaftliche Übereinkunft nach den bestehenden geschichtlichen Richtlinien der Zugehörigkeit und der Nationalität geregelt werden. Internationale Bürgschaften für die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit sowie die Unverletzlichkeit des Gebiets der verschiedenen Balkanstaaten sollten geschaffen werden.

12. Den türkischen Teilen des jetzigen osmanischen Reiches sollte eine unbedingte Selbständigkeit gewährleistet werden. Den übrigen Nationalitäten dagegen, die zur Zeit unter türkischer Herrschaft stehen, sollte eine zuverlässige Sicherheit des Lebens und eine völlig ungestörte Gelegenheit zur selbständigen Entwicklung gegeben werden. Die Dardanellen sollten unter internationalen Bürgschaften als freie Durchfahrt für die Schiffe und den Handel aller Nationen dauernd geöffnet werden.

13. Ein unabhängiger polnischer Staat sollte errichtet werden, der alle Gebiete einzubegreifen hätte, die von unbestritten polnischer Bevölkerung bewohnt sind; diesem Staat sollte ein freier und sicherer Zugang zur See geöffnet werden, und seine politische sowohl wie wirtschaftliche Unabhängigkeit sollte durch internationale Übereinkommen verbürgt werden.

14. Ein allgemeiner Verband der Nationen muß gegründet werden mit besonderen Verträgen zum Zweck gegenseitiger Bürgschaften für die politische Unabhängigkeit und die territoriale Unverletzbarkeit der kleinen sowohl wie der großen Staaten (2).

 

In der gleichen Sache folgten 3 weitere Äußerungen des Präsidenten der Vereinigten Staaten, und zwar:

Am 11. Februar 1918 vor dem Kongreß:

"Die anzuwendenden Grundsätze sind die folgenden:

Erstens, daß jeder Teil der schließlichen Auseinandersetzung auf der dem betreffenden Falle innewohnenden Gerechtigkeit und solchen Adjustierungen aufgebaut sein muß, von denen die Herbeiführung eines Friedens von Dauer am wahrscheinlichsten ist;

zweitens, daß Völker und Provinzen nicht von einer Souveränität zur anderen verschachert werden dürfen, gerade als ob sie bloße Gegenstände oder Steine in einem Spiele wären, sei es auch in dem nunmehr für immer diskreditierten Spiele des Mächtegleichgewichts; sondern

drittens, daß jede durch den Krieg aufgeworfne territoriale Regelung im Interesse und zugunsten der beteiligten Bevölkerungen getroffen werden muß, und nicht als Teil eines bloßen Ausgleiches oder eines Kompromisses der Ansprüche rivalisierender Staaten, und

viertens, daß allen klar umschriebenen nationalen Bestrebungen die weitestgehende Befriedigung gewährt werden soll, die ihnen gewährt werden kann, ohne neue Elemente von Zwist und Gegnerschaft zu schaffen oder alte derartige Elemente zu verewigen, die wahrscheinlich mit der Zeit den Frieden Europas und somit der Welt stören würden" (22).

Am 4. Juli 1918 in Mount Vernon:

"Folgendes sind die Ziele, für die die verbundenen Völker der Welt kämpfen und die ihnen zugestanden werden müssen, ehe Friede sein kann:

I. Die Vernichtung jeder willkürlichen Macht allerorts, die für sich allein, heimlich und nach eigener Wahl den Weltfrieden stören kann, oder, wenn sie zur Zeit nicht vernichtet werden kann, wenigstens ihre Herabdrückung zu tatsächlicher Machtlosigkeit.

II. Die Regelung aller Fragen, mögen sie Staatsgebiet, Souveränität, wirtschaftliche Vereinbarungen oder politische Beziehungen betreffen, auf der Grundlage der freien Annahme dieser Regelung seitens des dadurch unmittelbar betroffenen Volkes und nicht auf der Grundlage des materiellen Interesses oder Vorteiles irgendeiner anderen Nation oder irgendeines anderen Volkes, das um seines äußeren Einflusses oder seiner Vorherrschaft willen eine andere Regelung wünschen könnte.

III. Die Einwilligung aller Nationen, sich in ihrem Verhalten zueinander von denselben Grundsätzen der Ehre und der Achtung vor dem gemeinsamen Recht der zivilisierten Gesellschaft leiten zu lassen, die für die einzelnen Bürger aller modernen Staaten in ihren Beziehungen zueinander gelten, dergestalt, daß alle Versprechen und Abmachungen gewissenhaft beobachtet, daß keine Sonderanschläge und Verschwörungen angezettelt werden, daß keine selbstsüchtigen Schädigungen ungestraft zugefügt werden, und daß wechselseitiges Vertrauen geschaffen werde auf der vornehmen Grundlage wechselseitiger Achtung vor dem Recht.

IV. Die Errichtung einer Friedensorganisation, die es sicherstellen soll, daß die Gesamtmacht der freien Nationen jede Rechtsverletzung verhüten und dazu dienen wird, Frieden und Gerechtigkeit dadurch noch sicherer zu machen, daß sie ein bestimmtes Tribunal der Meinungen schafft, dem alle sich beugen müssen und durch das jede internationale Readjustierung, über die sich die direkt beteiligten Völker nicht freundschaftlich einigen können, sanktioniert werden soll.

Diese großen Ziele lassen sich in einem Satze zusammenfassen. Was wir suchen, ist die Herrschaft des Rechtes, gegründet auf die Zustimmung der Regierten und gestützt durch die organisierte Meinung der Menschheit" (23).

Am 27. September 1918 in New York:

"Folgendes sind einzelne der besonderen Punkte, und ich gebe sie mit um so größerem Vertrauen kund, als ich sie autoritativ als diejenigen erklären kann, die die Auffassung dieser Regierung von ihrer Pflicht in Bezug auf den Frieden wiedergeben:

Erstens: Die unparteiische Gerechtigkeit, die zugemessen wird, darf keine Unterscheidung zwischen denen mit sich bringen, denen gegenüber wir gerecht zu sein wünschen, und jenen, denen gegenüber wir nicht gerecht zu sein wünschen. Es muß eine Gerechtigkeit sein, die keine Begünstigungen und keine Abstufungen kennt, sondern nur die gleichen Rechte der beteiligten Völker.

Zweitens: Kein besonderes, abgesondertes Interesse irgendeiner einzelnen Nation oder einer Gruppe von Nationen kann zur Grundlage irgendeines Teiles des Abkommens gemacht werden, wenn es sich nicht mit dem gemeinsamen Interesse aller verträgt.

Drittens: In der gemeinsamen Familie des Völkerbundes kann es keine Bünde oder Bündnisse oder spezielle Verträge und Vereinbarungen geben.

Viertens: Mehr spezifisch gesagt, es kann innerhalb des Völkerbundes keine besonderen selbstischen wirtschaftlichen Kombinationen geben und keine Anwendung irgendwelcher Form von wirtschaftlichem Boykott oder Ausschließung, außer insoweit, als die wirtschaftliche Strafgewalt vermittelst Ausschließung von den Weltmärkten dem Völkerbunde selbst als Mittel der Disziplin und Kontrolle erteilt wird.

Fünftens: Alle internationalen Abmachungen und Verträge jeder Art müssen in ihrem vollständigen Umfange dem Rest der Welt bekanntgegeben werden.

Besondere Bündnisse sowie wirtschaftliche Rivalitäten und Feindschaften sind in der modernen Welt eine ergiebige Quelle für Pläne und Leidenschaften gewesen, die Krieg erzeugen. Ein Friede, der sie nicht in bestimmten und bindenden Ausdrücken ausschlösse, würde sowohl ein unaufrichtiger als auch ein ungewisser Friede sein" (24).

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Die retrospektive Betrachtung des dargestellten Ablaufs macht nachdenklich. Offensichtlich gibt es Augenblicke in der Geschichte, in denen von einigen wenigen handelnden Personen tiefgreifende Entscheidungen getroffen und entsprechende Folgen ausgelöst werden (3). Unwillkürlich fragt man sich, was sind das, was waren das für Menschen, die so weitgehende, ganze Völker betreffende Wirkungen erzeugt haben ? Und an dieser Stelle: Wer war Woodrow Wilson ?:

“Ein hagerer, wohlgesinnter, äußerlich sehr gepflegter, keineswegs instinktsicherer Mann von hohem Gedankenflug, mit edlen, etwas leidenden Gesichtszügen, .... ganz innenpolitisch orientiert, von Haus aus ein Gelehrter und politischer Doktrinär. Zur Außenpolitik hatte er kein vertrautes Verhältnis, er legte moralische, juristische und idealistische Maßstäbe an sie an. .....  Machtpolitik in jeder Form war ihm ein Greuel. ..... Mit der Entrüstung des Gerechten verabscheute Wilson den preußischen Militarismus, mit der Überzeugung des Demokraten verurteilte er die monarchischen Gewalten in Deutschland und Österreich-Ungarn samt ihrer Hofgesellschaft, ihren Junkern, Generälen und allem autoritären und militaristischen Drum und Dran” (4) .

Sein Deutschlandbild scheint seit 1890 unter dem Kurs von Wilhelm II. gelitten zu haben. Allgemein kümmerte sich Wilson als Präsident zunächst aber kaum um Europa und dessen politische Verhältnisse. Zwar meinte er, etwa Ende 1914 gegenüber einem Reporter, nicht nur Deutschland sei am Kriegsausbruch schuld, aber die deutsche Regierung sollte von Grund auf geändert werden. Nicht nur die besetzten Gebiete, sondern auch die deutsche Bevölkerung solle von ihren Herrschern befreit werden, sagte er anlässlich der amerikanischen Kriegserklärung im April 1917. Später  meinte er, dass nicht nur die deutsche Führung, sondern auch die deutsche Bevölkerung zu bestrafen sei. So kam es am 14. Juni 1919 in Versailles zu dem berühmten Ausspruch, den Wilson gegenüber dem britischen Premier David Lloyd George gemacht hat:

“Ich habe Deutschland immer verachtet. Ich bin dort nie gewesen. Aber ich habe viele deutsche Jura-Bücher gelesen. Sie sind so weit von unseren Vorstellungen entfernt, dass sie mich zu einem Gefühl der Ablehnung bewegt haben” (5).

Auffällig ist, daß Wilson keinen Anstoß an dem Bestand der doch von ihm für “autoritär” erachteten Staatsform der Monarchie in England, Spanien, Italien, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden nahm !?! Wilsons Vater (1822-1903) war ein promovierter Theologe, Pfarrer der Presbyterianischen Kirche. Die Familie lebte in den Südstaaten. Wilson senior sah offensichtlich – obwohl Christ - keinen Widerspruch zur Sklaverei, denn er hielt selbst Sklaven (6) und Wilson junior, der spätere Präsident, wird nicht gewußt haben, daß sein Vater das im “militaristischen” Preußen schon seit 1795 nicht mehr gedurft hätte (7).

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts setzte eine gewaltige Kulturbewegung in Deutschland ein. In den Jahrzehnten nach 1770 sprossen Genies in solcher Fülle hervor: Dichter, Denker, Komponisten, wie es in der Kulturgeschichte in einem so engen Zeitraum einzigartig ist. Und mit dieser Geniekonjunktur, kulminierend in der Epochengestalt Goethes, wuchs auch etwas heran, was zwei Jahrhunderte Vorbildfunktion für die gebildete Welt haben sollte und - außer in Deutschland - in weiten Teilen der Welt immer noch hat: die deutsche Universität (8). 

Die Formel vom Volk der Deutschen als dem der Dichter und Denker stammt aus Germaine de Staëls Buch “De l'Allemagne”, das 1813 in einem zweiten Anlauf in London erschienen war, nachdem die erste, drei Jahre zuvor in Paris gedruckte Auflage, auf Befehl Napoleons eingestampft werden mußte. Das Buch entstand unter dem Eindruck der in 1803 unternommenen Deutschlandreise, bei der sie u.a. Wieland, Schiller, Goethe und Schlegel begegnete (9, 10).

Zwischen 1901 und 1918 wurden Nobelpreise an Deutsche wie folgt vergeben (11):

Fachgebiet

 vergeben insgesamt

an Deutsche

 = % der vergebenen

Chemie

                 16

         7

             43,75

Physik

                 17

       5,5

             32,35

Medizin und Physiologie

                 14

       3,7

             25

Literatur

                 16

       4

             25

(Für Wirtschaftswissenschaften wurde der Nobelpreis erst ab 1969 verliehen. Der Friedensnobelpreis bleibt hier unberücksichtigt, weil nicht einer wissenschaftlichen Leistung gewidmet.)

Die übrigen zwischen 1901 und 1918 in den genannten Wissenschaftsbereichen vergebenen Nobelpreise verteilen sich auf die Empfängerländer wie folgt (11):                                                                         

 

GB

USA

Polen

Frankreich

Rußland

Österreic h

Chemie

2

1

0,5

3,5

 

 

Physik

4

1

0,33

1,66

 

 

Medizin

4

 

 

3

1,5

1

Literatur

4

1

1

2,5

1

 

 

Dänemar k

Schweden

Spanien

Italien

Schweiz

Niederl.

Chemie

 

1

 

 

 

1

Physik

 

1

 

0,5

 

3

Medizin

1

1

0,5

0,5

1

 

Literatur

1

2

0,5

1

 

 

 

Indien

Belgien

 

 

 

 

Literatur

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                          Keines der genannten Länder hat demnach eine derart hervorragende Bilanz aufzuweisen wie das geschmähte Deutsche Kaiserreich.

Nach erstmaligem Hören des Weihnachtsoratoriums von Johann Sebastian Bach beschrieb Hans-Rudolf Lutz, Lostorf, Schweiz seinen Eindruck so: “Dieses und viele andere ähnliche spätere Ereignisse machten mir zunehmend bewußt, in welch einzigartiger Weise der riesengroße Schatz der abendländischen Musik das Christliche wiedergibt. Keine andere Religion hat einen nur annähernd gleichen Fundus aufzuweisen” (12) . Es kann kein Zweifel sein, daß gerade die Deutschen mit Bach, Händel, Schütz, Telemann und anderen den Löwenanteil hierzu beigetragen haben, wie auch sonst in der Musik (Beethoven, Mozart, Haydn, Brahms, Schubert, Schumann, Mendelssohn, Weber,  Wagner, v. Flotow, Mahler, Bruckner, Lotzing). Der deutsche Volks- und Kunstliedschatz gilt ( m.E. zu Recht ) noch heute als einmalig in der Welt. Auch im Bereich der bildenden Künste finden sich bedeutende Deutsche in nicht kleiner Zahl, die deutlich vor dem 1. Weltkrieg gelebt haben und deshalb auch dem Präsidenten Wilson hätten bekannt sein können. Beispielhaft seien aufgeführt Caspar David Friedrich, Dürer, Grünewald, Cranach, Holbein, Menzel, Schinkel.

Am 19. Juli 1870 erklärte das Kaiserreich Frankreich nach Streitigkeiten um die spanische Thronfolge dem Königreich Preußen den Krieg. Die Herrscher der süddeutschen Staaten stellten sich gemäß ihrer Bündnisverträge, die jedoch nur im Verteidigungsfall zum Tragen kamen, an die Seite Preußens. Wie dieser Krieg ausging, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Sein politisches Ergebnis war der Beitritt der süddeutschen Länder zum Norddeutschen Bund, die sog. Reichsgründung. König Wilhelm von Preußen wurde Deutscher Kaiser. Als Bismarcksche Reichsverfassung wird die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bezeichnet, die aus der 1866 ausgearbeiteten Verfassung des Norddeutschen Bundes hervorging. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, der nach der Idee der Reichsverfassung durch die Fürsten einiger deutscher Staaten und durch den Norddeutschen Bund gestiftet wurde. Die Staatsform bzw. das Regierungssystem, das durch die Verfassung von 1871 begründet wurde, wird in der Literatur als “eingeschränkte Monarchie” umschrieben. Denn auf der einen Seite blieb dem monarchischen Prinzip eine starke Stellung vorbehalten, auf der anderen Seite war dem Volk auf der Grundlage eines recht fortschrittlichen Wahlrechts durch den Reichstag eine Beteiligung an der Gesetzgebung gesichert. Einen Überblick zur Bismarckschen  Reichsverfassung ermöglichen die beiden nachfolgenden Grafiken (13).                                             

                

Quelle: Bismarcksche Reichsverfassung in Wikipedia; http://de.wikipedia.org/wiki/Bismarcksche_Reichsverfassung

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Hat der Präsident der Vereingten Staaten von Amerika, der als Historiker ausgewiesene Thomas Woodrow Wilson von alledem wenig oder gar nichts gewußt ? Schließlich hatte er in seiner Rede vor dem Kongress am 8. Januar 1918 auch gesagt: "Wir sind nicht eifersüchtig auf Deutschlands Größe. ....  . Wir mißgönnen ihm keine Leistung, keine hervorragende Tat der Wissenschaft oder friedlicher Unternehmung, die es zu einem sehr glänzenden und beneidenswerten Rang erhoben haben ....."(53). Wie paßt das zu seinem "Ich habe Deutschland immer verachtet" ???

Was die bösen Generäle preußischer Art und Abkunft betrifft, seien hier nur die Namen Clausewitz und Steuben genannt. Man könnte die Frage aufwerfen, ob es ohne solche die Vereinigten Staaten von Amerika heute überhaupt geben würde bzw. zu Lebzeiten Wilsons, gegeben hätte. Über die kulturelle Bedeutung preußischen Adels, Wilson sprach von den Junkern, gibt es eine umfangreiche Literatur. Schon ein Blick in Fontanes (1819-1898)  “Wanderungen durch die Mark Brandenburg” vermittelt einen Eindruck von der dort anzutreffenden Bildung und Kultur. Ich möchte an dieser Stelle nur noch Goethes “Dichtung und Wahrheit” nennen. Allein diese Lektüre ist überwältigend. Nach eigenen Bekundungen hat Wilson viele deutsche Jura-Bücher gelesen. Offenbar gründet sich seine “Verachtung” und “Abneigung” gegenüber Deutschland und den Deutschen auf diese - allerdings dann wohl etwas einseitige -  Lektüre. Daß die deutsche Rechtswissenschaft und das deutsche Rechtswesen stark im römischen Recht verwurzelt sind und sich teilweise prinzipiell vom angelsächsichen Rechtssystem unterscheiden, ist sogar mir als juristischem Laien bekannt. Allerdings stellt sich deshalb bei mir weder Abneigung noch Verachtung ein. Vor etwa 30 Jahren äußerte ein Wiener Kollege, der sich nach dem Zweiten Weltkrieg längere Zeit in den USA aufgehalten hatte, im Gespräch mit mir, diese würden ihre Rolle als führende Weltmacht nicht durchhalten, weil ihnen etwas fehle, was der wenigstens 2500-jährigen europäischen Kulturgeschichte vergleichbar und ebenbürtig ist.   

Ich möchte diesen Abschnitt meiner Betrachtung schließen mit der Übersetzung des Gebets, das am 10. Januar 1918 (der Wilsonschen 14-Punkte Plan ist vom 8. Januar 1918 datiert !!) aus Anlaß der feierlichen Eröffnung der neuen Sitzungsperiode des 65. Kongresses der USA vom Vorbeter gesprochen wurde:

“Allmächtiger Gott ..... Du weißt, o Herr, daß wir in einem Kampf auf Leben und Tod stehen gegen eine der gemeinsten, übelsten, gierigsten, habsüchtigsten, blutdürstigsten, sündaftesten und sinnlichsten aller Nationen, die jemals das Buch der Geschichte geschändet haben. Du weißt, das Deutschland aus den Augen der Menschen genügend Tränen gepreßt hat, um einen neuen Ozean zu füllen, daß es genügend Blut vergossen hat, um jede Woge auf diesem Ozean zu röten und daß es aus den Herzen von Männern, Frauen und Kindern genügend Schreie und Stöhnen gepreßt hat, um daraus ein neues Gebirge aufzutürmen. ..... Wir bitten Dich, o Herr, entblöße Deinen mächtigen Arm und schlage das große Rudel dieser hungrigen, wölfischen Hunnen zurück, von deren Fängen Blut und Schleim tropfen. Wir bitten Dich, laß die Sterne auf ihren Bahnen und die Winde und Wogen gegen sie kämpfen. ..... Und wenn alles vorüber ist, werden wir unser Haupt entblößen und unser Antlitz zum Himmel erheben. .... Und Dir sei Lob und Preis immerdar, durch Jesus Christus , Amen!” (14).

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2. Der Notenwechsel

Die Kriegslage im Jahre 1918 war durch folgende Fakten gekennzeichnet:

Italien war aus dem Paktsystem der sogenannten Mittel- oder Zentralmächte ausgeschieden und hatte am 23. Mai 1915 Österreich Ungarn, am 20. August 1915 dem Osmanischen Reich, am 19.Oktober 1915 Bulgarien und am 28. August 1916 dem Deutschen Reich den Krieg erklärt (15). Am 15.12.1917 Waffenstillstand zwischen Deutschland und Rußland, später Friedensvertrag von Brest-Litowsk (16). Das Osmanische Reich, durch Kriegserklärungen Großbritanniens, Serbiens, Frankreichs, Rußlands und Italiens am 1. Weltkrieg beteiligt, bricht militärisch im Oktober 1918 zusammen (17), ebenso Bulgarien, dem Italien den Krieg erklärt und das sich seinerseits durch Kriegserklärungen an Serbien und Rumänien auf die Seite der Mittelmächte geschlagen hatte (18). Die Österreich-Ungarische Doppelmonarchie war in Auflösung begriffen, Waffenstillstand am 03. November 1918 (19). Das Deutsche Reich war als letzter und einziger Kriegsgegner der Entente (= der Alliierten und assoziierten Mächte, auch "A.A." genannt) übrig geblieben. Die deutsche Bevölkerung litt unter der schlechten Versorgungslage. Die englische Seeblockade bewirkte eine erhebliche Lebensmittelverknappung. 700 000 bis 800 000 Deutsche starben an Folgen der Unterernärung (20). Es kam zu Streiks, Meutereien bei der Marine und schließlich zur Revolution.

Die oberste Heeresleitung hielt unter dem Eindruck der amerikanischen Hilfe für die Entente (Waffen- und Materiallieferungen, mehr als 1 Million amerikanischer Soldaten seit März 1918 auf französischem Boden) und der Niederlagen aller Verbündeten den Krieg nicht mehr für gewinnbar und drängte bei noch intakter Front, einen Waffenstillstand auf der Grundlage der Wilsonschen 14 Punkte anzubieten. Nun überstürzten sich die Ereignisse: Am 1. Oktober 1918 ersucht Kaiser Wilhelm II. den liberalen Prinzen Max von Baden, der bei den meisten im Reichstag vertetenen Parteien und auch international eine hohe Reputation besaß, eine parlamentarische Reichsregierung zu bilden (21). Am 3. Oktober ernannte ihn der Kaiser zum Reichskanzler und Preußischen Ministerpräsidenten. Max von Baden bildete eine neue Reichsregierung unter Einbeziehung von Politikern aus Sozialdemokratie, Zentrum und liberaler Fortschrittspartei, die sich auf eine breite Mehrheit im Reichstag stützte. Die Verfassung des Deutschen Reiches wurde entsprechend geändert. Man hielt die Monarchie für ein Haupthindernis bei der Erlangung erträglicher Friedensbedingungen. Wilhelm II. wurde deshalb gedrängt, auf den Thron zu verzichten, zögerte zunächst. Am 9. November 1918 griff die Revolution auf Berlin über. Um mindestens die Monarchie als solche zu retten und die Revolutionäre zu beschwichtigen, gab Reichskanzler Prinz Max von Baden die Abdankung des Kaisers und den Thronverzicht des Kronprinzen bekannt, ohne zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Bestätigung beider erhalten zu haben, die erst am 28. November bzw. 1. Dezember 1918 vorlag. Scheidemann (SPD) trat am gleichen 9. November 1918 von seinem Ministeramt zurück und rief  noch am Nachmittag dieses Tages vom Balkon des Reichstags die Republik aus. Reichskanzler Max von Baden hielt danach die aktuelle Reichsverfassung nicht mehr für gültig und übergab sein Amt an Friedrich Ebert (SPD)(25). Wilhelm II emigrierte bekanntlich in die Niederlande.

Trotz aller Wirren und in all diesen Wirren entstand in den ersten Tagen der Regierung Max von Badens ein wichtiges Dokument, das am Anfang der nun darzustellenden Entwicklung steht. Die neue Reichregierung übermittelt mit Hilfe des Schweizer Bundesrats (26) ihre Note vom 5. Oktober 1918 (wird auch als Note vom 3. oder 3./4. oder 6. Oktober bezeichnet) an US-Präsident Wilson. Sie hat folgenden Wortlaut:

"Die deutsche Regierung ersucht den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika die Herstellung des Friedens in die Hand zu nehmen; alle kriegführenden Staaten von diesem Ersuchen in Kenntnis zu setzen und zur Entsendung von Bevollmächtigten zwecks Aufnahme der Verhandlungen einzuladen. Sie nimmt das von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika in der Kongreßbotschaft vom 8. Januar 1918 und in seinen späteren Kundgebungen, namentlich der Rede vom 27. September aufgestellte Programm als Grundlage für die Friedensverhandlungen an. Um weiteres Blutvergießen zu vermeiden, ersucht die deutsche Regierung den sofortigen Abschluß eines allgemeinen Waffenstillstandes zu Lande, zu Wasser und in der Luft herbeizuführen.

Max, Prinz von Baden, Reichskanzler" (27).

 

An dieser Stelle sei eine Zwischenbemerkung eingefügt:

Auf die soeben im Volltext zitierte Note des Reichskanzlers Prinz Max von Baden folgte ein Notenwechsel zwischen der Reichregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, der in der darstellenden Geschichtsschreibung immer nur in Teilzitaten der einzelnen Noten wiedergegeben wird. Dabei variiert die Auswahl der zitierten Textteile erheblich, offensichtlich abhängig von der Meinung des jeweiligen Autors. Selbst in Zeiten des Internet ist es  - jedenfalls mir - zunächst nicht gelungen, den vollständigen Originaltext der übrigen Noten aufzuspüren. Erst der in Quellenangaben erfolgte Hinweis auf die von Dr. Johannes Hohlfeld herausgegebenen Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte von 1848 bis zur Gegenwart führte zum Erfolg. In dieser historischen Dokumentensammlung sind sämtliche der gesuchten Noten im Volltext enthalten. Ich habe mir das inzwischen neunbändige, 1951 von Dr. Klaus Hohlfeld, dem Sohn des ursprünglichen Autors, neu herausgegebene Werk beschafft und möchte die Möglichkeit eröffnen, sich ein eigenes, von anderen Meinungen unbeeinflußtes Urteil an Hand des Studiums der authentischen Originaldokumente zu bilden. Deshalb werden im folgenden Abschnitt trotz ihrer teils erheblichen Länge alle Noten ungekürzt aufgeführt.  

Notenwechsel zwischen der Deutschen Reichsregierungm und der Regierung der USA:

Dokument 166 b) Wilsons erste Antwort

Staatsdepartement, 8. Oktober 1918.

Mein Herr! Ich habe die Ehre, im Namen des Präsidenten den Empfang Ihrer Note vom 6. Oktober zu bestätigen, die die Mitteilung der deutschen Regierung an den Präsidenten einschloß, und ich bin von dem Präsidenten beauftragt, Sie zu bitten, dem deutschen Reichskanzler folgende Mitteilung zu machen:

Ehe er auf das Ansuchen der Kaiserlichen Deutschen Regierung antwortet und damit die Antwort so richtig und gradsinnig erteilt wird, wie die wichtigen Interessen, die darin eingeschlossen sind, es erfordern, hält der Präsident der Vereinigten Staaten es für notwendig, sich des genauen Sinnes der Note des Reichskanzlers zu versichern.

Meint der Herr Reichskanzler, daß die Kaiserliche Deutsche Regierung die Bedingungen, die vom Präsidenten in seiner Botschaft an den Kongreß der Vereinigten Staaten vom 8. Januar und in den folgenden Botschaften niedergelegt worden sind, annimmt und daß ihr Zweck beim Eintritt in die Diskussion nur der sein würde, sich über die praktischen Einzelheiten ihrer Anwendung zu verständigen?

Der Präsident der Vereinigten Staaten fühlt sich verpflichtet, zu dem Vorschlage eines Waffenstillstandes zu erklären, daß er sich nicht berechtigt fühlen würde, den Regierungen, mit denen die Vereinigten Staaten gegen die Mittelmächte verbunden sind, einen Waffenstillstand vorzuschlagen, solange die Heere dieser Mächte auf ihrem Boden stehen. Der gute Glaube jeder Diskussion würde andererseits von der Zustimmung der Mittelmächte abhängen, sofort die Truppen überall aus den besetzten Gebieten zurückzuziehen.

Der Präsident glaubt auch zu der Frage berechtigt zu sein, ob der Kanzler nur für diejenigen Gewalten des Reiches spricht, die bisher den Krieg geführt haben. Er hält die Antwort auf diese Frage von jedem Standpunkt aus für außerordentlich wichtig.

Empfangen Sie, mein Herr, die erneute Versicherung meiner Hoch- schätzung.

gez. R o b e r t   L a n s i n g. (Anm. d. Verf. : Außenminister der USA)

 

Dokument 166 c) Deutschlands zweite Note

Berlin, den 12. Oktober 1918.

In Beantwortung der Fragen des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika erklärt die deutsche Regierung:

Die deutsche Regierung hat die Sätze angenommen, die Präsident Wilson in seiner Ansprache vom 8. Januar 1918 und in seinen späteren Ansprachen als Grundlage eines dauernden Rechtsfriedens niedergelegt hat. Der Zweck der einzuleitenden Besprechungen wäre also lediglich der, sich über die praktischen Einzelheiten ihrer Anwendung zu verständigen. Die deutsche Regierung nimmt an, daß auch die Regierungen der mit den Vereinigten Staaten verbundenen Mächte sich auf den Boden der Kundgebung des Präsidenten Wilson stellen.

Die deutsche Regierung erklärt sich im Einverständnis mit der österreichisch-ungarischen Regierung bereit, zur Herbeiführung eines Waffenstillstandes dem Räumungsvorschlage des Präsidenten zu entsprechen. Sie stellt dem Präsidenten anheim, den Zusammentritt einer gemischten Kommission zu veranlassen, der es obliegen würde, die zur Räumung erforderlichen Vereinbarungen zu treffen.

Die jetzige deutsche Regierung, die die Verantwortung für den Friedensschritt trägt, ist gebildet durch Verhandlungen und in Übereinstimmung mit der großen Mehrheit des Reichstags. In jeder seiner Handlungen, gestützt auf den Willen dieser Mehrheit, spricht der Reichskanzler im Namen der deutschen Regierung und des deutschen Volkes.

gez. S o l f, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes.

 

Dokument 166 d) Wilsons zweite Note

Staatsdepartement, 14. Oktober.

Mein Herr! In Beantwortung der Mitteilung der deutschen Regierung vom 12. Oktober, welche Sie mir heute übergeben haben, habe ich die Ehre, Sie um Übermittlung folgender Antwort zu ersuchen.

Die uneingeschränkte Annahme der von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten in seiner Ansprache vom 8. Januar 1918 und in seinen folgenden Botschaften niedergelegten Bedingungen von seiten der jetzigen deutschen Regierung und einer großen Mehrheit des deutschen Reichstages berechtigen den Präsidenten, eine offene und direkte Erklärung seines Entschlusses hinsichtlich der Mitteilungen der deutschen Regierung vom 5. Oktober und 12. Oktober 1918 abzugeben.

Es muß Klarheit darüber bestehen, daß die Durchführung der Räumung und die Bedingungen eines Waffenstillstandes Angelegenheiten sind, welche dem Urteile und dem Rate der militärischen Berater der Vereinigten Staaten und der alliierten Regierungen überlassen werden müssen, und der Präsident fühlt sich verpflichtet zu erklären, daß keine Regelung von der Regierung der Vereinigten Staaten angenommen werden kann, die nicht völlig befriedigende Sicherheiten und Bürgschaften für die Fortdauer der gegenwärtigen militärischen Überlegenheit der Armeen der Vereinigten Staaten und der Alliierten an der Front schaffen. Er hat das Vertrauen, daß er als sicher annehmen kann, daß dies auch das Urteil und die Entscheidung der alliierten Regierungen sein wird.

Der Präsident hält es auch für seine Pflicht, hinzuzufügen, daß weder die Regierung der Vereinigten Staaten noch er dessen ganz sicher ist, daß die Regierungen, mit denen die Vereinigten Staaten als Kriegführende assoziiert sind, einwilligen werden, einen Waffenstillstand in Erwägung zu ziehen, solange die Streitkräfte Deutschlands fortfahren, die ungesetzlichen und unmenschlichen Praktiken durchzuführen, bei denen sie noch verharren.

Zu derselben Zeit, wo die deutsche Regierung an die Regierung der Vereinigten Staaten mit Friedensvorschlägen herantritt, sind ihre U-Boote damit beschäftigt, auf der See Passagierschiffe zu versenken, und nicht nur die Schiffe, sondern auch die Boote, in denen ihre Passagiere und Besatzungen versuchen, sich in Sicherheit zu bringen. Die deutschen Armeen schlagen bei ihrem jetzigen erzwungenen Rückzug aus Flandern und Frankreich einen Weg mutwilliger Zerstörung ein, der immer als direkte Verletzung der Regeln und Gebräuche der zivilisierten Kriegführung betrachtet wurde. Die Städte und Dörfer, wenn sie nicht zerstört sind, sind von allem, was sie enthalten, oft sogar ihrer Bewohner, beraubt. Es kann nicht erwartet werden, daß die gegen Deutschland assoziierten Nationen einem Waffenstillstand zustimmen werden, solange die unmenschlichen Handlungen, Plünderungen und Verwüstungen fortgesetzt werden, auf die sie mit Recht mit Schrecken und empörtem Herzen hinblicken.

Es ist auch notwendig, damit keine Möglichkeit eines Mißverständnisses entstehen kann, daß der Präsident mit großem Nachdruck die Aufmerksamkeit der Regierung Deutschlands auf die Fassung und die klare Absicht einer der Friedensbedingungen lenkt, welche die deutsche Regierung jetzt angenommen hat. Sie ist enthalten in der Botschaft des Präsidenten, die er am 4. Juli d. J. in Mount Vernon gehalten hat. Sie lautet wie folgt: “Vernichtung jeder militärischen Macht überall, welche es in Händen hat, allein, geheim und auf eigene Willensbestimmung den Weltfrieden zu stören, oder, falls diese Macht gegenwärtig nicht vernichtet werden kann, wenigstens ihre Herabminderung bis zur tatsächlichen Ohnmacht." Und die Macht, welche bis jetzt das Schicksal der deutschen Nation bestimmt hat, ist eine von denjenigen, welche der Präsident in dieser Rede im Auge hat. Die deutsche Nation hat die Wahl, dies zu ändern. Die eben erwähnten Worte des Präsidenten bilden natürlich eine Bedingung, die vor dem Frieden erfüllt werden muß, wenn der Friede durch das Vorgehen des deutschen Volkes selbst kommen soll. Der Präsident hält sich für verpflichtet, zu erklären, daß die ganze Durchführung des Friedens seiner Ansicht nach von der Bestimmtheit und dem befriedigenden Charakter der Bürgschaften abhängen wird, welche in dieser grundlegenden Frage gegeben werden können. Es ist unumgänglich, daß die gegen Deutschland assoziierten Regierungen unzweideutig wissen, mit wem sie verhandeln. Der Präsident wird eine besondere Antwort an die k. u. k. Regierung von Österreich-Ungarn absenden.

Empfangen Sie, mein Herr, die erneute Versicherung meiner Hochschätzung.

R o b e r t  L a n s i n g.

 

Dokument 166e) Die dritte deutsche Note

Die deutsche Regierung ist bei der Annahme des Vorschlages zur Räumung der besetzten Gebiete davon ausgegangen, daß das Verfahren bei dieser Räumung und die Bedingungen des Waffenstillstandes der Beurteilung militärischer Ratgeber zu überlassen sei und daß das gegenwärtige Kräfteverhältnis an den Fronten den Abmachungen zugrunde zu legen ist, die es sichern und verbürgen. Die deutsche Regierung gibt dem Präsidenten anheim, zur Regelung der Einzelheiten eine Gelegenheit zu schaffen. Sie vertraut darauf, daß der Präsident der Vereinigten Staaten keine Forderungen gut heißen wird, die mit der Ehre des deutschen Volkes und mit der Anbahnung eines Friedens der Gerechtigkeit unvereinbar sein würden.

Die deutsche Regierung legt Verwahrung ein gegen den Vorwurf ungesetzlicher und unmenschlicher Handlungen, der gegen die deutschen Land- und Seestreitkräfte und damit gegen das deutsche Volk erhoben wird.

Zerstörungen werden zur Deckung eines Rückzuges immer nötig sein und sind insoweit völkerrechtlich gestattet. Die deutschen Truppen haben die strengste Weisung, das Privateigentum zu schonen und für die Bevölkerung nach Kräften zu sorgen. Wo trotzdem Ausschreitungen vorkommen, werden die Schuldigen bestraft.

Die deutsche Regierung bestreitet auch, daß die deutsche Marine bei Versenkung von Schiffen Rettungsboote nebst ihren Insassen absichtlich vernichtet habe.

Die deutsche Regierung schlägt vor, in allen diesen Punkten den Sachverhalt durch neutrale Kommissionen aufklären zu lassen.

Um alles zu verhüten, was das Friedenswerk erschweren könnte, sind auf Veranlassung der deutschen Regierung an sämtliche Unterseebootskommandanten Befehle ergangen, die eine Torpedierung von Passagierschiffen ausschließen, wobei jedoch aus technischen Gründen eine Gewähr nicht dafür übernommen werden kann, daß dieser Befehl jedes auf See befindliche Unterseeboot vor seiner Rückkehr erreicht.

Als grundlegende Bedingung für den Frieden bezeichnet der Präsident die Beseitigung jeder auf Willkür beruhenden Macht, die für sich, unkontrolliert und aus eigenem Empfinden den Frieden der Welt stören kann. Darauf antwortet die deutsche Regierung: Im deutschen Reich stand der Volksvertretung ein Einfluß auf die Bildung der Regierung bisher nicht zu. Die Verfassung sah bei der Entscheidung über Krieg und Frieden eine Mitwirkung der Volksvertretung nicht vor. In diesen Verhältnissen ist ein grundlegender Wandel eingetreten. Die neue Regierung ist in völli- ger Übereinstimmung mit den Wünschen der aus dem gleichen, allgemeinen, geheimen und direkten Wahlrecht hervorgegangenen Volksvertretung gebildet. Die Führer der großen Parteien des Reichstages gehören zu ihren Mitgliedern. Auch künftig kann keine Regierung ihr Amt antreten oder weiterführen ohne das Vertrauen der Mehrheit des Reichstages zu besitzen. Die Verantwortung des Reichskanzlers gegenüber der Volksvertretung wird gesetzlich ausgebaut und sichergestellt. Die erste Tat der neuen Regierung ist gewesen, dem Reichstag ein Gesetz vorzulegen, durch das die Verfassung des Reiches dahin geändert wird, daß zur Entscheidung über Krieg und Frieden die Zustimmung der Volksvertretung erforderlich ist.

Die Gewähr für die Dauer des neuen Systems ruht aber nicht nur in den gesetzlichen Bürgschaften, sondern auch in dem unerschütterlichen Willen des deutschen Volkes, das in seiner großen Mehrheit hinter diesen  Reformen steht und deren energische Fortführung fordert.

Die Frage des Präsidenten, mit wem er und die gegen Deutschland verbündeten Regierungen es zu tun haben, wird somit klar und unzweideutig dahin beantwortet, daß das Friedens- und Waffenstillstandsangebot ausgeht von einer Regierung, die, frei von jedem willkürlichen und unverantwortlichen Einfluß, getragen wird von der Zustimmung der überwältigenden Mehrheit des deutschen Volkes.

Berlin, den 20. Oktober 1918.                        gez. S o l f.

 

Dokument 166 f) Die dritte Note Wilsons, vom 23. Oktober 1918

Nachdem der Präsident der Vereinigten Staaten die feierliche und deutliche Erklärung der deutschen Regierung erhalten hat, daß sie rücksichtslos die Vorbedingungen für den Frieden, welche er in seiner Botschaft vom 8. Januar 1918 an den Kongreß der Vereinigten Staaten niedergelegt hat, sowie die Grundsätze einer Friedensregelung, welche in seinen folgenden Botschaften und namentlich in der vom 27. September verkündet wurden, annimmt, und daß sie wünscht, über die einzuleitenden Schritte und deren Anwendungen Besprechungen zu eröffnen, und daß dieser Wunsch und dieses Ziel nicht seitens derjenigen ausgesprochen wurde, die bisher Deutschlands Politik diktierten und im Namen Deutschlands den gegenwärtigen Krieg führten, sondern seitens eines Ministeriums, das für die Mehrheit des deutschen Volkes spricht, und nachdem weiter der Präsident gleichfalls das weitere Versprechen der deutschen Regierung erhalten hat, daß die Gesetze der Menschlichkeit und der zivilisierten Welt sowohl zu Wasser wie zu Lande durch die deutschen Seestreitkräfte werden beachtet werden, empfindet der Präsident, daß er sich nicht mehr weigern könne, den Regierungen, mit denen die Vereinigten Staaten verbündet sind, mit der Frage eines Waffenstillstandes näher zu treten.

Er hält es aber für seine Pflicht, neuerdings zu erklären, daß der einzige Waffenstillstand, den ihnen zur Erwägung vorzuschlagen er sich für berechtigt erachten würde, ein solcher wäre, der die Vereinigten Staaten und die mit ihnen assoziierten Mächte in einer Lage lassen würde, in der sie jeder Abmachung, welche getroffen werden müßte, genügend Kraft beizusetzen vermögen, um eine Wiederaufnahme der Feindseligkeiten seitens Deutschlands unmöglich zu machen.

Der Präsident hat infolgedessen seine Korrespondenz mit den gegenwärtigen deutschen Behörden den Regierungen, mit denen die Regierung der Vereinigten Staaten als kriegführende Macht assoziiert ist, mit dem Vorschlag übermittelt, falls diese Regierungen geneigt sind, den Frieden zu den angebotenen Bedingungen und Grundsätzen herbeizuführen, ihre militärischen Ratgeber und die der Vereinigten Staaten einzuladen, den gegen Deutschland assoziierten Regierungen die notwendigen Bedingungen für einen Waffenstillstand zu unterbreiten, der die Interessen der betreffenden Völker wahren und das unbeschränkte Recht der assoziierten Regierungen zur Sicherung der Einzelheiten des Friedens gewährleisten würde, mit denen die deutsche Regierung sich einverstanden erklärt hat, vorausgesetzt, daß sie einen Waffenstillstand für möglich halten. Die Annahme dieser Waffenstillstandsbedingungen durch Deutschland wird den besten konkreten Beweis dafür bringen, daß es die Bedingungen und Grundsätze des Friedens annimmt, aus denen die ganze Aktion ersprießt.

Der Präsident fühlt, daß er nicht aufrichtig wäre, wenn er nicht, und zwar in möglichst klarer Form, betonen würde, warum außerordentliche Sicherungen verlangt werden müssen. So bedeutungsvoll und wichtig die Verfassungsänderungen zu sein scheinen, von denen der deutsche Staatssekretär des Äußern in seiner Note vom 20. Oktober spricht, so geht daraus doch nicht hervor, daß die Grundsätze einer dem deutschen Volke verantwortlichen Regierung jetzt bereits vollständig angenommen sind, oder daß eine Bürgschaft besteht oder erwogen wird, damit die Systemänderung und die Durchführung der Maßregeln, über die jetzt teilweise eine Einigkeit erzielt worden ist, dauernd sein werden. Außerdem tritt nicht gerade in Erscheinung, ob der Kern der gegenwärtigen Frage getroffen ist. Es ist möglich, daß künftige Kriege jetzt unter Kontrolle gestellt worden sind. Aber der gegenwärtige Krieg war es nicht. Und um den gegenwärtigen Krieg handelt es sich. Es ist klar, daß das deutsche Volk kein Mittel besitzt, um zu befehlen, daß sich die deutschen Militärbehörden dem Volkswillen unterordnen, daß die Macht des Königs von Preußen, die Politik des Reiches unter seiner Kontrolle zu halten, noch unzerstörbar ist, daß die entscheidende Initiative noch immer bei denen liegt, die bis jetzt die Herrscher in Deutschland waren.

In dem Gefühl, daß der ganze Weltfrieden jetzt davon abhängt, daß klar gesprochen und aufrichtig klar gehandelt werde, betrachtet es der Präsident als seine Pflicht, ohne irgendeinen Versuch zu machen, Worte, die als schroff gelten könnten, zu mildern, auszusprechen, daß die Völker der Welt kein Vertrauen zu den Worten derjenigen hegen und hegen können, die bis jetzt die deutsche Politik beherrschten, und ebenfalls zu betonen, daß beim Friedensschluß und beim Versuche, die endlosen Leiden und Ungerechtigkeiten des Krieges ungeschehen zu machen, die Regierung der Vereinigten Staaten mit keinem anderen als mit den Vertretern des deutschen Volkes verhandeln kann, welche bessere Sicherheiten für eine wahre verfassungsmäßige Haltung bieten, als die bisherigen Beherrscher Deutschlands.

Wenn mit den militärischen Beherrschern und monarchischen Autokraten Deutschlands jetzt verhandelt werden muß, oder wenn es wahrscheinlich ist, daß wir später auch mit ihnen bei der Regelung der internationalen Verpflichtungen des Deutschen Reiches zu tun haben werden, dann kann Deutschland über keine Friedensbedingungen verhandeln, sondern muß sich ergeben. Diese wesentlichen Dinge können nicht unausgesprochen bleiben.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner besonderen Hochachtung.

gez. L a n s i n g.

 

Dokument 166 g) Die vierte deutsche Note, vom 27. Oktober 1918

Die deutsche Regierung hat von der Antwort des Präsidenten der Vereinigten Staaten Kenntnis genommen. Der Präsident kennt die tiefgreifenden Wandlungen, die sich in dem deutschen Verfassungsleben vollzogen haben und vollziehen. Die Friedens- verhandlungen werden von einer Volksregierung geführt, in deren Händen die entscheidenden Machtbefugnisse tatsächlich und verfassungsmäßig ruhen. Ihr sind auch die militärischen Gewalten unterstellt. Die deutsche Regierung sieht nunmehr den Vorschlägen für einen Waffenstillstand entgegen, der einen Frieden der Gerechtigkeit einleitet, wie ihn der Präsident in seinen Kundgebungen gekennzeichnet hat.

gez. S o l f.

 

166 h) Wllsons vierte Note, vom 5. November 1918

In meiner Note vom 23. Oktober 1918 habe ich Ihnen mitgeteilt, daß der Präsident seinen Notenwechsel den mit den Vereinigten Staaten verbundenen Regierungen übermittelt hat mit dem Anheimstellen, falls diese Regierungen geneigt sind, den Frieden zu den angegebenen Bedingungen und Grundsätzen herbeizuführen, ihre militärischen Ratgeber und die der Vereinigten Staaten zu ersuchen, den gegen Deutschland verbundenen Regierungen die nötigen Bedingungen eines Waffenstillstandes zu unterbreiten, der die Interessen der beteiligten Völker in vollem Maße wahrt und den verbundenen Regierungen die unbeschränkte Macht sichert, die Einzelheiten des von der deutschen Regierung angenommenen Friedens zu gewährleisten und zu erzwingen, wofern sie einen solchen Waffenstillstand vom militärischen Standpunkt für möglich halten.

Der Präsident hat jetzt ein Memorandum der alliierten Regierungen mit Bemerkungen über diesen Notenwechsel erhalten, das folgendermaßen lautet:

,,Die alliierten Regierungen haben den Notenwechsel zwischen dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und der deutschen Regierung sorgfältig in Erwägung gezogen. Mit den folgenden Einschränkungen erklären sie ihre Bereitschaft zum Friedensschlusse mit der deutschen Regierung auf Grund der Friedensbedingungen, die in der Ansprache des Präsidenten an den Kongreß vom 8. Januar 1918 sowie der Grundsätze, die in seinen späteren Ansprachen niedergelegt sind. Sie müssen jedoch darauf hinweisen, daß der gewöhnlich sogenannte Begriff der Freiheit der Meere verschiedene Auslegungen zuläßt, von denen sie einige nicht annehmen können. Sie müssen sich deshalb über diesen Gegenstand bei Eintritt in die Friedenskonferenz volle Freiheit vorbehalten.

Ferner hat der Präsident in den in seiner Ansprache an den Kongreß vom 8. Januar 1918 niedergelegten Friedens- bedingungen erklärt, daß die besetzten Gebiete nicht nur geräumt, sondern auch wiederhergestellt werden müßten. Die alliierten Regierungen sind der Ansicht, daß über den Sinn dieser Bedingungen kein Zweifel bestehen darf. Sie verstehen darunter, daß Deutschland für allen durch seine Angriffe zu Wasser und zu Lande und in der Luft der Zivilbevölkerung der Alliierten und ihrem Eigentum zugefügten Schaden Ersatz leisten soll."

Der Präsident hat mich mit der Mitteilung beauftragt, daß er mit der im letzten Teil des Memorandums enthaltenen Auslegung einverstanden ist. Der Präsident hat mich ferner beauftragt, Sie zu ersuchen, der deutschen Regierung mitzuteilen, daß Marschall Foch von der Regierung der Vereinigten Staaten und den alliierten Regierungen ermächtigt worden ist, gehörig beglaubigte Vertreter der deutschen Regierung zu empfangen und sie von den Waffenstillstandsbedingungen in Kenntnis zu setzen.

gez. R o b e r t   L a n s i n g. (28)

 

Diese vierte Note Wilsons an die Deutsche Reichsregierung ist nicht nur eine des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika sondern auch eine der Regierungen derjenigen Staaten, die in der sogenannten Entente im Krieg gegen das Deutsche Reich zusammengeschlossen waren. Sie hat aus diesem Grunde eine besondere Bedeutung, auf die später zurückzukommen sein wird.

 

 

3. Der Waffenstillstand

Bei den Beratungen der militärischen Sachverständigen der Entente zu Vorbereitung von Waffenstillstandsverhandlungen kam es zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten. Der englische General Sir Douglas Haig plädierte dafür, sich auf solche Bedingungen zu beschränken, die erforderlich waren, den Sieg der  Alliierten zu sichern, nämlich Frankreich, Belgien und Elsaß- Lothringen zu räumen und Frankreich und Belgien das im Kriegsverlauf abgenommene rollende Material zurückzugeben. Engländer und Amerikaner hatten Bedenken gegen die Besetzung deutscher Gebiete und warnten vor unnötigen Demütigungen. Der französische General  Petain verlangte dagegen so scharfe Bedingungen, daß den Deutschen jede Wiederaufnahme der Feindseligkeiten unmöglich gemacht würde und die Alliierten dann den Frieden diktieren könnten. Foch und der amerikanische General Pershing schlossen sich dem schließlich an (29, 30).

Das Waffenstillstandsabkommen zu Compiegne vom 11. November 1918 umfaßt 34 mit römischen Ziffern gekennzeichnete Artikel. Die Wiedergabe des Dokuments in Hohlfeld Band 2 beansprucht 6 Seiten (31). Dabei sind folgende Artikel benannt aber ohne ihren Text aufgeführt: Artikel VI (Räumungsbestimmungen), Artikel VII (regelt Unbrauchbarmachung von Minen und Sprengvorrichtungen), Artikel XVIII (betrifft Rückkehr der Zivilinternierten und Geiseln aus Ostafrika), Artikel XXIV (betrifft Beseitigung der Minenfelder), Artikel XXVII (Stillegung der Luftstreitkräfte), Artikel XXVIII (Räumung der belgischen Küste), Artikel XXIX (Räumung der Häfen des Schwarzen Meeres). Wegen des großen Umfangs des Abkommens wird eine Zusammenfassung der Waffenstillstandsbedingungen aus Wikipedia (32) übernommen und durch wesentlicher Einzelheiten aus dem Abkommen ergänzt. Die Ergänzungen  sind farblich gekennzeichnet.

Waffenstillstandsvertrag zu Compiegne  vom 11. November 1918

Einstellung der Feindseligkeiten binnen sechs Stunden nach Vertragsunterzeichnung.

Rückzug aller deutschen Truppen aus sämtlichen besetzten Gebieten Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs sowie aus dem Reichsland Elsaß-Lothringen binnen 15 Tagen.

Innerhalb der darauf folgenden 17 Tage Besetzung der linksrheinischen Gebiete und von rechtsrheinischen Brückenköpfen um Mainz, Koblenz und Köln mit je 30 km Durchmesser durch französische (alliierte) und amerikanische Truppen nach Räumung durch die Deutschen Armeen. Auf dem rechten Rheinufer wird eine neutrale Zone geschaffen. Sie verläuft zwischen dem Fluß und einer Linie, die parallel den Brückenköpfen und dem Fluß gezogen wird, in einer Breite von 10 km von der holländischen bis zur Schweizer Grenze, Artikel V).

Innerhalb  dieses Zeitraums  Übergabe von  5.000 Geschützen,  25.000 Maschinengewehren, 3.000 Minenwerfern und 1.400 Flugzeugen (1700 Jagd- und Bombenabwurfgeschützen, Artikel IV) an die Entente.

Internierung aller modernen Kriegsschiffe (6 Panzerkreuzer, 10 Linienschiffe, 8 kleine Kreuzer, 50 Zerstörer der neuesten Typen werden sofort abgerüstet und interniert. Alle anderen Kriegsschiffe werden ebenfalls in vorbestimmten Häfen interniert. Alle internierten Schiffe müssen bereit sein, die deutschen Häfen 7 Tage nach Unterzeichnung  des Waffenstillstandes zu verlassen. Die Reiseroute wird ihnen durch Funkspruch vorgeschrieben, Artikel XXIII). Den Alliierten und den Vereinigten Staaten sind alle zur Zeit vorhandenen Unterseeboote (Unterwasserkreuzer und alle Minenleger einbegriffen) mit ihrer vollständigen Bewaffnung und Ausrüstung .... auszuliefern. Diejenigen, welche nicht auslaufen können, werden .... abgerüstet und verbleiben unter Bewachung .... . Die Maßnahmen .... sind innehalb von 14 Tagen.... durchzuführen, Artikel XXII)

Die britische Seeblockade wurde nicht aufgehoben. (Die Blockade der alliierten und assoziierten Mächte bleibt in bisherigem Umfang bestehen. Deutsche Handelsschiffe, die auf hoher See gefunden werden, unterliegen der Wegnahme. Die Alliierten und die Vereinigten Staaten nehmen in Aussicht, während der Dauer des Waffenstillstandes Deutschland in dem als notwendig anerkannten Maß mit Lebensmitteln zu versorgen, Artikel XXVI).

Reparationslieferung von 5.000 Lokomotiven und 150.000 Eisenbahnwaggons (in gutem Zustand sowie mit allen Ersatzteilen und dem nötigen Gebrauchsgerät ausgestattet. Diese Auslieferung hat zu erfolgen in Zeiträumen, die insgesamt 31 Tage nicht überschreiten. Desgleichen sind innerhalb von 36 Tagen auszuliefern 5000 Lastkraftwagen in gutem Zustand. Die elsaß-lothringischen Eisenbahnen mit sämtlichem organisch zu ihnen gehörenden Material sind innerhalb von 31 Tagen auszuliefern, Artikel VII).

Annullierung des Friedens(vertrags) von Brest-Litowsk mit Sowjetrussland (einschließlich der Zusatzverträge, Artikel XIII bis XV. Alle deutschen Truppen, die sich auf vor dem Kriege zu Österreich-Ungarn, Rumänien, der Türkei und Rußland gehörigem Gebiet befinden, müssen unverzüglich hinter die deutschen Grenzen vom 1. August 1914 zurückgehen, Artikel XII).

Sämtliche Kriegsgefangenen der Alliierten und der Vereinigten Staaten einschließlich der im Anklagezustand Befindlichen und Verurteilten sind ohne Recht auf Gegenseitigkeit .....  unverzüglich in ihre Heimat zu befördern. Die alliierten Mächte und die Vereinigten Staaten können ihre zurückgekehrten Kriegs- gefangenen nach Belieben verwenden. .... Die Zurückführung der deutschen Kriegsgefangenen wird bei Abschluß des Präliminarfriedens geregelt werden (Artikel X).

Abzug aller deutschen in Ostafrika kämpfenden Truppen innerhalb einer von den Alliierten festgesetzten Frist (Artikel XVII).

Die Dauer des Waffenstillstandes wird mit der Möglichekeit der Verlängerung auf 36 Tage festgesetzt. Während dieser Dauer kann der Waffenstillstand, wenn seine Bestimmungen nicht ausgeführt worden sind, von einer der vertragschließenden Parteien gekündigt werden. Die muß von der bevorstehenden Kündigung 48 Stunden vorher Kenntnis geben.   Einrichtung einer ständigen interna- tionalen Waffenstillstandskommision wird grundsätzlich angenom- men (Arikel XXXIV).

Die  Dolchstoßlegende: "Neue Züricher Zeitung vom 1. Dezember 1918 (Englische Korrespondenz):

Was die deutsche Armee betrifft, so kann die allgemeine Ansicht in das Wort zusammengefaßt werden: Sie wurde von der Zivilbevölkerung von hinten erdolcht" (33). Die Dolchstoßlegende ist also keine deutsche Erfindung. Diese Pressemeldung erschien 21 Tage nach Abschluß des Waffenstillstandes, steht also in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Kriegslage bei dessen Abschluß und auch mit den inneren Unruhen, Meutereien und ersten Umsturzversuchen im Deutschen Reich, auf die oben im ersten Absatz des Kapitels “Der Notenwechsel” hingewiesen wurde

Der auf 36 Tage befristete Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918 wurde dreimal verlängert, und zwar mit den Verträgen vom 13.12.1918, 16.1.1919 und 17.2.1919. Die ersten beiden Verlängerungen waren wiederum befristet, die Verlängerung vom 17.2.1919 unbefristet. Authentische Dokumente über die drei Verlängerungsverträge konnten -jedenfalls von mir - trotz aller Mühen nicht aufgefunden werden. Selbst die imposante Dokumentensammlung von Hohlfeld ließ dieses Mal im Stich. Bei einigen im Internet ausgemachten Fundstellen handelt es sich um Aufzeichnungen von hochrangigen Beamten und Politikern, aus denen hervorgeht, daß - wahrscheinlich durch die Wirren der Revolution verursacht - zugehörige Akten der Reichskanzlei nicht existieren. Beispielhaft seien erwähnt die Aufzeichnungen des Ministerialdirektors Simons über die Kabinettssitzung vom 16. Februar 1919 (34). Soweit ermittelt werden konnte, wurden in allen drei Verlängerungsabkommen dem Deutschen Reich zusätzliche Verpflichtungen auferlegt und von deren Annahme die Fortsetzung des Waffenstillstandes abhängig gemacht.

Im 1. Verlängerungsabkommen vom 13.12.1918 heißt es, die Ausführung der Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages vom 11.11.1918 werde, soweit diese derzeit noch unvollständig verwirklicht sind, fortgesetzt, und nach den Weisungen des Oberkommandos der Alliierten zum Abschluß gebracht. "Das Oberkommando der Alliierten behält sich von jetzt an vor – um sich eine neue Sicherheit zu verschaffen, wenn es dies für angezeigt erachtet –, die neutrale Zone auf dem rechten Rheinufer nördlich des Kölner Brückenkopfes und bis zur holländischen Grenze zu besetzen” (Waffenstillstand I, S. 131) (34, 35).

2. Abkommen über die Verlängerung des Waffenstillstandes vom 16.1.1919, Art. 3 (Waffenstillstand, I, S. 182 ff. ): "Während der 1. Sitzung der Waffenstillstandskommission am 15.1.1919 in Trier, auf der die 2. Verlängerung des Waffenstillstands beraten wurde, übergab Marschall Foch der dt. Delegation eine Note, in der unter Hinweis auf die teilweise Nichterfüllung einiger Bestimmungen des Waffenstillstandsabkommens vom 11.11.1918 die zusätzliche Ablieferung landwirtchaftlicher Maschinen und Geräte bis zum 17.2. 1919 gefordert und die Besetzung eines rechtsrheinischen Brückenkopfes vor Straßburg angekündigt wurde" (35).

Bei den Verhandlungen für die dritte Verlängerung Waffenstillstands vom 17. Februar 1919 ging es um den sogenannten Posener Aufstand. Die Reichsregierung war mit Waffengewalt auf ihrem eigenen Territorium gegen den von Warschau initiierten Aufstand vorgegangen, mußte dies einstellen und einer vorläufigen Teilung der Provinz Posen zustimmen, welche den größten Teil Polen zuschlug. Diese dritte Waffenstillstandsverlängerung war im Gegensatz zu ihren Vorgängern unbefristet, so daß die provisorische Teilung der Provinz bis zum Friedensvertrag von Versailles Bestand hatte. Über zwei Millionen Deutsche kamen mit der Grenzziehung an Polen (36).

Zu dem im Waffenstillstandsvertrag vereinbarten Praeliminar- frieden kommt es nicht. Statt dessen beginnt die Pariser Friedenskonferenz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Die Pariser Friedenskonferenz.

Am 8. Januar 1919 nahm die Konferenz der 27 alliierten und assoziierten Mächte, die die Friedensbedingungen festlegen sollte, ihre Arbeit auf. 10.000 Delegierte und Mitarbeiter hielten in 58 Kommissionen 1.646 Sitzungen ab. Die endgültigen Entscheidungen traf der Oberste Rat, bestehend aus Wilson, Lloyd George, Clemenceau und Orlando. Deutschland und die übrigen im 1. Weltkrieg unterlegenen Staaten waren nicht vertreten, mithin von Anfang an von der Erarbeitung der Friedensbedingungen ausgeschlossen. Vom ersten Moment an gab es heftige Auseinandersetzungen. Präsident Wilson faßte, schließlich erschöpft und krank am 7. April den Entschluß, die Konferenz abzubrechen und nach Hause zu reisen. Die deutsche Regierung wurde am 18. April eingeladen, eine Delegation zur Friedenskonferenz zu entsenden, die unter Leitung des Deutschen Außenministers am 29. April eintraf. Sie war im Hotel des Reservoirs in Versailles völlig abgeschlossen von der Außenwelt, feindselig empfangen, unter Hausarrest, quasi interniert, gedemütigt worden durch die polizeilichen Schutzmanßnahmen und den Stacheldraht, hinter dem sie, sich selbst überlassen, keine Möglichkeit hatte, mit den alliierten Staatsmännern in Verbindung zu treten. Von der Vorgeschichte der Vertragsausarbeitung war ihr nichts bekannt. Der Vertragsentwurf wurde ihr am 7. Mai in einer Vollversammlung der Konferenz übergeben. Clemenceau schleudert der Deutschen Delegation voller Haß ins Gesicht: "Die Stunde der Abrechnung ist gekommen. Sie verlangen den Frieden, wir sind bereit ihn zu gewähren. Das Buch, das ich Ihnen überreiche, enthält seine Bedingungen" (1, 37, 38) Clemenceau habe seine Rede in "höflicher Form" (v. Salis, (37)), in "eisigem Tone" (Zierer (38)), stehend gehalten. Der deutsche Außenminister Graf Brockdorff-Rantzau verlas seine Erwiderung bewußt und vorsätzlich im Sitzen (37) . Nach Diwald (39) ist ihm der Inhalt des Friedensvertragsentwurfs bereits bekannt gewesen, was sich m. E. auch aus dem Inhalt seiner Entgegnung ergibt, die - trotz ihres Umfangs - hier im vollen Wortlaut wiedergegeben wird:

"Meine Herren! Wir sind tief durchdrungen von der erhabenen Aufgabe, die uns mit Ihnen zusammengeführt hat: Der Welt rasch einen dauernden Frieden zu geben. Wir täuschen uns nicht über den Umfang unserer Niederlage, den Grad unserer Ohnmacht. Wir wissen, daß die Gewalt der deutschen Waffen gebrochen ist; wir kennen die Wucht des Hasses, die uns hier entgegentritt, und wir haben die leidenschaftliche Forderung gehört, daß die Sieger uns zugleich als Überwundene zahlen lassen und als Schuldige bestrafen sollen.

Es wird von uns verlangt, daß wir uns als die allein Schuldigen bekennen; ein solches Bekenntnis wäre in meinem Munde eine Lüge. Wir sind fern davon, jede Verantwortung dafür, daß es zu diesem Weltkriege kam, und daß er so geführt wurde, von Deutschland abzuwälzen. Die Haltung der früheren Deutschen Regierung auf den Haager Friedenskonferenzen, ihre Handlungen und Unterlassungen in den tragischen zwölf Julitagen mögen zu dem Unheil beigetragen haben, aber wir bestreiten nachdrücklich, das Deutschland, dessen Volk überzeugt war, einen Verteidigungskrieg zu führen, allein mit der Schuld belastet ist.

Keiner von uns wird behaupten wollen, daß das Unheil seinen Lauf erst in dem verhängnisvollen Augenblick begann, als der Thronfolger Österreich-Ungarns den Mörderhänden zum Opfer fiel. In den letzten 50 Jahren hat der Imperialismus aller europäischen Staaten die internationale Lage chronisch vergiftet. Die Politik der Vergeltung wie die Politik der Expansion und die Nichtachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker hat zu der Krankheit Europas beigetragen, die im Weltkrieg ihre Krisis erlebte. Die russische Mobilmachung nahm den Staatsmännern die Möglichkeit der Heilung und gab die Entscheidung in die Hand der militärischen Gewalten.

Die öffentliche Meinung in allen Ländern unserer Gegner hallt wider von den Verbrechen, die Deutschland im Kriege begangen habe. Auch hier sind wir bereit, getanes Unrecht einzugestehen. Wir sind nicht hierhergekommen, um die Verantwortlichkeit der Männer, die den Krieg politisch und militärisch geführt haben, zu verkleinern und begangene Frevel wider das Völkerrecht abzuleugnen. Wir wiederholen die Erklärung, die bei Beginn des Krieges im Deutschen Reichstag abgegeben wurde: Belgien ist Unrecht geschehen, und wir wollen es wieder gutmachen.

Aber auch in der Art der Kriegführung hat nicht Deutschland allein gefehlt. Jede europäische Nation kennt Taten und Personen, deren sich die besten Volksgenossen ungern erinnern. Ich will nicht Vorwürfe mit Vorwürfen erwidern, aber wenn man gerade von uns Buße verlangt, so darf man den Waffenstillstand nicht vergessen. Sechs Wochen dauerte es, bis wir ihn erhielten, sechs Monate, bis wir Ihre Friedensbedingungen erfuhren. Verbrechen im Kriege mögen nicht zu entschuldigen sein, aber sie geschehen im Ringen um den Sieg, in der Sorge um das nationale Dasein, in einer Leidenschaft, die das Gewissen der Völker stumpf macht. Die Hunderttausende von Nichtkämpfern, die seit dem 11. November (Anm. d. Verf.:1918) an der Blockade zugrunde gingen, wurden mit kalter Überlegung getötet, nachdem für unsere Gegner der Sieg errungen und verbürgt war. Daran denken Sie, wenn Sie von Schuld und Sühne sprechen.

Das Maß der Schuld aller Beteiligten kann nur eine unparteiische Untersuchung feststellen, eine neutrale Kommission, vor der alle Hauptpersonen der Tragödie zu Worte kommen, der alle Archive geöffnet werden. Wir haben eine solche Untersuchung gefordert, und wir wiederholen die Forderung.

Bei dieser Konferenz, wo wir allein, ohne Bundesgenossen, der großen Zahl unserer Gegner gegenüberstehen, sind wir nicht schutzlos. Sie selbst haben uns einen Bundesgenossen zugeführt: das Recht, das uns durch den Vertrag über die Friedensgrundsätze gewährleistet ist. Die Alliierten und Assoziierten Regierungen haben in der Zeit zwischen dem 5. Oktober und dem 5. November 1918 auf den Machtfrieden verzichtet und den Frieden der Gerechtigkeit auf ihr Panier geschrieben. Am 5. Oktober 1918 hat die Deutsche Regierung die Grundsätze des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika als Friedensbasis vorgeschlagen, am 5. November hat ihr der Staatssekretär Lansing erklärt, daß die Alliierten und Assoziierten Mächte mit dieser Basis unter zwei bestimmten Abweichungen einverstanden seien, die Grundsätze des Präsidenten Wilson sind also für beide Kriegsparteien, für Sie wie für uns, und auch für unsere früheren Bundesgenossen bindend geworden.

Die einzelnen Grundsätze fordern von uns schwere nationale und wirtschaftliche Opfer. Aber die heiligen Grundrechte aller Völker sind durch diesen Vertrag geschützt. Das Gewissen der Welt steht hinter ihm; keine Nation wird ihn ungestraft verletzen dürfen.

Sie werden uns bereit finden, auf dieser Grundlage den Vorfrieden, den Sie uns vorlegen, mit der festen Absicht zu prüfen, in gemeinsamer Arbeit mit Ihnen Zerstörtes wieder aufzubauen, geschehenes Unrecht, in erster Linie das Unrecht an Belgien, wieder gutzumachen, und der Menschheit neue Ziele politischen und sozialen Fortschritts zu zeigen. Bei der verwirrenden Fülle von Problemen, die der gemeinsame Zweck aufwirft, sollten wir möglichst bald die einzelnen Hauptaufgaben durch besondere Kommissionen von Sachverständigen auf der Grundlage des von Ihnen vorgelegten Entwurfs erörtern lassen. Dabei wird es unsere Hauptaufgabe sein, die verwüstete Menschenkraft der beteiligten Völker durch einen internationalen Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit der arbeitenden Klassen wieder aufzurichten.

Als nächstes Ziel betrachte ich den Wiederaufbau der von uns besetzt gewesenen und durch den Krieg zerstörten Gebiete Belgiens und Nordfrankreichs. Die Verpflichtung hierzu haben wir feierlichst übernommen, und wir sind entschlossen, sie in dem Umfang auszuführen, der zwischen uns vereinbart ist. Dabei sind wir auf die Mitwirkung unserer bisherigen Gegner angewiesen. Wir können das Werk nicht ohne die technische und finanzielle Beteiligung der Sieger vollenden; Sie können es nur mit uns durchführen. Das verarmte Europa muß wünschen, daß der Wiederaufbau mit so großem Erfolg und so wenig Aufwand wie möglich durchgeführt wird. Der Wunsch kann nur durch eine klare geschäftliche Verständigung über die besten Methoden erfüllt werden. Die schlechteste Methode wäre, die Arbeit weiter durch deutsche Kriegsgefangene besorgen zu lassen. Gewiß, diese Arbeit ist billig. Aber sie käme der Welt teuer zu stehen, wenn Haß und Verzweiflung das deutsche Volk darüber ergreifen würde, daß seine gefangenen Söhne, Brüder und Väter über den Vorfrieden hinaus in der bisherigen Fron weiter schmachteten. Ohne eine sofortige Lösung dieser allzu lange verschleppten Frage können wir nicht zu einem dauernden Frieden gelangen.

Unsere beiderseitigen Sachverständigen werden zu prüfen haben, wie das deutsche Volk seiner finanziellen Entschädigungspflicht Genüge leisten kann, ohne unter der schweren Last zusammenzubrechen. Ein Zusammenbruch würde die Ersatz- berechtigten um die Vorteile bringen, auf die sie Anspruch haben, und eine unheilbare Verwirrung des ganzen europäischen Wirtschaftslebens nach sich ziehen. Gegen diese drohende Gefahr mit ihren unabsehbaren Folgen müssen Sieger wie Besiegte auf der Hut sein. Es gibt nur ein Mittel, um sie zu bannen: das rückhaltlose Bekenntnis zu der wirtschaftlichen und sozialen Solidarität der Völker zu einem freien und umfassenden Völkerbund.

Meine Herren! Der erhabene Gedanke, aus dem furchtbarsten Unheil der Weltgeschichte durch den Völkerbund den größten Fortschritt der Menschheitsentwicklung herzuleiten, ist ausgesprochen und wird sich durchsetzen; nur wenn sich die Tore zum Völkerbund allen Nationen öffnen, die guten Willens sind, wird das Ziel erreicht werden, nur dann sind die Toten dieses Krieges nicht umsonst gestorben. Das deutsche Volk ist innerlich bereit, sich mit seinem schweren Los abzufinden, wenn an den vereinbarten Grundlagen des Friedens nicht gerüttelt wird. Ein Frieden, der nicht im Namen des Rechts von der Welt verteidigt werden kann, würde immer neue Widerstände gegen sich aufrufen. Niemand wäre in der Lage, ihn mit gutem Gewissen zu unterzeichnen, denn er wäre unerfüllbar. Niemand könnte für seine Ausführung die Gewähr, die in der Unterschrift liegen soll, übernehmen.

Wir werden das uns übergebene Dokument mit gutem Willen und in der Hoffnung prüfen, daß das Endergebnis unserer Zusammenkunft von uns allen gezeichnet werden kann" (40) .

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Verhandlungen mit der deutschen Delegation waren von Anfang an nicht vorgesehen. Einwendungen gegen den Vertragsentwurf, der auf 300 Seiten in XV Abschnitten 440 Artikel enthielt, mußten innerhalb einer Frist von knapp 14 Tagen schriftlich vorgebracht werden (38). Das ist geschehen.

Fakten sind zu diesem Zeitpunkt: Die Note der Vereinigten Staaten und der alliierten Mächte vom 05. November 1918 enthielt die völkerrechtlich verbindliche Zusage an Deutschland, nach einem Waffenstillstand mit diesem einen Friedensvertrag abzuschließen, der dem Wilsonschen 14-Punkte-Programm vom 8. Januar 1918 und Wilsons ergänzenden Äußerungen vom 11. Februar 1918, 4. Juli 1918 und 27. September 1918 entsprach. Die Deutschen Truppen standen bei Waffenstillstand noch weit in Feindesland, waren in der Tat bis dahin "im Felde unbesiegt". Die deutsche Heeresleitung und die Reichsregierung sahen zu diesem Zeitpunkt keine Aussicht mehr, in diesem Krieg den "Endsieg" erringen zu können. Der Waffenstillstand ersparte den Deutschen nicht nur weiteres Blutvergießen sondern auch den Krieg auf eigenem Territorium und die letzten Endes dann absehbare bedingungslose Kapitulation, den Alliierten einen blutigen, mit hoher Wahrscheinlichkeit verlustreichen Waffengang zur Eroberung des Deutschen Reiches.                                                                                                

 

Quellen:

(1) u.a. Versailler Vertrag Wilson 14 Punkte 8. Jan. 1918; Suchpfad: Google “Das Ultimatum der Entente”  Seite 1 Adresse 7  = Wilsons 14 Punkte (8. Januar 1918) (Referat oder .....). http://www.studentshelp.de/p/referate/02/1655.htm

(2) Deutsches Historisches Museum: Das 14-Punkte-Programm Des US-Präsidenten Woodrow Wilson vom 8. Januar http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/14punkte/

Der volle Text der Rede  Wilsons vor dem Kongress  findet sich in englischer Sprache unter http://wwi.lib.byu.edu/in php/President_Wilson%27s_Fourteen_Points

(3)  von Salis, J.R. in “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band III S. 18 , Orell Füssli Verlag, Zürich 1960.

(4)  von Salis, J.R. , ebenda, Band 2, Seite 625-626.

(5) Boemeke , Manfred F.: Woodrow Wilson's Image of Germany. In: Manfred Boemeke u.a. (Hrsg.): The Treaty of Versailles. A Reassessment after 75 Years. Cambridge University Press, Cambridge, S. 603–614, zit. nach Wikipedia: Woodrow Wilson; http://de.wikipedia.org/wiki/Woodrow_Wilson#cite_ref-4

(6) http://de.wikipedia.org/wiki/Woodrow_Wilson

(7) Preußisches Allgemeines Landrecht von 1794, II 5 - Sklaverei, http://www.jura.uni-hannover.de/meder/?c=duncker/Sklaverei.php

(8) Borchmeyer, Dieter:  Das Volk der Dichter und Denker - sind wir das noch? Vortrag beim Verband Freier Berufe in Bayern am 19. Oktober 2005 http://www.freieberufe-bayern.de/service/oav10/artikel.asp?lnr=632

(9) Festschrift für Leo Kreutzer:  Lesen. Lernen. Leben. Wie Literatur Wissen schafft
in:
Perspektiven einer anderen Moderne. Literatur und Interkulturalit¦t.  Hrsg. von Arne Eppers und Hans-Peter Klemme, Hannover 2003, S. 27-39, http://www.arne-eppers.de/festschrift.htm

(10) http://de.wikipedia.org/wiki/Dichter_und_Denker und http://de.wikipedia.org/wiki/Anne Louise_Germaine_de_Sta%C3%ABl

(11) http://userpage.chemie.fu-berlin.de/diverse/bib/nobelpreise.html Suchpfad: Google Nobelpreise  Seite 1 Adresse6 = Nobelpreise (Engl. Vers., Dtsch. Version)

(12) Lutz, H.-R.: Himmlische Botschaft, Leserbrief in der FAZ vom 31.12.2004

(13) u.a. Wikipedia: Suchworte Reichstag, Deutsche Reichsgründung, Bismarcksche Reichsverfassung; Otto Zierer: Neue Weltgeschichte Band III, Seiten 270-287, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; Bödecker, Ehrhardt: Ein Lehrpfad durch 500 Jahre brandenburgisch-preußischer Geschichte, S. 78, Brandenburg Preußen Museum Wustrau.

(14) Congressional Record of the second Session of the 65th Congress of the United States of America Bd I.VI, S. 762 in “Der große Wendig” Band 1 Seite 216; zit nach Franz Uhle Wetter (Anm. d. Verf.: * 1927. Dr. phil, Historiker, Generalleutnant a.D. der Deutschen Bundeswehr): Bemerkungen zur deutschen Sicherheitspolitik in Hans Helmuth Knütter (Hsg),  Europa ja – aber was wird aus Deutschland, Hohenhain, Tübingen 1998 S. 182 f; auch Franz Uhle-Wetter: Der Krieg, E.S. Mittler und Sohn, Hamburg-Berlin-Bonn 2001, S. 160.

(15) Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 416, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; http://www.dhm.de/lemo/html/wk1/kriegsverlauf/kriegserklaerungen/index.html

(16) Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 424, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 688 , Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; http://www.dhm.de/lemo/html/wk1/kriegsverlauf/kriegserklaerungen/index.html

(17) Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 428, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 718, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; http://www.dhm.de/lemo/html/wk1/kriegsverlauf/kriegserklaerungen/index.html

(18) Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 427, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 718, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; http://www.dhm.de/lemo/html/wk1/kriegsverlauf/kriegserklaerungen/index.html

(19) Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 428, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 717, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960;

(20) u.a. Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 425, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 647, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; Deutsche Wirtschaftsgeschichte im Ersten Weltkrieg: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Wirtschaftsgeschichte_im_Ersten_Weltkrieg

(21) u.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Max_von_Baden; von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 719, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 425, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967

(22) documentAchiv.de (Herausg. Kai Riedel): Die 4 Punkte der Rede des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Woodrow Wilson vor dem Kongreß (11.02.1918),  URL: http://www.documentArchiv.de/in/1918/4-punkte-wilsons-kongress.html

(23) documentAchiv.de (Herausg. Kai Riedel): Die 4 Punkte der Rede des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Woodrow Wilson in Mount Vernon (04.07.1918), URL: http://www.documentArchiv.de/in/1918/4-punkte-wilsons-mount-vernon.html

(24) documentAchiv.de (Herausg. Kai Riedel): Die 5 Punkte der Rede des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Woodrow Wilson in New York (27.09.1918), URL: http://www.documentArchiv.de/in/1918/5-punkte-wilsons-new-york.html

(25) u.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Max_von_Baden

26) von Salis, J.R.in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 719, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 720, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967

(27) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band II, S. 397 Dokument Nr. 166a, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951; http://www.stahlgewitter.com/18_10_05.htm;

(28) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band II, S. 398-404 Dokumente Nr. 166b-h, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951

(29) Marx, Dr. Wilhelm, Reichskanzler a.D.: Die Rechtsgrundlagen der Pariser Friedensverhandlungen und ihre Verletzung durch den Vertrag von Versaille in: www.deutschlanddokumente.de/vvtMarx1929.htm

(30) von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 733, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960;

(31) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band II, S. 414-419 Dokument Nr. 171, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951;

(32) Wikipedia: Waffenstillstand von Compiegne; URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenstillstand_von_Compiegne

(33) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band II, S. 422 Dokument Nr. 175, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951;

(34) Bundesarchiv.de: Aufzeichnung des Ministerialdirektors Simons über die Kabinettssitzung vom 16. Februar 1919,http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/1021/sch/sch1p/kap1_2/para2_2.html

(35) Bundesarchiv.de: Vortrag des Generals v. Hammerstein vor dem Reichskabinett über die Arbeit der Waffenstillstandskommission in Spa, 4. März 1919, 10 Uhr in Weimar, Schloß http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/1001/sch/sch1p/kap1_2/para2_6.html#d8e451_rueck

(36) Manuell Ruoff: Halb Aufstand halb militärische Intervention; http://www.ostpreussen.de/index.php?id=485

(37) von Salis, J.R.in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band III S. 70,71 , Orell Füssli Verlag, Zürich 1960.

(38) Otto Zierer: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 449, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967;

(39) Diwald, Hellmut: Der Friede mit dem nächsten Krieg im Schlepptau Der Vertrag von Versailles; Hellmut Diwald, Die Großen Ereignisse - Fünf Jahrtausende Weltgeschichte in Darstellungen und Dokumenten, Exklusiv-Ausgabe des Hauses Coron, Lachen am Zürichsee 1990/91, 6 Bände, hier Bd. 6, S. 186 - 207) URL: http://www.carookee.de/forum/rbi/Re_Hellmut_Diwald_Der_Vertrag_von_Versailles_und_ Aus_der_Mantelnote_zum_Versailler_Vertrag.25436628-0-01103

(40) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 25-29 Dokument Nr. 8 a, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951

(41) Zierer, Otto in: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 450, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band III S. 70-75, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; Herzfeld, Hans: Erster Weltkrieg und Frieden von Versailles in Propyläen Weltgeschichte, Band IX, S. 125, Ullstein, Berlin, 1976; Lüdicke, Lars: Die neue Staatenwelt nach 1918, Das Parlament, Ausgabe 50/51 in 2008, http://www.das-parlament.de/2008/50-51/Beilage/005.html.Bayerischer Rundfunk: 90 Jahre Versailler Vertrag, Sendung 24.11.2009, http://www.br-online.de/br-alpha/90-jahre-versailler-vertrag-DID1259567907924/versailles-friedensvertrag-verlauf-ID1259143097974.xml. ; rab. in FAZ vom 11.11.2009: Der Versailler Vertrag: Eine schwere Hypothek für die erste deutsche Demokratie;  Marx, Dr. Wilhelm, Reichskanzler a.D. : Die Rechtsgrundlagen der Pariser Friedensverhandlungenund ihre Verletzung durch den Vertrag von Versailles, http://www.deutschlanddokumente.de/vvtMarx1929.htm

(42) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 28 Dokument Nr. 8b, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951

(43) u.a. Wikipedia: “Weimarer Nationalversammlung”, http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalversammlung_%28Weimar%29

(44) Philipp Scheidemann: Vollständiger Text der Rede vor der Nationalversammlung (1919), http://www.deutschlanddokumente.de/vvt-Scheidemann-1919.htm, auch: Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 30 Dokument Nr. 8d, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(45) Beratung des Versailler Vertrags in der Nationalversammlung am 12. Mai 1919;http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Nationalversammlung#Erkl.C3.A4rung_Scheidemanns

(46) Das Ultimatum der Entente. Vollständiger Text der Mantelnote und der Antwort auf die deutschen Gegenvorschläge, Amtlicher Wortlaut, Verlag Hans Robert Engelmann, Berlin 1919.http://www.archive.org/details/dasultimatumdere00alliuoft

(47) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 52 Dokument Nr. 9, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(48) u.a. von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band III S. 72, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960.

(49) von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band II S. 726, 733, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960; Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 430, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967; Wikipedia: Suchwort "Alliierte Rheinlandbesetzung", http://de.wikipedia.org/wiki/Alliierte_Rheinlandbesetzung

(50) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 32-35 Dokument Nr. 8e, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(51) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 35 Dokument Nr. 8f, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(52) von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band III S. 82, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960.

(53) Frey, Josef: Zum Waffenstillstand vom 11. November 1918 und zum Frieden von Versailles vom 28. Juni 1919, http://www.verband-deutscher-soldaten.de/Mitglieder/8mai/Zum_Waffenstillstand_vom_11_November.shtml

(54) Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 118 - 121, Dokument Nr. 18, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(55) documentArchiv.de (Hrsg. Kai Riedel): Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten (16.07.1919), in : URL: http://www.documentArchiv.de/wr/vv_frieden_ges.html

(56) u.a. Hohlfeld, Dr.Johannes: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 36-59, Dokument Nr. 9 (Auszug!), Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(57) rab: Der Versailler Vertrag : Eine schwere Hypothek für die erste deutsche Demokratie in in Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11.11.209.

(58) www.versailler-vertrag.de/vv-i.htm

(59) Rust, Christian: Deutschland und die Nachkriegsordnung, Inaug. Diss. FU-Berlin 2001, S. 99.http://www.diss.fu-berlin.de/2001/264/Rust.pdf

(60) Wittek, Thomas: Auf ewig Feind?  Das Deutschlandbild in den britischen Massenmedien nach dem 1. Weltkrieg, Google-book S. 242-244, Suchpfad Google "Auf ewig Feind"  Seite 1 Adresse 1 = Auf ewig Feind .... .  http://books.google.de/books?id=bBBxm3yjf0cC&printsec=frontcover&dq=%22Auf+ewig+Feind&source=bl&ots=vQg5zUabhk&sig=oah2i1eleoX ocrGdC1bXzoun1js&hl=de&ei=27ajS6zMMJXQmgPvycXrCQ&sa=X&oi =book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CAYQ6AEwAA#v=onepag e&q=&f=false

(61) Nix, Dr. Dietmar: Die Reparationslasten des Deutschen Reiches nach dem ersten Weltkrieg, http://histor.ws/seppdepp/003.htm

(62) Geyer Martin in Hirschfeld/Krumreich/Renz: Enzyklopädie des 1. Weltkriegs, Schöningh, Paderborn, 2009, S. 795 http://books.google.de/books?id=52ID61vtVE4C&printsec=frontcover#v=onepage&q=&f=false

(63) Freund, Michael: Deutsche Geschichte, Gütersloh, 1962, zit. nach (61)

(64) Wikipedia: Deutsche Reparationen nach dem ersten Weltkrieg, http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Reparationen_nach_dem_Ersten_Weltkrieg

(65) Braun, Helmut: Reparationen (Weimarer Republik) in Historisches Lexikon Bayerns, http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44796

(66) Nix, Dr. Dietmar: Reparationskomission , http://histor.ws/weimar/307.htm

(67) Deutsches historisches Museum: Reparationen, http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/aussenpolitik/reparationen/index.html

(68) Schultze-Rhonhoff, Gerd: Der Versailler Vertrag und seine Folgen 1920, http://www.vorkriegsgeschichte.de/content/view/17/33/

(69) Sturm, Reinhard: Kampf um die Republik 1919-1923,  Bundeszentrale für politische Bildungsarbeit BdB,  http://www1.bpb.de/publikationen/4E0XFC,6,0,Kampf_um_die_Republik_19191923.html#art6

(70) Aus Lexikon-Wissens-Portale, Wörterbücher und und Lexika - WISSEN DIGITAL: Versailler Vertrag, http://209.85.135.132/search?q=cache:iLQwkeuIp30J:www.wissen-digital.de/lexikon/Versailler_Vertrag+versailler+vertrag+USA&cd=37&hl=de&ct=clnk&gl =de

(71) www.deutschegeschichten.de: Versailler Vertrag in http://www.deutschegeschichten.de/zeitraum/themaindex.asp?KategorieID=1002&InhaltID=1556&Seite=1 oder Suchpfad: www.deutschegeschichten.de 1919-1933  Versailles  Versailler Vertrag.

(72) Zierer, Otto: Neue Weltgeschichte Band III, Seiten 461, 474, 475, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967;

(73) von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band III S. 282-302, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960.

(74) Sautmann, Dr. Richard: Steckrübenwinter im Ersten Weltkrieg. Heimatfront und Hungersnot im Kriegswinter 1916/1917 http://www.suite101.de/profile.cfm/dr.%20sautmann#ixzz0fFnnHfcK Suchpfad: Google  Steckrübenwinter Seite 1  Adresse 2 = Steckrübenwinter

(75) Wikipedia: Deutsche Wirtschaftsgeschichte im Ersten Weltkrieg, http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Wirtschaftsgeschichte_im_Ersten_Weltkrieg#Nahrungsmittel

(76) Mencken, Henry Louis: Woodrow Wilson und das Selbstbestimmungsrecht, http://www.mehr-freiheit.de/politik/wilson.html

(77) Krienen, Dag: Die Bestrafung mit einer Hungersnot, Junge Freiheit vom 27. Februar 2009 www.jungefreiheit.de

(78) Deutsches historisches Museum: Die deutsche Inflation 1914 bis 1923, http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/inflation/ , Suchpfad: Wikipedia Deutsche Inflation 1914 bis 1923 Schalter "Inflation" am Ende des Artikels.

79) Wikipedia: Deutsche Inflation 1914 bis 1923, http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Inflation_1914_bis_1923

(80) Friedrich, Jörg: Von deutschen Schulden, Berliner Zeitung vom 09.10.1999, http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1999/1009/magazin/0001/index.html

(81) Hohlfeld, Dr. Johannes: Die gleichlautende Note der französischen und belgischen Regierung vom 10. Januar 1923 (Volltext) in: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 128/129, Dokument Nr. 22a, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(82) Hohlfeld, Dr. Johannes: Aufruf an ds deutsche Volk des Reichspräsidenten Ebert (SPD) und der Reichsregierung unter Reichskanzler Dr. Wilhelm Cuno (parteilos) vom 11. Januar 1923 (Volltext) in: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 130/131, Dokument Nr. 22b, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(83) Hohlfeld, Dr. Johannes: Aufruf an das deutsche Volk des Reichspräsidenten Ebert (SPD) und der Reichsregierung unter Reichskanzler Gustav Stresemann (DVP) vom 26. Sptember 1923 (Volltext) in: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band III, S. 131/132, Dokument Nr. 22c, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(84) Wikipedia: Das MICUM Abkommen, http://de.wikipedia.org/wiki/MICUM-Abkommen

(85) Akten der Reichskanzlei 1919-1933 Kabinett Stresemann I/II im Bundesarchiv: MICUM Abkommen Dok. 111, http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/1000/str/str1p/kap1_2/kap2_111/index.html

(86) Braun, Helmut: Währungsreform 1923/24 in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44822   (12.10.2009)

(87) Wikipedia: Dawes-Plan, http://de.wikipedia.org/wiki/Dawes-Plan

(88) Deutsches historische Museum: Dawes-Plan, http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/aussenpolitik/dawesplan/index.html

(89) Wikipedia: Young-Plan, http://de.wikipedia.org/wiki/Young-Plan, Suchpfad: Wkipedia "Young-Plan".

(90) Scriba, Dr. Arnulf: Young-Plan in Deutsche historisches Museum, http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/aussenpolitik/youngplan/index.html

(91) Nöll von der Nahmer, Robert: Weltwirdtschaft und Weltwirtschaftskrise in Propyläen Weltge-, schichte, Band IX, S. 371, Ullstein Berlin, 1976;

(92) von Salis, J.R. in: “Weltgeschichte der neuesten Zeit”, Band III S. 332, Orell Füssli Verlag, Zürich 1960.

(93) Zierer, Otto in: Neue Weltgeschichte Band III, Seite 491, Fackel Verlag Olten-Stutgart-Salzburg 1967;

(94) Forum wer-weiss-was: Wir zahlen noch für den ersten Weltkrieg ? Suchpfad: Google  Reparationen nach dem ersten Weltkrieg" in den Ergebnissen....  bis April 1921  Seite 1 Adresse 2. http://www.wer-weiss-was.de/theme84/article2978650.html

(95) Pankratowa, A. M.: Der Younglan in W. P. Potjomkin (Hrsg.): Geschichte der Diplomatie, Band III, Teil 2, Seiten 15-19, SWA-Verlag Berlin, 1948.

(96) Wikipedia: Alliierte Rheinlandbesetzung 1919 mit ausführlichen Quellenangaben, Suchpfad: Wikipedia  "Alliierte Rheinlandbesetzung" .http://de.wikipedia.org/wiki/Alliierte_Rheinlandbesetzung

(97) Holborn, Hajo: Das Ende der Reparationen (Layton- und Beneduce-Bericht) in Deutsche Geschichte in der Neuzeit Band III (1871-1945), Oldenbourg Wissenschaftsverlag München 1971, Seiten 474-475. http://de.wikipedia.org/wiki/Layton-Ausschuss

(98) Wikipedia: Layton-Ausschuss, http://de.wikipedia.org/wiki/Layton-Ausschuss. Suchpfad: Wikipedia: "Layton-Ausschuss" mit weiteren Quellenangaben.

(98) Steffan, Harald: Vom armen Teufel zum Herrn über Deutschland in Zentner (Hrsg.): Das Dritte Reich Band I S. 383, zit. nach (61).

(99) Hohlfeld, Dr.Johannes: Abkommen über deutsche Auslandsschulden vom 27.02.1953 (Volltext) in: Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte Band VIII, S. 6 bis 54 Dokument Nr. 2, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler, Berlin, 1951.

(100) Wikipedia: Londoner Schuldenabkommen 1953, http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Schuldenabkommen ;Suchpfad: Wikipedia: "Londoner Schuldenabkommen".

(101) Diller, Karl, Parlamentarischer Staatssekretär: Antwort auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Holger Halbach (CDU/CSU) bezüglich Schulden aus Rückständen des Versailler Vertrages vom 30. Januar 2003, Bundesdrucksache 15/414. Suchpfad: Google Bundesdrucksache 15/414  Seite 1 Adresse 2 , oder dip.bundestag.de

(102) Metzmacher, Chr., F. Meyer, K. Wiegrefe: Reparationen elegant verschleiert, Der Spiegel Nr. 11/2000 vom 13.03.2000.

(103) Wirtschaftslexikon: Londoner Schudenabkommen , http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/londoner-schuldenabkommen/londoner-schuldenabkommen.htm

(104) Glasemann, Hans-Georg: Schattenquoten, http://www.nonvaleurs.de/schattenquoten.html

(105) Bundeswertpapierverwaltung: 50 Jahre Londoner Schuldenabkommen, Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht 02.2003, Suchpfad: Wikipedia "Londoner Schuldenabkommen" Schalter am Ende des Artikels. Es handelt sich um eine pdf-Datei.

(106) Ismar, Georg: Für Deutschland endet 2010 der 1. Weltkrieg, Nürnberger Nachrichten vom 06.12.2009, http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1135746&kat=3&man=5

(107) Dörner, Stephan: Deutsche Schulden aus dem ersten Weltkrieg - der lange Schatten von Versailles, Rheinische Post online 3.12.2009. http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Der-lange-Schatten-von-Versailles_aid_791008.html

(108) Dr. Marx, Wilhelm: Die Rechtsgrundlagen der Pariser Friedensverhandlungen

und ihre Verletzung durch den Vertrag von Versailles, in Dr. Dr. h.c. Heinrich Schnee und Dr. h. c. Hans Draeger (Hrsg.): Zehn Jahre Versailles, I. Band:  Der Rechtsanspruch auf Revision / Der Kampf um die Revision / Die wirtschaftlichen folgen des Versailler Vertrages, Brückenverlag GmbH Berlin, 1929. http://www.deutschlanddokumente.de/vvtMarx1929.htm . Suchpfad: Google Wilsons 14 Punkte  Seite 1 Adresse 8 = Deutschlanddokumente - Gedanken und Wissenswertes zur Deutschen .....  Schalter am Ende des Artikels !!

 (109) Giegerich, Prof. Dr. Thomas: Europäische Verfassung und deutsche Verfassung im transnationalen Konstitutionalisierungsprozeß: Wechselseitige Rezeption, konstitutionelle Evolution und föderale Verflechtung (2003), 1534 S. (Habilitationsschrift). Suchpfad: Google "books.google.de/books" google Bücher "europäische Verfassung und deutsche Verfassung" es erscheint : Europäische Verfassung und deutsche Verfassung im transnationalen Konstitutionalisierungsprozeß: Wechselseitige Rezeption, konstitutionelle Evolution und föderale Verflechtung (2003), 1534 S. (Habilitationsschrift).  diesen Titel anklicken: Es erscheint eine eingeschränkte Vorschau.

(110) Henßler, Patrick: Versailler Vertrag 1919/1920 , in: Historisches Lexikon Bayerns, http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44635

(111) v. Lersner, Kurt in: Zehn Jahre Versailles, I. Band: Der Rechtsanspruch auf Revision / Der Kampf um die Revision / Die wirtschaftlichen folgen des Versailler Vertrages, herausgegeben von Dr. Dr. h.c. Heinrich Schnee und Dr. h. c. Hans Draeger, Brückenverlag GmbH Berlin, 1929, zit. nach (53).

(112) Meyers Enzyklopädisches Lexikon Band 25, S. 287, Bibliogr. Inst. Mannheim 1979.

(113)  Meyers Enzyklopädisches Lexikon Band 19, S. 63, Bibliogr. Inst. Mannheim, 1977.

(114) Schwabe, Prof. Dr. Klaus: Die Empörung der Unbesiegten über Versailles, FAZ vom 15.07.2009 (Leserbrief).

(115) Deutsche-Schutzgebiete.de: Hultschiner Ländchen, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

116) Wikipedia: Suchwort "Hultschiner Ländchen", http://de.wikipedia.org/wiki/Hultschiner_L%C3%A4ndchen )

(117) Wapedia Diskussion Hultschiner Ländchen, 1. 1929, 1945; Suchpfad: Google "Hultschiner Ländchen in den Ergebnissen .... Versailles Seite 1  Adresse 9 = Wapedia Diskussion: Hultschiner Ländchen... ; http://wapedia.mobi/de/Diskussion:Hultschiner_L%C3%A4ndchen )

(118) Deutsche-Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: An Polen abgetretene Gebiete, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(119) Wikipedia: Suchwort "Ostoberschlesien”http://de.wikipedia.org/wiki/Ostoberschlesien

(120) Wikipedia: Suchwort "Landkreis Bromberg", http://de.wikipedia.org/wiki/Kreis_Bromberg#Bev.C3.B6lkerung)

(121) Wikipedia: Suchwort "Provinz Posen", http://de.wikipedia.org/wiki/Provinz_Posen

(122) Wikipedia: Suchwort "Westpreußen", http://de.wikipedia.org/wiki/Westpreu%C3%9Fen

(123) Wikipedia: Suchwort "Polnischer Korridor", http://de.wikipedia.org/wiki/Polnischer_Korridor

(124) Deutsche-Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Litauen/Memelgebiet, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(125) Wikipedia: Suchwort "Memelland" , http://de.wikipedia.org/wiki/Memelgebiet

(126) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Völkerbund (Polen)/Danzig, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(127) Wikipedia : Suchwort "Danzig", http://de.wikipedia.org/wiki/Danzig#Erste_Stadt_1224.E2.80.931308

(128) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Völkerbund/Saarlandhttp://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(129) Wikipedia: Suchwort "Geschichte des Saarlandes", http://de.wikipedia.org/wiki/Saarbeckengebiet#Das_autonome_Saargebiet_von_1920_bis_1935

(130) Fiedler, Wilfried: Die Rückgliederungen des Saarlandes an Deutschland, Juristenzeitung (JZ) 1990, S. 668 – 675, http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=77

(131)  u.a. Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Südafrika/Deutsch Südwestafrika, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(132) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Großbritannien/Belgien/Deutsch-Ostafrika,  http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(133) Wikipedia Suchwort "Deutsch-Ostafrika", http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch-Ostafrika#Der_Versailler_Vertrag

(134) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Frankreich/Großbritannien/Kamerun, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

135) Wikipedia: Suchwort "Kamerun im ersten Weltkrieg", http://de.wikipedia.org/wiki/Kamerun_im_Ersten_Weltkrieg

(136) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Frankreich/Großbritannien/Togo, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(137) Wikipedia: Suchwort "Geschichte Togos"; http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Togos

(138) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Australien/Japan/Neuguinea, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(139) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Neuseeland/Samoa, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(140) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Japan/Kiautschou, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(141) Wikipedia: Suchwort "Goldreserve", http://de.wikipedia.org/wiki/Goldreserve

(142) World Gold Council: Frequently Asked Questions: How much gold has been mined? http://www.gold.org/faq/answer/76/how_much_gold_has_been_mined/

(143)  Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Belgien/Eupen und Malmedy, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(144) u.a. Wikipedia: Suchwort "Ostbelgien", http://de.wikipedia.org/wiki/Ostbelgien

(145) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Dänemark/Nordschleswig, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(146) Wikipedia: Suchwort "Nordschleswig", http://de.wikipedia.org/wiki/Nordschleswig

(147) Geschichte-s-h.de/vonabisz: “Abstimmungsbgebiet”, http://www.geschichte-s-h.de/vonabisz/abstimmungsgebiet.htm ; Auch Wikipedia: Suchwort "Nordschleswig" Schalter "Volksabstimmung" am Ende des Artikels;

(148) Deutsche Schutzgebiete.de Versailler Vertrag: Frankreich/Elsaß-Lothingen, http://www.deutsche-schutzgebiete.de/vertrag_von_versailles.htm

(149) Wikipedia: SuchwortReichsland Elsass Lothringen”, http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsland_Elsa%C3%9F-Lothringen

 

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